Home   Was ist ot ?   Regeln   Mitglieder   Maintainer   Impressum   FAQ/Hilfe   Browser
 

Freie Ware
E-Mail:
Passw.:
 english italiano
Maintainer: Andreas Vogel, Version 1, 16.12.2000  Druckversion
Projekt-Typ: halboffen Tipp: Wer eingeloggt ist, kann
eigene Kommentare korrigieren.
Einloggen können sich Mitglieder
Status: Aktiv

1 Einführung

[Alle Kommentare ausblenden] (1) Die Zeit ist reif für ein neues Wirtschaftssystem, da sich das bestehende selbst ad absurdum führt. Während in früheren Zeiten Rohstoff-, Produktionsmittel- und Arbeitskraftknappheit vorherrschte, ist heute nur noch eines knapp: das Geld.

[Alle Kommentare ausblenden] (2) Obwohl sich beim Hersteller und im Handel die Produkte aufhäufen, können sich viele Menschen diese Produkte nicht verschaffen, weil das ihnen zur Verfügung stehende Geld knapp ist. Firmen entlassen Mitarbeiter und schrauben die Produktion unter die mögliche Kapazität, weil sie die Produkte nicht los werden, obwohl viele Menschen auf diese Produkte verzichten müssen. Wir leben heute in einer Überproduktionsgesellschaft, die über den Bedarf hinaus produziert oder produzieren kann.

[Alle Kommentare ausblenden] (3) Angesichts eines Banken- oder Versicherungshochhauses läßt sich einfach überlegen, für wieviele Menschen hieraus Wohnraum geschaffen werden könnte; hinzu kommen unzählige Filialen. Unmengen an Computer werden unproduktiv eingesetzt. Menschen, ihre Arbeitskraft wie auch ihre intellektuellen und kreativen Fähigkeiten mit denen sie Neues erschaffen können, werden als Geldverwalter mißbraucht: Geld annehmen, nachzählen, Betrag in Computer eingeben, warten, Papier einlegen, warten, Papier ausgeben.

[Alle Kommentare ausblenden] (4) Auch in Produktionsbetrieben, im Handel, im Dienstleistungsbereich wächst der Verwaltungsaufwand und damit das Binden von Ressourcen durch das Geld.

[Alle Kommentare ausblenden] (5) Dies ist kein Plädoyer gegen das Geld im Sinne von "zurück zur guten alten Zeit", "zurück zur Scholle". Jede Zeit hatte ihre Notwendigkeiten und Möglichkeiten. Das Internet zeigt deutlich, daß heute alles mit allem und jeder mit jedem vernetzt ist. Dies gilt um so mehr für Wirtschaft und Gesellschaft. Nun bedarf es eines Wirtschaftssystems, das diesem Wandel, diesen neuen Möglichkeiten Rechnung trägt. Die Überproduktionsgesellschaft erlaubt es nicht nur, sondern fordert geradezu eine Loslösung vom gegenwärtigen Tauschhandelssystem. Tauschhandelsfreier Waren-, Dienstleistungs- und Informationsfluß stellt eine neue Wirtschaftsform dar.

[Alle Kommentare ausblenden] (6) Die "freie Software" ist ein erster Schritt, "freie Informationen" wie Musik in Form von MP3s, Online-Büchern, Konstruktionsplänen uvm. der nächste. Als weitere Verallgemeinerung dieses Prinzips soll hier die Idee der "freien Ware" entwickelt werden. Zusammen mit der "freien Dienstleistung" kann der Übergang zu einer tauschhandelsfreien Gesellschaft geschafft werden.

[Alle Kommentare ausblenden] (7) Spätestens dann wird deutlich, welche Möglichkeiten derzeit durch die Geldwirtschaft blockiert werden. Die Auswirkungen auf den sozialen Bereich lassen sich mit viel Phantasie erahnen.

1.1 Begriffsklärung

[Alle Kommentare ausblenden] (8) Als "freie Ware" sollen diejenigen Produkte bezeichnet werden, die aus jeglichem Tauschhandelssystem ausgeklinkt wurden. Mit anderen Worten bedeutet dies, daß die "freie Ware" angeboten wird, ohne daß hierfür eine entgeltliche oder unentgeltliche Gegenleistung vom Warennehmer erwartet wird.

1.2 Überlegungen zum Vorbild "freie Software"

[Alle Kommentare ausblenden] (9) Die beiden Abschnitte >>Überlegungen zum Vorbild "freie Software"<< und >>Überlegungen zur "freien Ware"<< sind gleich strukturiert, um die Unterschiede zwischen "freier Software" und "freier Ware" herauszuarbeiten.

1.2.1 Rechtliches Instrument

[Alle Kommentare ausblenden] (10) Auf der Grundlage des Urheberrechts wurde die GPL geschaffen, welche den Begriff "freie Software" mit rechtlich verbindlichem Inhalt füllt.

1.2.2 Verbindung zwischen Lizenz und Produkt

[Alle Kommentare ausblenden] (11) Die Lizenz ist dem Produkt programmtechnisch eingeprägt. Der Anwender kann darauf aufmerksam gemacht werden.

1.2.3 (Re-)Produktion

[Alle Kommentare ausblenden] (12) Der Produzent offenbart die Produktion, so daß die Software von anderen ebenfalls reproduziert, korrigiert, angepaßt und weiterentwickelt werden kann (Open Source).

[Alle Kommentare ausblenden] (13) Einmal geschaffen läßt sich Software ohne besonderen materiellen Aufwand vervielfältigen.

[Alle Kommentare ausblenden] (14) Das Kriterium "Überproduktion" ist bereits erfüllt, da automatisch Kopien erzeugt werden, so daß sich die Anzahl der Produkte nicht verringert.

1.2.4 Distribution

[Alle Kommentare ausblenden] (15) Zwei Distributionswege haben sich in den vergangenen Jahren durchgesetzt: das Internet und die CD. Beide bieten einen einfachen und billigen Transport des Produkts.
Die Kostenübernahme variiert:
Beim Internet übernimmt der Hersteller und Distributor die Kosten für die Bereitstellung des Produkts, jeder Warennehmer bezahlt die Übertragung seiner Kopie.
Bei der CD läßt sich der Hersteller oder Distributor die Kopier- und Versandkosten vom Warennehmer bezahlen oder er nutzt freie Kapazitäten auf seinen CDs.

1.2.5 Recycling / Entsorgung

[Alle Kommentare ausblenden] (16) Der Produzent braucht sich nicht darum zu kümmern, da nicht benötigte Software einfach gelöscht werden kann. Der Transport mittels Internet vermeidet Datenträger, die entsorgt werden müßten.

1.3 Überlegungen zur "freien Ware"

[Alle Kommentare ausblenden] (17) Materielle Waren unterscheiden sich von der Ware Information.

1.3.1 Rechtliches Instrument

[Alle Kommentare ausblenden] (18) Es ist ein rechtliches Instrument (im folgenden Lizenz genannt) zu finden oder zu schaffen, das es ermöglicht, den Begriff "freie Ware" mit verbindlichem Inhalt zu füllen.

1.3.2 Verbindung zwischen Lizenz und Produkt

[Alle Kommentare ausblenden] (19) Durch die Verbindung der Lizenz und einem Produkt, wird dieses Produkt zur "freien Ware". Die Lizenz sollte dem Produkt sicherheitshalber "eingeprägt" sein; die Verbindung sollte also möglichst untrennbar sein. Die "Einprägung" als Text ist aus verschiedenen Gründen unzweckmäßig: Der Inhalt des Textes

Aus diesen Gründen soll die Lizenz durch ein Kennzeichen symbolisiert werden. Die Verbindung von Lizenz und Kennzeichen ist rechtlich abzusichern.

1.3.3 (Re-)Produktion

[Alle Kommentare ausblenden] (20) Die Vervielfältigung von materiellen Produkten ist mit weiterem materiellen Aufwand verbunden. Es werden nicht automatisch "Kopien" erzeugt.
Materieller Aufwand bedeutet Einsatz von Ressourcen und möglicherweise Belastungen für die Umwelt. Der Produzent soll sich der Verantwortung für sein Produkt und dessen Herstellung stellen.

[Alle Kommentare ausblenden] (21) Die Offenlegung der Produktion

1.3.4 Distribution

[Alle Kommentare ausblenden] (22) Der Transport und die Lagerung von "freien Waren" erfordert wiederum größeren Einsatz von Ressourcen. Der Hersteller oder Distributor kann sich die hierfür entstehenden Kosten vom Warennehmer bezahlen lassen oder freie Transportkapazitäten nutzen. Ebenso ist eine Kostenaufteilung denkbar: Hersteller oder Distributor übernehmen die Kosten für die Bereithaltung der Waren, der Warennehmer übernimmt die Kosten der Auslieferung an sich.

1.3.5 Recycling / Entsorgung

[Alle Kommentare ausblenden] (23) Die Verantwortung des Produzenten für das von ihm geschaffene Produkt geht über den Produktionsprozeß hinaus: Als kompetentester Fachmann für sein Produkt ist er auch für das fachgerechte Recycling und/oder die Entsorgung seines Produkts zuständig.

[Alle Kommentare ausblenden] (24) Wiederverwertbare Teile können dem Produktionsprozeß unmittelbar wieder zugeführt werden. Produktteile und -materialien können an die jeweiligen Produzenten zurückgegeben werden, die für deren Recycling / Entsorgung zuständig sind.

[Alle Kommentare ausblenden] (25) Wie bei der Produktion werden auch hier Ressourcen eingesetzt, entstehen möglicherweise Belastungen für die Umwelt. Daher trifft hier für die Offenlegung ebenfalls das zu, was bereits bei der Produktion beschrieben wurde.

2 Richtlinien und Empfehlungen

[Alle Kommentare ausblenden] (26) Die folgenden Richtlinien und Empfehlungen dienen der Ausarbeitung der Lizenz.

2.1 Nicht-Handel

[Alle Kommentare ausblenden] (27) Die Lizenz entzieht dem Tauschhandelssystem (bspw. der Geldwirtschaft) das Produkt, welches als "freie Ware" lizensiert ist.

2.1.1 Entkommerzialisierung

[Alle Kommentare ausblenden] (28) Der Warengeber gibt die "freie Ware" ab, ohne hierfür eine direkte oder indirekte Gegenleistung zu erwarten.
Der Warennehmer nimmt die "freie Ware" an, ohne Verpflichtung zu einer direkten oder indirekten Gegenleistung.

2.1.2 Verhinderung der Rekommerzialisierung

[Alle Kommentare ausblenden] (29) Die "freie Ware" darf nicht kommerziell genutzt werden.
Bietet der Warennehmer eine Dienstleistung an, für die er die "freie Ware" nutzen will, so hat er diese Dienstleistung ebenfalls kostenfrei anzubieten.
Soll die "freie Ware" als Grundstoff, Teil oder Produktionsmittel zur Herstellung anderer Produkte verwendet werden, so sind diese Produkte auch als "freie Waren" anzubieten.
Soll "freie Ware" zusammen mit kommerziellen Produkten vertrieben werden (sog. Bundles), so ist der Kunde VOR dem Kauf darauf hinzuweisen, daß und wie er die "freie Ware" ohne die kommerziellen Produkte erhalten kann.

2.2 Lieferung freier Waren

[Alle Kommentare ausblenden] (30) Die Lieferung der Waren unterliegt der Vereinbarung zwischen Warengeber und Warennehmer. Sinnvollerweise sollten auch durch den Transport keine unnötigen Kosten entstehen.

2.2.1 Direktlieferung des Warengebers an den Warennehmer

[Alle Kommentare ausblenden] (31)

2.2.2 Transport der Ware durch Dritte

[Alle Kommentare ausblenden] (32) Die Überlassung des Transports an Dritte wird derzeit mit Kosten verbunden sein, so daß sich Warengeber und -nehmer darüber einigen müssen, wer welchen Anteil daran übernimmt.

2.2.3 Aufbau eines Transportsystems

[Alle Kommentare ausblenden] (33) Als konsequente Weiterentwicklung des Gedankens der Entkommerzialisierung ist die "freie Dienstleistung" zu sehen, in deren Rahmen es möglich wird, auch das Transportsystem zu entkommerzialisieren.

2.3 Verantwortung für das Produkt

[Alle Kommentare ausblenden] (34) Der Produzent trägt die Verantwortung für die Herstellung und die Wiederverwertung/Entsorgung des Produkts.

2.3.1 Veröffentlichung der Produktion

[Alle Kommentare ausblenden] (35) Der Produzent legt offen,

[Alle Kommentare ausblenden] (36) Die Veröffentlichung umfaßt 2 Teile, die in ihrer Gestaltung und ihrem Detailgrad unterschiedlichen Zielen Rechnung tragen:
Der allgemeine Teil dient zur Information des Anwenders, der bspw. schonenden Einsatz von Ressourcen oder Umweltbelastungen u.ä. bei der Produktauswahl berücksichtigen will.
Der spezielle Teil mit einer detailierten Beschreibung der Produktion dient dazu, daß andere das Produkt ebenfalls produzieren können und sich die Produktionsstätten vervielfachen, ohne daß jeder Produzent "das Rad erneut erfinden" muß.
Darüber hinaus sollen andere dazu beitragen können, das Produkt oder die Produktion weiterzuentwickeln oder an spezielle Aufgabenstellungen anzupassen.

2.3.2 Veröffentlichung von Anwenderinformationen

[Alle Kommentare ausblenden] (37) Der Produzent veröffentlicht Anwenderinformationen, so daß sich Anwender bereits vor Annahme der Ware über dessen Nutzungsmöglichkeiten informieren kann. Hierzu gehören insbesondere

Empfehlungen, Warnungen und Hinweise kann der Produzent anbieten, um Anwender zu beraten.

2.3.3 Veröffentlichung der Wiederverwertung / Entsorgung

[Alle Kommentare ausblenden] (38) Für die Veröffentlichung der Wiederverwertung / Entsorgung gilt entsprechend, was bereits bei der Veröffentlichung der Produktion beschrieben wurde.

2.3.4 Rücknahmeverpflichtung des Produzent

[Alle Kommentare ausblenden] (39) Der Produzent verpflichtet sich, seine Produkte oder Teile seiner Produkte wieder zurückzunehmen, auch wenn diese nicht mehr funktionstüchtig sind.
Hat er sein Produkt aus "freien Waren" hergestellt, so kann er die entsprechenden Teile an die jeweiligen Warengeber zurückgeben, da diese sich ebenfalls zur Rücknahme ihrer Produkte verpflichtet haben.
Ist eine Trennung nicht möglich, so hat er selbst für deren Wiederverwertung oder Entsorgung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu sorgen.
Gleiches gilt für Teile, die keine "freie Waren" sind oder die chemisch verändert wurden.

[Alle Kommentare ausblenden] (40) Durch diese Regelung soll der Warengeber seiner Verantwortung für seine Waren bewußt werden, indem sein Blick schon bei der Produktion auf eine spätere Wiederverwertung oder Entsorgung gelenkt wird. Er wird darüber hinaus ermuntert, seinerseits "freie Waren" zu verwenden.

2.4 Kennzeichen

[Alle Kommentare ausblenden] (41) Das Kennzeichen soll die schnelle und einfache Identifikation eines Produkts als "freie Ware" gewährleisten. Es symbolisiert die Lizenz und verhindert so die Rekommerzialisierung

2.4.1 Gestaltung

[Alle Kommentare ausblenden] (42) Das Kennzeichen sollte recht einfach gestaltet werden, so daß es leicht reproduziert werden kann.
Es sollte einen hohen Wiedererkennungswert besitzen undauch in kleinem Maßstab erkennbar sein .
Bei der Gestaltung sollten die Grenzen von unterschiedlichsten Anbringungen berücksichtigt werden: Prägen, Formen, Stanzen, Bedrucken, Stempeln, Nähen, Sticken uvm.

2.4.2 Anbringung des Kennzeichens

[Alle Kommentare ausblenden] (43) Um eine Rekommerzialisierung zu verhindern sollte das Kennzeichen gut sichtbar angebracht werden.
Ist der Aufwand für dessen Entfernung größer als der Marktwert, lohnt sich die Rekommerzialisierung nicht.
Führt das Entfernen des Kennzeichens zu einer erheblichen Störung der Funktion oder des Aussehens des Produkts, so besitzt das Produkt nur noch geringen kommerziellen Wert.
Auf die Anbringung ist insbesondere bei Einzelstücken großen Wert zu legen, damit diese in der Menge gleicher Produkte als "freie Ware" identifiziert werden können.

2.4.3 Bekanntmachung des Kennzeichens

[Alle Kommentare ausblenden] (44) Ein wesentlicher Schritt zur Verhinderung von Rekommerzialisierung besteht darin, das Kennzeichen und seine Bedeutung allgemein bekannt zu machen.
Dem Produkt sollte in geeigneter Form eine Erklärung der Bedeutung des Kennzeichens beiliegen oder auf der Verpackung aufgedruckt sein.

2.4.4 Nutzung des Kennzeichens zu Werbezwecken

[Alle Kommentare ausblenden] (45) Bietet der Warengeber alle seine Waren als "freie Waren" an, so kann er das Kennzeichen zu Werbezwecken für sich einsetzen.
Werden nur einzelne Waren als "freie Waren" angeboten, so können nur die "freien Waren" mit diesem Kennzeichen beworben werden; die Werbung muß produktbezogen sein.
Werden mehrere Waren beworben, so ist deutlich zu bezeichnen, welche Ware als "freie Ware" vertrieben wird.
Sind für die Nutzung einer Ware andere (insbesondere kommerzielle) Produkte erforderlich, muß in der Werbung darauf hingewiesen werden.

3 Rechtliche Grundlagen

[Alle Kommentare ausblenden] (46) An dieser Stelle möchte ich Juristen bitten, sich an der rechtlichen Absicherung der "freien Ware" zu beteiligen. Da ich selbst darin nicht bewandert bin, finden sich in dieser ersten Version nachfolgend nur die Überschriften. Diese sollen helfen, die Beiträge vorzusortieren.

[Alle Kommentare ausblenden] (47) 3.1 Grundlage für die Lizenz

[Alle Kommentare ausblenden] (48) 3.1.1 Nicht-Handel

[Alle Kommentare ausblenden] (49) 3.1.2 Verantwortung für das Produkt

[Alle Kommentare ausblenden] (50) 3.1.3 Beschränkung von Schutzrechten

[Alle Kommentare ausblenden] (51) 3.1.4 Beschränkung von Eigentumsrechten

[Alle Kommentare ausblenden] (52) 3.1.5 Sonstiges

[Alle Kommentare ausblenden] (53) 3.2 Formulierung der Lizenz

[Alle Kommentare ausblenden] (54) 3.2.1 Nicht-Handel

[Alle Kommentare ausblenden] (55) 3.2.2 Verantwortung für das Produkt

[Alle Kommentare ausblenden] (56) 3.2.3 Beschränkung von Schutzrechten

[Alle Kommentare ausblenden] (57) 3.2.4 Beschränkung von Eigentumsrechten

[Alle Kommentare ausblenden] (58) 3.2.5 Sonstiges

[Alle Kommentare ausblenden] (59) 3.3 Schutz der Verbindung Lizenz-Kennzeichen

[Alle Kommentare ausblenden] (60) 3.3.1 Marke

[Alle Kommentare ausblenden] (61) 3.3.2 Geschmacksmuster

[Alle Kommentare ausblenden] (62) 3.3.3 Copyright

[Alle Kommentare ausblenden] (63) 3.3.4 Sonstiges

3.4 Allgemeine Fragestellungen

[Alle Kommentare ausblenden] (64) Welche Rolle spielt das Eigentums- und Besitzrecht?

[Alle Kommentare ausblenden] (65) Was ist steuerrechtlich zu beachten?

[Alle Kommentare ausblenden] (66) Könnte ein gemeinnütziger Verein Überproduktionen als Spende annehmen und dann als "freie Waren" weitergeben?

[Alle Kommentare ausblenden] (67) Was ist sonst noch zu beachten?

4 Stategien

[Alle Kommentare ausblenden] (68) zur Realisierung des Konzepts der "freien Ware". Wer sollte die "freie Ware" unterstützen und warum?

4.1 Werbung für Lizenz / Kennzeichen

[Alle Kommentare ausblenden] (69) Voraussetzung für das Konzept ist seine Bekanntheit und Akzeptanz.

4.1.1 Warum sollte jeder die "freie Ware" unterstützen?

[Alle Kommentare ausblenden] (70)

4.1.2 Wie können Lizenz / Kennzeichen bekannt gemacht werden?

[Alle Kommentare ausblenden] (71) *

4.2 Gewinnung von mindestens 1 Produktserie je Firma

[Alle Kommentare ausblenden] (72) Dieses Ziel ist als Einstieg gedacht.

4.2.1 Warum sollten Firmen die "freie Ware" unterstützen?

[Alle Kommentare ausblenden] (73)

4.2.2 Wie können Firmen gezielt angesprochen werden?

[Alle Kommentare ausblenden] (74) *

4.3 Politische Unterstützung

[Alle Kommentare ausblenden] (75) *

4.3.1 Warum sollten Politiker die "freie Ware" unterstützen?

[Alle Kommentare ausblenden] (76)

4.3.2 Wie können Politiker gezielt angesprochen werden?

[Alle Kommentare ausblenden] (77) *




Quelle: http://www.opentheory.org/freieware/text.phtml
(Last Software Update: 06.01.2002, 21:20)