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Positionspapier der bundesweiten attac AG Wissensallmende und freier Informationsfluss

Maintainer: tian 075, Version 2, 17.02.2004
Projekt-Typ:
Status: Archiv

Copyright

(1) Weitere Informationen finden sich hier: (LINK)

1. Kein DRM

(2) DRM (Digital Rights Management) in seinen unterschiedlichen Ausprägungen wie TCPA, TPM, Palladium, NGSCB etc. führt in letzter Konsequenz zu einer Totalüberwachung der KonsumentInnen, einer künstlichen Verknappung von Kulturgütern, einer Zementierung der Macht der großen Unterhaltungskonzerne und zu einer Benachteiligung von oppositionellen Inhalten im Internet. Der eigene PC der kann nicht mehr als Univsersalmeschine genutzt, sondern von der Unterhaltungsindustrie ferngesteuert werden. Deshalb fordern wir: • Aufhebung des gesetzlichen Verbots der Umgehung technischer Schutzmechanismen • Keine staatliche Förderung von DRM-Technologien • Verbot des Einsatzes von DRM-Technologien, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beschneiden. • Verbot der Diskriminierung von freier Software unter dem Vorwand von DRM.

2. Keine weitere Verschärfung des Urheberrechts

(3) Gegenwärtig sind Bestrebungen im Gange, das Urheberrecht weiter zu verschärfen. Die Privatkopie soll vollständig abgeschafft und das unautorisierte Kopieren digitaler Inhalte zu einem Verbrechen erklärt werden. Die Inhaber der Urheberrechte sollen ein Auskunftsrecht gegenüber den ISPs bekommen, um User von P2P-Netzwerken mit existenzvernichtenden Zivilklagen überziehen zu können. Wir lehnen weitere Verschärfungen des Urheberrechts entschieden ab. Sie würden große Teile der Bevölkerung kriminalisieren und zu einem weiteren Abbau der Grundrechte führen.

3. Pauschalgebühren

(4) Um die KünstlerInnen im digitalen Zeitalter angemessen entschädigen zu können, sollten Modelle gefunden werden, die ihnen einerseits Einkommensicherheit gewähren, aber andererseits ohne die flächendeckende Überwachung der User auskommen. Eine Möglichkeit wären Pauschalgebühren z.B. auf Internetzugänge und Computerhardware, die vergleichbar zu den bestehenden Pauschal-Gebühren in angemessener Höhe erhoben werden. Im Gegenzug müssten digitale Privatkopien und der Austausch von Inhalten z.B. über P2P-Netzwerke zum Privatgebrauch ausdrücklich erlaubt werden, solange damit keine Gewinne erzielt werden sollen. Die Pauschalgebühren sollen an die KünstlerInnen nach einem gerechten System ausgeschüttet werden, um Einnahmeausfälle aus dem herkömmlichen Verkauf von Werkstücken auszugleichen, die durch digitale Privatkopien und P2P-Netzwerke entstehen. Das Urheberrecht muss entsprechend eingeschränkt werden.

4. Kürzere Schutzfristen

(5) Die Schutzfristen des Urheberrechts enden erst 70 Jahre nach dem Tod des Autors und sind damit unverhältnismäßig lang. Die Erstreckung des Urheberrechts über den Tod hinaus kann nicht mehr damit begründet werden, die Erschaffung neuer Werke anzuregen, denn Tote dürften hierzu nicht mehr in der Lage sein. Wir fordern daher: • Die Schutzfristen des Urheberrechts sollten im Interesse der Allgemeinheit deutlich verkürzt werden. • Da Software sehr schnell veraltert, sollten ihre Schutzfristen nochmals deutlich kürzer sein als die für andere Werkgattungen. • Wird Software nicht mehr gewartet, ist ihr Sourcecode freizugeben.


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