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Bedingungsloses Grundeinkommen für alle! - Ein Menschenrecht?

Maintainer: Rumpel Stielzchen, Version 1, 17.08.2007
Projekt-Typ: halboffen
Status: Archiv

Das Bedingungslose Grundeinkommen - Ein Menschenrecht?

(1) Inhaltverzeichnis: 1 Einleitung 2 Was heißt Grundeinkommen? 2.1 Leben in Würde durch ein BGE 2.2 Die vier Kriterien eines BGE 3 Götz Werner und seine Vision 3.1 Überproduktion und weiter steigende Arbeitslosigkeit 3.2 Weniger Erwerbsarbeit, mehr Freiheit, mehr Familie, mehr soziales Engagement 3.3 Ausschließliche Konsumbesteuerung, Steueroase BRD, geringere Schwarzarbeit 3.4 Finanzierung, Realisierung 4 Ergänzende Ideen und Anregungen der politischen Linken 4.1 Ehrenamt, Emanzipation, Schutz gegen Armut, Demokratiepauschale, Solidarität 4.2 Keine Bedarfsprüfung, Bürokratieabbau 4.3 Mindestlohn 4.4 Gewerkschaften 5 Artikel 23 (1) der Uno-Menschenrechte

1 Einleitung

(2) „Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.“ Ein Blick in die Uno-Menschenrechtscharta verrät, welche Rechte jedem Menschen im Idealfall zustehen. Ob man diese unveräußerlichen Rechte dann auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann, hängt normalerweise davon ab, in welchem Maße der einzelne Staat seinen Bürgern diese Rechte auch einräumt. In diesem Aufsatz soll die These untersucht und unterstützt werden, dass das obige Menschenrecht erst durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) vollends erfüllt werden kann. Dabei will ich mich insbesondere mit dem gegenwärtig radikalsten Denker eines BGE Götz Werner befassen. Doch zunächst werden die vier Richtschnüre, an denen sich ein „richtiges“ BGE festmacht, kurz beschrieben. Anschließend soll Werners Theorie und die damit eventuell verbundenen soziokulturellen und politökonomischen Konsequenzen diskutiert werden. Im Weiteren sollen die Vorschläge Werners um einige Ideen und Anregungen linkspolitischer Verfechter eines BGE ergänzt werden. Zum Schluss werden die möglichen Auswirkungen eines BGE mit den in Artikel 23 (1) proklamierten Uno-Menschenrechten abgeglichen und geprüft, ob oder inwiefern die oben formulierte Hypothese zutreffend sein könnte. Die Fragen, die hier interessieren, lauten: Was ist ein Grundeinkommen? Was wollen Götz Werner und andere Befürworter eines BGE? Wie könnte sich ein BGE auf Artikel 23 (1) der Uno-Menschenrechtserklärung auswirken? Diese Arbeit stützt sich hauptsächlich auf Interviews und Aufsätze von Götz Werner, Katja Kipping und Mecki Förthmann. Weil das BGE zurzeit in vielerlei Munde ist, kann man – vor allem im Internet – relativ viel Material darüber finden.

2 Was heißt Grundeinkommen?

(3) 2.1 Leben in Würde durch ein BGE: Laut des Gründers der Drogeriemarktkette dm Götz Werners und anderer Anhänger eines BGE solle der Staat es jedem Menschen selbst überlassen, ob oder was er oder sie arbeiten will. Allen Staatsangehörigen oder sogar allen legal in Deutschland lebenden Menschen müsse ein monatliches BGE ausgezahlt werden, das auch ohne Arbeitseinkommen ein Leben in Würde erlaube. Dabei gibt es verschiedene Vorstellungen, wonach junge Menschen unter 16 oder 18 Jahren kein, ein gekürztes oder das volle BGE ausgezahlt bekämen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen (BAG) der Linkspartei.PDS fordert für alle Deutschen ab 16 Jahren ein BGE in der Höhe der Armutsrisikogrenze, die bei 60% des durchschnittlichen Nettoäqivalenzeinkommens in Deutschland liegt. Auf jeden Fall – darüber sind sich Götz Werner und die „linken“ Befürworter eines BGE einig – müsse ein BGE hoch genug sein, um würdevoll wohnen und leben zu können und soziale wie kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. 2.2 Die vier Kriterien eines BGE: Das „Netzwerk Grundeinkommen“ knüpft ein Grundeinkommen an vier Kriterien, die erfüllt sein müssten, damit von einem BGE überhaupt erst gesprochen werden könne: erstens dürfe es keinerlei staatlichen Arbeitszwang geben, zweitens müsse ein individueller Rechtsanspruch auf ein BGE bestehen, drittens dürfe ein BGE nicht an eine Bedürfnisprüfung gekoppelt werden und viertens müsse es die Existenz sichern. Tom Maier, ehemaliges Vorstandsmitglied der WASG, wirbt sogar dafür, das Recht auf ein BGE in den Grundrechtskatalog der BRD aufzunehmen. Im nachfolgenden Kapitel soll aufgezeigt werden, wie Götz Werner die Notwendigkeit eines BGE begründet und was durch sein BGE-Modell anders werden soll.

(3.1) Folgen eines genügend hohen "BGE" bei nicht drastisch gesenkten Löhnen, 20.08.2007, 03:07, Maike Arft-Jacobi: Ein "BGE" (ich schreibe das in Anführungszeichen, weil die Bedingung der Staatsbürgerschaft oder des legalisierten Aufenthalts daran gekoppelt ist), das ein Leben in Würde ermöglicht, würde bei nicht drastisch gesenkten Löhnen für Erwerbstätige zu Einkommenshöhen führen, die Kapitalbesitz ermöglichen, weil die Erwerbstätigen genügend Geld übrig hätten. Dies könnte perspektivisch den Kapitalismus in ein Genossenschaftssystem verwandeln. Oder negativ ausgedrückt: der Kapitalismus beruht darauf, dass die Masse der abhängig Beschäftigten keinen relevanten Kapitalbesitz erwerben kann. Könnten sie es, so würde es am Ende nicht mehr um Profite gehen, sondern um Sinn und Zweck dessen, was wie produziert wird.

3 Götz Werner und seine Vision

(4) 3.1 Überproduktion und weiter steigende Arbeitslosigkeit: Werner macht darauf aufmerksam, dass es in der BRD seit den 1970er Jahren keine Vollbeschäftigung mehr gegeben habe und dass auch zukünftig weitere Erwerbsarbeitsplätze, hauptsächlich im industriellen Bereich, wegrationalisiert würden. In Deutschland produziere man schon seit langem mehr als man (ver)brauche. Und wenn die Märkte gesättigt und die Verkaufszahlen rückläufig seien, dann würden Arbeitsplätze abgebaut. Das spiegle nur die Marktlogik wider, denn ein Unternehmer habe sich nicht darum zu kümmern, möglichst viele Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern. Im Gegenteil: er müsse versuchen, möglichst viel Geld und Ressourcen einzusparen, um den Menschen von der Arbeit zu befreien und den Profit zusteigern. Neben den gesättigten Märkten liefen auch die ständig neuen Innovationen und der unaufhaltsame technische Fortschritt in Zukunft auf mehr oder weniger „menschenleere Fabriken“ hinaus. Der Mensch wiche immer häufiger der Maschine. Diese beiden Entwicklungsstränge führten zu einer noch größeren Sockelerwerbslosigkeit. 3.2 Weniger Erwerbsarbeit, mehr Freiheit, mehr Familie, mehr soziales Engagement: Werner sieht in dieser von ihm prognostizierten Zukunft weniger eine Gefahr für den Sozialstaat als vielmehr eine Chance zu mehr Freiheit. Als Reaktion auf den zu erwartenden Rückgang der Nachfrage an Erwerbsarbeitskräften, sei es an der Zeit, Einkommen nicht mehr nur an Erwerbsarbeit zu koppeln, sondern allen deutschen Arbeitsplatzbesitzern und Erwerbslosen bedingungslos ein BGE auszuzahlen. Das Adjektiv „Bedingungslos“ schließe die Beseitigung sämtlicher staatlich-administrativer Bedarfsprüfungen ein, die viele Menschen als demütigend empfänden. Niemand müsste mehr als Bittsteller an den Staat herantreten. Das Werner-Modell verabschiedet sich von jeglichen Einkommensbesteuerungen und -abgaben, was die Erwerbsarbeit als zusätzliche Einkommensquelle sehr attraktiv mache. Am Rande sei noch einmal an den ureigensten Zweck des BGE erinnert: es solle ein Leben in Würde sichern – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wer sich neben dem Notwendigsten auch etwas „leisten“ möchte, wird sich zum BGE etwas dazuverdienen müssen. Zudem betont Werner den „immateriellen Wert“ der Arbeit. Wem seine Arbeit bisher Spaß machte oder in seiner Arbeit einen Sinn erkenne, würde seine Arbeit wahrscheinlich auch nach der Einführung eines BGE fortsetzten. Selbst die eintönigste Arbeit könne der sozialen Kontakte wegen oder aufgrund des Gefühls, gebraucht zu werden, gerne verrichtet werden. Wenn es trotzdem schwierig würde, vakante Arbeitsplätze zu besetzten, müsste man probieren, diese so weit wie möglich zu automatisieren (Bsp. Müllentsorgung) oder höhere Löhne anbieten (Bsp. Pflege). Wer keiner Erwerbsarbeit nachgehen wolle, könne sich mit dem BGE begnügen. Arbeitsauszeiten oder Arbeitszeitverkürzungen durch mehr Teilzeitarbeit eröffneten die Aussicht zu mehr Freiheit und Freizeit. Der Mensch hätte endlich Zeit, sinnstiftende Tätigkeiten auszuüben, mit denen er sich gerne identifiziert. „Es würde mehr soziale Arbeit geleistet. Auch mehr Erziehungsarbeit, mehr Pflegearbeit, mehr künstlerische Arbeit, Kultur- und Theaterarbeit, mehr Bildungsarbeit und, und, und.“ Im Gegensatz zur Erwerbsarbeit lägen in den soeben genannten Arbeitsbereichen noch riesige Potentiale brach. „Wir steuern auf eine Gesellschaft zu, in der die Arbeit verschwindet. Und die Frage ist nur, was die Menschen dann alle mit ihrer Zeit anfangen. Das ist eine Kulturfrage. Das Problem, das wir haben, liegt nicht auf dem Arbeitsmarkt, sondern eigentlich in der Kultur.“ Schon heute seien nur 31 % aller in der BRD lebenden Menschen in Erwerbsarbeitsverhältnissen beschäftigt. 3.3 Ausschließliche Konsumbesteuerung, Steueroase BRD, geringere Schwarzarbeit Die paradiesisch anmutende Vision Werners wirft die Frage nach der Finanzierbarkeit des BGE auf. Werner plädiert für eine radikale Vereinfachung des Steuersystems: Einkommenssteuern und -abgaben sollen – wie bereits erwähnt – wegfallen, dagegen aber der Konsum über die Mehrwertsteuer stärker besteuert werden. „Bin ich konsumtiv, lebe ich von der Leistung anderer, bin ich produktiv, leiste ich für andere. Die Einkommensteuer setzt da an, wo ich produktiv bin. Das ist idiotisch, das bremst Initiativen.“ Auf lebenswichtige Güter des täglichen Bedarfs (Nahrungsmittel etc.) müsste ein niedriger, auf Güter des gehobenen Bedarfs ein höherer und auf Luxusgüter ein sehr hoher Mehrwertssteuersatz erhoben werden. Außerdem müsse man bei den Produkten unterscheiden, ob sie auf die Gesellschaft einen positiven, neutralen oder negativen Effekt hätten und dementsprechend niedrig bzw. hoch besteuern (Bsp. Hohe Mehrwertsteuer auf Tabak). Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag Fritz Kuhn unterstellt Götz Werner, durch die Abschaffung der progressiven Einkommensteuer auch den daran geknüpften Gerechtigkeitsgedanken aufzugeben. Dieser besage, dass Gutverdiener mehr Steuern bezahlen müssten als Geringverdiener. Solchen Einwänden entgegnet Werner, auch sein Modell bitte Besserverdiener stärker zur Kasse als Normal- und Geringverdiener, da erstere aufgrund ihres höheren Lebensstandards auch mehr bzw. teurere Güter konsumierten als letztere beiden Einkommensgruppen. Erwerbslose, die ausschließlich das BGE-Einkommen bezögen, könnten ihr ohnehin knapp bemessenes Geld nicht sparen, sondern würden dem Staat einen Teil des BGE über maximale Konsumausgaben innerhalb eines Monats wieder zurückführen. Die Wirtschaft profitierte von der steigenden Binnenkaufkraft aller Menschen. Weiter kritisiert Kuhn, auch Menschen, die ein BGE gar nicht benötigten, erhielten ein solches. Hierauf ließe sich aus Sicht Werners z. B. antworten, dass selbst Millionäre einmal finanziell abrutschen könnten und so durch das BGE abgesichert wären. Gerade weil jeder das Gleiche bekäme – ein BGE also gewissermaßen ein „Grundrecht“ wäre –, könnte sein Modell als gerecht bezeichnet werden. Ganz nebenbei zahle der Staat beispielsweise auch heute an reiche Eltern Kindergeld, obwohl diese das gar nicht bräuchten – und niemand tadle diese Praxis. Überdies könnten die besser gestellten Menschen durch ein BGE theoretisch noch mehr konsumieren. Dabei unterschlägt Werner gemäß seiner Kritiker allerdings einen Teil der Wirklichkeit, in der Spitzenverdiener wie Herr Ackermann nur einen Bruchteil ihres Monatseinkommens verbrauchten bzw. verbrauchen könnten. Wie käme der Staat dann ohne Einkommenssteuer an deren Geld – etwa über eine extra Reichensteuer oder wie Werner meine, ausschließlich über den Konsum? Hier besteht also noch Klärungsbedarf. Durch den Wegfall der Einkommenssteuern und der Sozialabgaben, die die Erwerbstätigen dann nicht mehr zahlen müssten, sowie durch das staatlich gesponserte BGE, könnten Unternehmer niedrigere Löhne zahlen. Die zusätzlich entfernten Unternehmenssteuern und Lohnnebenkosten gestatten eine komplett steuerfreie und damit billigere Produktion von Gütern und Dienstleistungen. Die Nettopreise der Produkte würden folglich sinken, aber durch die höheren Mehrwertsteuersätze wieder ungefähr an das ursprüngliche Bruttopreisniveau angehoben. Steuern für die Produktion würden erfahrungsgemäß von den Unternehmen durch Preiserhöhungen sowieso immer an die Endverbraucher weitergegeben. Die Einkommenssteuer, Lohnkosten und Lohnnebenkosten führten nur zu einer ständigen Verteuerung der Menschenarbeit (Bsp. Frisör), während Maschinenarbeit unberührt bliebe. Durch das Streichen der Produktionsbesteuerung würde sich Menschenarbeit verbilligen und Maschinenarbeit durch die Konsumbesteuerung gleichermaßen belastet werden. Durch das gänzliche Abschaffung der Produktionsbesteuerung würde Deutschland für Unternehmer eine Steueroase und somit ein äußerst attraktiver Standort für Unternehmensgründungen. Produktionsstätten müssten nicht mehr zuhauf ins Ausland verlagert werden. Billigarbeitskräfte aus dem Osten machten minderqualifizierten Deutschen nicht mehr den Arbeitsplatz streitig. Exporte gewännen – weil sie nicht mit der Mehrwertsteuer beladen wären – an Attraktivität, Importe hingegen verteuerten sich (Bsp. Billigtextilien aus China). Das Werner-Modell hätte zudem den unschätzbaren Vorteil, dass jeder kinderleicht nachvollziehen könnte, wieviel Steuergeld er/sie dem Staat als Verbraucher zahle und was er/sie über das BGE wieder zurückbekomme. Schwarzarbeit, so Werner weiter, nehme ab, da die Kontrolleure nur noch überprüfen müssten, ob eine Rechnung ausgestellt wurde, in der der Mehrwertsteuersatz inbegriffen ist. Umgekehrt – das verschweigt Werner gerne – könnte Deutschland aber auch zu einem Schwarzarbeiterparadies verkommen, denn besonders handwerkliche Arbeit in vertrauten Kreisen könnte sich wohl leicht um die Mehrwertsteuer herumzudrücken. Tipps und Tricks zur Steuerhinterziehung im heutigen Ausmaß wären allerdings passé. 3.4 Finanzierung, Realisierung Das BGE könne somit großteils aus den Mehrwertsteuereinnahmen finanziert werden. Außerdem ließe sich durch die radikale Vereinfachung des Steuersystems in großem Maße Bürokratie abbauen – etwa alle Bundesarbeitagenturen, viele Finanzbeamte etc.. Des Weiteren machte das BGE die Arbeitslosen- und Rentenversicherung überflüssig. Eine staatliche Rente im heutigen Sinne gäbe es dann nicht mehr. Man könnte bis an das Ende seiner Tage arbeiten oder seinen Lebensabend mit dem BGE und eventuell vorhandenen Ersparnissen ausklingen lassen. Ein Teil des BGE könnte verpflichtend in eine staatliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Das Werner’sche Modell stellte die passende Antwort auf die demografischen Entwicklungen in der BRD dar. Andere Sozialleistungen wie BäföG, Kindergeld etc. bräuchte der Staat nicht mehr zu bezahlen. Ausnahmefälle bildeten extrem gehandicapte Menschen (Behinderte etc.), die neben dem BGE eine Mehrleistung erhielten. Denjenigen, die Werners Finanzierungskonzept bemängeln, sollten sich immer gleichzeitig vergegenwärtigen, dass bereits heute nur 26 Mio. der 82 Mio. in der BRD lebenden Menschen erwerbstätig sind – prozentual ausgedrückt seien das lediglich 31 %; jeder zweite Deutsche lebe von Transferleistungen des Staates, deren Gesamtvolumen 700 Mrd. € umfasse. Das Werner’sche Modell scheint also weniger realitätsfern, als deren Zweifler glauben mögen.

(4.1) Lohnnebenkosten, 20.08.2007, 02:34, Maike Arft-Jacobi: Die sog. Lohnnebenkosten sind Teil des Lohnes. Sie zu "entfernen" bedeutet, das allgemeine Lohnniveau zu senken. Dies bedeutet für die vom BGE ausgeschlossenen (illegalisierte Menschen oder Nicht-Statsangehörige), dass sie zu Löhnen arbeiten müssen, die ihre Rente und den Krankheits-/Pflegefall nicht abdecken. Alternativ könnten die Löhne um den "entfernten" Teil der sog. Lohnnebenkosten erhöht werden. Dann würden aber die Kosten für menschliche Arbeit nicht geringer. Oder die Bedingung der Staatsbürgerschaft bzw. des legalisierten Aufenthalts müsste abgeschafft werden, was nicht realisierbar ist.

(4.1.1) Re: Lohnnebenkosten, 20.08.2007, 11:46, Raphael Thaller: Zunächst einmal Danke für Deine umfangreiche Kritik. Es kann schon sein, dass für nicht-staatsangehörige Ausländer bei allgemeiner Senkung der Nettolöhne (Bruttolöhne gäbe es ja nach Götz Werner nicht mehr)die Arbeit in Deutschland an Attraktivität verlöre. Aber wie sieht es mit Arbeit aus, die Deutsche anscheinend nicht gerne verrichten, z.B. die Spargelernte. Hier blieben die Nettolöhne stabil und der Anreiz erhalten. Aber wie Du schon richtig bemerktest: vielleicht sinken die Nettolöhne gar nicht, sondern bleiben gleich oder steigen aufgrund des Wegfalls der Lohnnebenkosten und Produktionssteuern sogar. Dann könnte ein Nicht-staatsangehöriger vielleicht auch ohne BGE gut leben und er könnte einen Teil seines Lohnes in private Sozialversicherungen einzahlen.

(4.2) Exporte, 20.08.2007, 02:36, Maike Arft-Jacobi: Ein chronischer Handelbilanzüberschuss bedeutet für andere Länder ein chronisches Handelsbilanzdefizit. Deutschlands Exportüberschüsse schädigen schon lange andere Nationen.

(4.2.1) Re: Exporte, 20.08.2007, 12:06, Raphael Thaller: Richtig: das einen Freud ist des anderen Leid. Heute sind es besonders die europäischen Agrarsubventionen, die andere Märkte zerstören und für Hunger und Elend sorgen. Nach der BGE-Einführung und den darangeknüpften extrem billigen Produktionskosten würde der ganze deutsche Export praktisch stark subventioniert werden. Dem müsste man vielleicht mit einer Exportsteuer entgegenwirken. Auf längere Sicht braucht es aber eine allumfassende Weltwirtschaftsordnung, die verhindert, dass die Schere zwischen Nord und Süd oder Arm und Reich weiter auseinandergeht. Die Politiker dürfen nicht sosehr eigenstaatlich denken und handeln, sondern müssen wieder auf die gleiche Augenhöhe mit der globalisierten Kapitalwirtschaft gelangen. Das geht nur, wenn man auch einmal über die Interessen der eigenen Landwirte etc. hinwegsieht. (leicht gesagt)

(4.3) Extrem gehandicapte Menschen, 20.08.2007, 03:19, Maike Arft-Jacobi: Wird für "extrem gehandicapte Menschen" dann eine Bedarfsprüfung eingeführt? Gibt es zwei Arten von Grundbedürfnissen: diejenigen "normaler" Menschen und diejenigen "anderer" Menschen?

(4.3.1) Re: Extrem gehandicapte Menschen, 20.08.2007, 12:24, Raphael Thaller: Das BGE ist bedingungslos, sofern man staatsangehörig ist. Ob jetzt ein Mensch über das BGE hinaus eine Mehrleistung erhalten soll oder nicht, könnte jetzt allein der Arzt beurteilen, es wäre nicht mehr Aufgabe irgendwelcher Arbeitsämter etc. Bei psychischer oder physischer Behinderung gibt es also zusätzliche staatliche Hilfe; eine "soziale" Bedarfprüfung (Arbeitslosigkeit, Witwenrente, Kindererziehung etc.)wie im heutigen Maße bräuchte man aber nicht mehr. Durch das BGE wären vom gesunden Kind bis zum gesunden Greis alle versorgt.

4 Ergänzende Ideen und Anregungen der politischen Linken

(5) Katja Kipping, stellvertretende Parteivorsitzende der Linkspartei/PDS und Sprecherin des Netzwerkes Grundeinkommen, teilt im Großen und Ganzen das Werner’sche Zukunftsbild, wonach der Bedarf an körperlicher Arbeit – etwa in der Produktion – abnehme und die kulturellen, sozialen, kreativen Arbeiten an Bedeutung zulegten. Ihre konzeptionellen Vorstellungen von einem BGE sind aber in vielen Aspekten weniger radikal als die von Werner. Im Folgenden soll aber nicht das Modell vom „Netzwerk Grundeinkommen“ dargelegt, sondern die von Werner angesprochenen Aspekte eines BGE um einige andere Anregungen (von linker Seite) ergänzt werden. 4.1 Ehrenamt, Emanzipation, Schutz vor Armut, Demokratiepauschale, Solidarität: Kipping geht wie Werner von einem Zuwachs an ehrenamtlichem Engagement aus. Ihrer Einschätzung zufolge leisteten in der BRD bereits heute 22 Mio. Menschen durchschnittlich 15 Stunden wöchentlich unentgeltliche Öffentlichkeitsarbeit. Und der Sektor der Kommunalarbeit hätte seine Grenzen noch längst nicht überschritten. An dieser Stelle werfen Kritiker oft ein, Arbeitslosigkeit bewirke eher einem Rückzug aus dem sozialen Leben und führe zu Lethargie. Dem wiederum könnte man erwidern, durch ein BGE wirke Erwerbsarbeitslosigkeit nicht mehr so stigmatisierend und die Erwerbslosen verlören eventuell ihre Scheue vor der Öffentlichkeit. Stärker als Werner unterstreicht Kipping die emanzipatorische Wirkung eines BGE. In Partnerschaft lebende erwerbslose Männer oder Frauen wären nicht mehr so sehr vom Partnereinkommen abhängig und würden selbstbewusster. Auch den Armut bekämpfenden Charakter des BGE hebt sie hervor. Bettler, die in Fußgängergassen oder vor Parkhäusern um ihre nackte Existenz kämpften, hätten jetzt ein festes Einkommen in der Tasche. Nebenbei betrachtet Kipping ein BGE als Demokratiepauschale. Rein theoretisch hätte nämlich jeder BGE-Empfänger die Möglichkeit – etwa durch den Kauf einer (seriösen) Zeitung – etwas für seine persönliche politische Meinungs- und Willensbildung zu tun. Zuletzt sei auf den Aspekt der Solidarität hingewiesen. Wenn jeder Mensch ein BGE kassiere, ginge die Zahl derjenigen, die der Meinung sind, man solle nicht länger „Drückebergerei oder Sozialschmarotzertum“ finanzieren, vielleicht zurück. Gewissermaßen erhielten ja dann alle Menschen, ganz gleich, ob erwerbstätig oder erwerbslos, die gleiche „Sozialhilfe“. Außerdem dürfe gemeinnützige Arbeit nicht immer mit Erwerbsarbeit gleichgesetzt werden. Arbeit im Haushalt, im Ehrenamt oder politisches Engagement seien auch Gesellschaftsarbeiten. 4.2 Keine Bedarfsprüfung, Bürokratieabbau: An den bisherigen Bedarfsprüfungen bemängelt Kipping u. a. die Übervorteilung von Menschen mit eher schwachen kommunikativen Kompetenzen. Diese seien dem bürokratischen Procedere kaum gewachsen und dadurch mit Nachteilen konfrontiert. Bei einer bedingungslosen Auszahlung eines BGE müsste man beispielsweise keinen Arbeitsvermittler mehr vorgaukeln, wie arbeitswillig man doch sei oder vorrechnen, wie viele Bewerbungsschreiben man abgeschickt hätte. Und der Bürokratieabbau wäre endlich beschlossene Sache. Die BRD hat weiniger ein Einnahme- als vielmehr ein Ausgabeproblem. Ein Beispiel: das Arbeitsamt in Berlin wendete 2004 in der Spitze 80.000 € für die Vermittlung eines Arbeitslosen auf. Warum das Geld dann also nicht gleich unter den Leuten verteilen? 4.3 Mindestlohn: Neben der Einführung eines BEG setzt sich Kipping auch für einen Mindestlohn ein. Die Ausweitung von Teilzeitjobs etc. nach Einführung eines BGE könnte bei den vollbeschäftigten Erwerbstätigen und bei den Erwerbslosen auf reges Interesse stoßen. Ein Mindestlohn verhindere dann, dass Unternehmen beim Überangebot an Arbeitskräften ihre (Teilzeit-)Arbeit zu Spottlöhnen „verkaufen“ könnten. 4.4 Gewerkschaften: So sehr sich Kipping & Co. auch in Überzeugungsarbeit üben, die Gewerkschaften konnten sich bisher mit dem Gedanken an ein BGE kaum anfreunden, obwohl die politische Linke und die Gewerkschaftsseite sonst eine relativ große Interessensschnittmenge eint. Das Kernargument der Gewerkschaft heißt, das BGE höhle die Solidarität zwischen Erwerbstätigen und Erwerbslosen aus. Mecki Förthmann, Mitglied des SprecherInnenrates der BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE, entgegnet diesem, schon heute könne keine Rede von Solidarität sein, da die Gewerkschaften ja vorrangig die Interessen der Arbeitsplatzinhaber repräsentierten. Arbeitssuchende gefährdeten in den Augen der Gewerkschaft nur die Arbeitsplätze der Arbeitsplatzinhaber und verursachten Lohndrückerei. „Erst durch das BGE ist es möglich Solidarität zwischen Arbeitenden und nicht arbeitenden Menschen zu schaffen. Die Unternehmer können dann keine hungernden Streikbrecher oder Lohndrücker anheuern.“ Außerdem fürchten die Gewerkschaften einen Machtverlust, weil der einzelne Arbeiter durch das BGE unabhängiger würde. Andererseits wären durch ein BGE auch längere Streiks und zähere Haltungen der Arbeitnehmer denkbar. Das Werben für stärkere Emanzipation, Armutsbekämpfung und Demokratisierung sowie für einen gesetzlichen Mindestlohn sind die vielleicht wichtigsten „linken“ Beifügungen zu den von Werner geäußerten Perspektiven zu mehr Freiheit, Eigeninitiative, ehrenamtlicher Tätigkeit, Familien- und Erziehungsarbeit sowie zu einem kulturellen Bedeutungszuwachs.

(5.1) Bedarf an Arbeit in der Produktion, 20.08.2007, 02:49, Maike Arft-Jacobi: Der Bedarf an Produktionsarbeit nimmt nur scheinbar ab, weil ein immer größerer Teil der Produktionsarbeit in den Dienstleistungssektor ausgelagert wird (z.B. Fabriken putzen, Anlagen reparieren).

Sinkende Arbeitskosten bedeuten außerdem, dass KapitalistInnen sich eher entscheiden, Menschen einzusetzen als Maschinen. Die Ersetzung menschlicher Arbeitskraft durch Maschinen hängt gerade mit den Kosten für die menschliche Arbeitskraft zusammen. In einigen Ländern und Bereichen ist deshalb eine De-Industrialisierung zu beobachten - sogar im High-Tech-Bereich, wo Produktionszweige zugemacht werden und die Leute stattdessen elektronische Teile in Heimarbeit fertigen.

(5.1.1) Re: Bedarf an Arbeit in der Produktion, 20.08.2007, 12:57, Raphael Thaller: Guter Einwand! Dennoch ist in der BRD die Dienstleistung (60%) eher auf dem aufsteigenden, die Industrie (30%)auf dem absteigenden Ast. (Landwirtschaft 10%). Ich weiß aber nicht, wieviel Dienstleistungen an die Produktionssketor gekoppelt sind... Nach der Einführung eines BGE in der BRD gäbe es aber sicherlich eine Art "Kulturrevolution" hin zu noch mehr v.a. ehrenamtlicher, kreativer, sozialer Dienstleistungen. Mir persönlich gefällt die Vision einer "menschenleeren Fabrik" (G.Werner) am besten. Trotz Unterhaltung und Wartung sind Maschinen in den meisten Fällen immer noch billiger als die Menschenhand - ich denke das bleibt auch so, wenn die Nettolöhne nach der Einführung eines BGE sinken. Dem technologischen Fortschritt werden sich die Fabrikanten nicht entziehen können. Durch das BGE sinkt sicherlich auch die Motivation "individuell sinnleere" Tätigkeiten in der Produktion zu verrichten. Demnach bliebe der Industrie nichts anderes übrig, als entweder die Nettolöhne zu erhöhen (-> Motivationsgewinn der Arbeiter) und/oder auf verstärkte Maschinenarbeit zu setzen.

(5.2) Längere Streiks und zähere Haltungen der Arbeitnehmer, 20.08.2007, 03:14, Maike Arft-Jacobi: Nach bisheriger Erfahrung streiken die Leute nur, wenn die Zustände relativ schlimm sind. Ein BGE in ausreichender Höhe würde wahrscheinlicher zu einem noch größeren Bedeutungsverlust der Gewerkschaften und zu noch geringerer Streikbereitschaft führen.

(5.2.1) Re: Längere Streiks und zähere Haltungen der Arbeitnehmer, 20.08.2007, 13:10, Raphael Thaller: Das sehe ich ähnlich. Die "Schutzfunktion" der Gewerkschaften würde durch das BGE streckenweise oder ganz ersetzt werden. Aber das scheint mir im Moment nicht weiter schlimm zu sein, da tendenziell ohnehin sehr viele Arbeiter mit ihren Gewerkschaften unzufrieden sind (Bsp. Telekom-Arbeiter). Die Bürger hätten die Chance zu mehr innerer Stärke gegenüber ihren Chefs. Vielleicht gibt es durch das BGE eine Art von zweiter Aufklärung und damit den endgültigen Abschied aus der "selbstverschuldeten Unmündigkeit" des Menschen...

(5.3) Mindestlohn, 20.08.2007, 03:30, Maike Arft-Jacobi: Bei der Forderung des Mindestlohns handelt es sich nicht bloß um eine Ergänzung zur Forderung des BGE. Ohne Mindestlöhne würden die Löhne durch das BGE unter das Existenzminimum fallen. Das tun sie auch, wenn man die Lohnnebenkosten "entfernt". Bestünde die Kraft, zugleich existenzsichernde Mindeslöhne und ein genügend hohes BGE durchzusetzen, dann bestünde auch die Kraft, den Kapitalismus ganz abzuschaffen. Aber gerade diese Kraft besteht nicht. Die große Bedeutung der BGE-Forderung in der gesellschaftlichen Diskussion ist eine Folge der Schwäche der Gewerkschaften, die beispielsweise eine drastische Senkung der Regelarbeitszeit nicht durchsezten können, um ein dem Produktivitätszuwachs angemessen niedriges Arbeitskräfteangebot zu erzeugen.

(5.3.1) Re: Mindestlohn, 20.08.2007, 13:29, Raphael Thaller: Ich halte es ebenfalls für wichtig parallel zum BGE einen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen; die Profitgier der Unternehmer kennt eben oft keine ethischen Grenzen. Existenzsichernd kann aber nur das staatliche BGE sein, denn wie soll ein Vater von 10 Kindern einen existenzsichernden Lohn erhalten können - welches Unternehmen wollte Ihn einstellen? Aber ein angemessenes Zubrot muss die Arbeit schon bringen (Linkspartei: 8,50€), wer würde sonst arbeiten wollen... Die Regelarbeitszeit sollte auf jeden Fall gekürzt werden, acht Stunden in der Fabrik an der Maschine verstößt gegen jegliche Würde...Wenn durch ein BGE die Gewerkschaften dann nicht mehr viel zu melden haben, ist mehr Teilzeit auf jeden Fall möglich. Es muss sich eben zuerst in der Denk- und danach in der Arbeitskultur einiges ändern. "Radiakl denken, evolutionär handeln" (G. Werner)!

5 Artikel 23 (1) des Uno-Menschenrechts

(6) Nachdem geklärt ist, was unter einem BGE zu verstehen ist, was man damit erreichen will und was man vielleicht auch tatsächlich erreichen kann, soll jetzt ein zweites Mal ein Blick auf Artikel 23 (1) des Uno-Menschenrechts geworfen werden. Die PDS/Linke Liste bemerkte 1993: „Damit Arbeit wirklich ein Recht wird, darf sie weder Pflicht noch Zwang sein.“ Nach Umsetzung eines BGE Modells, wie beispielsweise dasjenige von Werner, bestünde in der BRD dann wahrhaft ein Recht auf Arbeit. Denn die unter Androhung von Kürzungen von Sozialleistungen auferlegten 1-Euro-Jobs und andere repressive Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gehörten dann endgültig der Vergangenheit an. Die Berufswahl wäre wirklich frei und niemand würde von den Bundesarbeitsagenturen mehr unfreiwillig für irgendwelche „zumutbaren“ Jobs zwangsvermittelt werden. Wer keine angemessenen und befriedigenden Arbeitsbedingungen vorfände, könnte das Unternehmerangebot ausschlagen bzw. kündigen. Die Verhandlungsposition der Erwerbstätigen oder der Erwerbsarbeitssuchenden gegenüber den Arbeitgebern würde gestärkt werden. Außerdem fiele es durch das BGE wahrscheinlich leichter Arbeiten aufzugeben, die mit persönlichen Gewissenskonflikten verbunden sind (Bsp. Rüstungsindustrie). Und last but not least böte das BGE auch einen Schutz gegen ungewollte oder eine Option für gewählte Erwerbslosigkeit. Das Uno-Menschenrecht wäre keine sinnleere Floskel mehr. Man sollte weiterhin über ein BGE nachdenken.

Quellenangaben

(7) Interviews von Götz Werner: http://www.iep.uni-karlsruhe.de/download/Wir_koennen_den_Menschen_von_der_Arbeit_befreien.pdf http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,386396,00.html http://www.dr-frankschepke.de/Interview_GotzWerner.pdf http://www.brandeins.de/ximages/19221_072goetzww.pdf http://www.iep.uni-karlsruhe.de/download/Wer_nicht_arbeitet_soll_trotzdem_essen.pdf Aufsätze und Interviews von Tom Maier, Fritz Kuhn, Katja Kipping und Mecki Förthmann: http://de.indymedia.org/2004/08/89212.shtml http://www.brandeins.de/home/inhalt_detail.asp?id=2204 http://www.linksnet.de/artikel.php?id=1746 http://www.die-linke-grundeinkommen.de/PDF/uffn_wedding_juni_07.pdf http://www.die-linke-grundeinkommen.de/PDF/verteidigung_bge.pdf


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