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Gerechtigkeit = gleiche Freiheit für alle = Recht auf Einkommen

Maintainer: Rumpel Stielzchen, Version 1, 04.10.2008
Projekt-Typ: halboffen
Status: Archiv

(1) Ich hab durch reifliche Überlegungen eine "Entdeckung" gemacht, die ich hier gerne vorstellen will. So einfach es klingt, ich bin zu dem Schluss gelangt, dass Freiheit die hinreichende Bedingung für Gerechtigkeit ist.

Bsp. Arbeitsmarkt

(2) Bsp: Der Arbeitsmarkt kann in dem Sinne nicht als frei betrachtet werden, weil man zwar die freie Berufswahl und die abhängig von dem Schulabschluss freie Ausbildungs- und Studienwahl hat, aber man hat nicht die Freiheit, tatsächlich die Arbeitsstelle zu bekommen, die man sich wünscht. Oder (noch krasser): bsp. man bekommt für das, was man gelernt hat, gar keinen Job, weil mangels Bedarf einfach niemand gebraucht wird. Also eine Gerechtigkeit in dem Sinne, dass jeder den Job bekommt, den er will (gemäß des Schulabschlusses und den tatsächlichen Fähigkeiten), gibt es auf dem Arbeitsmarkt nicht. Und damit eben auch keine Freiheit, die sich für den Fall „Arbeitsmarkt“ definiert als Recht auf Arbeit bzw. konkreter: Recht auf persönlichen Traumjob beim persönlichen Traumarbeitgeber. Aber kann man hier wirklich von Unfreiheit sprechen oder ist es vielmehr eine (markt-)natürliche Beschränkung? Eher letzteres. Wem sollte man die Arbeitslosigkeit denn vorwerfen können - den Unternehmern, die untereinander in Konkurrenz sind und rationalisieren müssen, um wettbewerbstauglich zu bleiben? Oder sind die Politiker schuld, die den Unternehmen irgendwelche Vorschriften machen sollen, obwohl sie aus einem anderen Metier stammend eigentlich gar nicht am besten wissen können, was für die Wirtschaft das Beste ist? Und wer sollte dieses Recht auf Arbeit durchsetzen können? Und was ist ein Recht mehr als eine Hülse, wenn es unwirksam ist bzw. sein muss? Arbeitslosigkeit ist also keine Schuld (von irgend jemandem), sondern einfach dem Fakt geschuldet, dass dann und wann mehr Leute benötigt werden und manchmal weniger. Der Markt der Ware Arbeitskraft ist genauso Schwankungen in Angebot und Nachfrage unterworfen, wie jeder andere Markt. Zwischen (absoluter) Arbeitslosigkeit) und (absoluter) Vollbeschäftigung sind bestimmte Kräfte am Werk, die sich unseren sich ständig ändernden Bedürfnissen, d.h. unserem Konsumverhalten, anpassen. Fazit also: Wenn Arbeitslosigkeit ein Unrecht wäre, dann wäre ihre Ursache, nämlich unser sparsames Konsumverhalten, ebenfalls ein Unrecht. Ich sehe das aber genau andersherum: Arbeitslosigkeit ist ein Recht, wenn ich gleichzeitig mein Recht auf konsumtive Bescheidenheit wahrnehmen möchte. Dann kann man auch wieder von Freiheit sprechen. Gerechtigkeit heißt hier m.E. also meine Freiheit, erwerbslos sein zu wollen, zu tolerieren. Selbstverständlich ist das nur meine Freiheit, wenn es finanziell keine Notwendigkeit gibt, doch eine Erwerbsarbeit anzunehmen. Also: Gerechtigkeit = gleiche Freiheit für alle = Recht auf Einkommen.

Zum Sozialismus

(3) Wenn Sozialismus keine Wirtschaftsform meinen würde, sondern einfach nur das Prinzip der sozialen Sicherung für alle (z.B. im Sinne des Bedingungslosen Grundeinkommens), dann würde Sozialismus die Freiheit des Unternehmers nicht ausschließen, sondern wäre die Voraussetzung dafür, aus allen Menschen freie, potentielle Unternehmer zu machen, und zwar solche, die tatsächlich etwas unternehmen statt sich fremd beschäftigen zu lassen. Die Frage ist nur, ob sich jeder wirklich (mit sich) selbst beschäftigen kann, die Ideenwelten sind bei den Menschen ja verschieden entwickelt. „Potentielle Unternehmer“ heißt nicht, dass einfallslose Lohnsklaven bei Einführung eines BGE nicht Lohnsklaven bleiben können – nur wären sie es dann freiwillig. Sozialismus als Zwangsenteignung der Produktionsmittel negiert aber die Freiheit des Unternehmertums. Marx schätze ich zwar als großen Humanisten und als scharfen Marktanalytiker, aber er zieht eben aus seiner Analyse den m.E. falschen Schluss, dass die Freiheit umverteilt werden müsse - von den Kapitalisten zu den Arbeitern. Freiheit im Sinne von Gerechtigkeit meint das gleiche Recht auf Freiheit für alle. Aber nicht mal die Arbeiter waren im Sozialismus frei, der Arbeitsethos war sogar noch ausgeprägter als in unserer heutigen Gesellschaft.

(4) Freiheit für alle ist – wie oben postuliert - die hinreichende Bedingung für Gerechtigkeit. Umgekehrt definiert Gerechtigkeit aber nur einen notwendigen Teil dessen, was m.E. Freiheit ausmacht.

Über die Freiheit

(5) Freiheit ist in erster Linie ganz klassisch zu verstehen. Freiheit heißt also demnach seinen freien Willen folgen zu dürfen, also zwanglos sein eignes handeln selbst zu bestimmen. Daraus folgt dann auch, dass Freiheit finanzielle Unabhängigkeit durch ein staatlich verbrieftes Recht auf Grundeinkommen hat, andernfalls bestünde mit dem faktischen Arbeitszwang alles andere als Willensfreiheit. Weil man sich selber diese Freiheit wünscht, ist es nur logisch, dass die anderen Menschen auch frei sein wollen. Wer das begreift, begreift auch, dass ein gewisses Maß an Toleranz wichtig ist, um die Freiheit der anderen und damit seine eigene zu schützen. (R.Steiner: „Leben in der Liebe zum Handeln und Lebenlassen im Verständnis des fremden Wollens ist die Grundmaxime des freien Menschen“). Weil bloße Toleranz im Handelnlassen der anderen nur ethisches Gedöns ist, braucht es noch eine Ordnung, also Sicherheit, dass diese Toleranz, diese Freiheit garantiert und geschützt ist. Durch diese Freiheit hat jeder die gleichen Chancen, sich selber zu entwerfen, sich seinen eigenen Weg zu pflastern. Die Voraussetzungen für „äußerer Freiheit“ habe ich also gerade geschildert: Selbstbestimmung, die durch ein bedingungsloses Grundeinkommen sowie durch freiheitliche Grundgesetze, gesichert ist. Eine Ethik der Toleranz gegenüber anderen stabilisierte eine solche Freiheit mental. Die „äußere Freiheit“ muss in einer wirklich freien Gesellschaft gegeben sein; sie bildet das immobile, feste Gebäude innerhalb dessen sich der Mensch sich eigenmächtig Richtung absoluter, d.h. zusätzlich zur äußeren Freiheit, sich auch zur „inneren Freiheit“ bewegen kann. Während die äußere Freiheit determiniert sein muss (gesetzlich), ist der Mensch für seine innere Vervollkommnung der Freiheit selbstverantwortlich; er muss das Beste aus sich machen. Hier zählt dann das Individuelle, d.h. die charakterologische Veranlagung, die eigenen Vorstellungen, Neigungen, Hobbies etc., kurz die eigene Idee vom Glück.


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