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Attac-Positionspapier
Alternative Weltwirtschaftsordnung (2)

Maintainer: Michael Kox, Version 2, 11.12.2003
Projekt-Typ:
Status: Archiv

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(2) III. Wege zu einer alternativen Weltwirtschaftsordnung

(3) 1. Weltwirtschaftsordnung im ökologischen Gleichgewicht

(4) 1.1 Ökologischer Umbau der reichen Industriestaaten

(5) Eine dem Ziel der Nachhaltigkeit verpflichtete ökologische Wirtschaftspolitik hat als Zielmarke die Reduzierung des Umweltverbrauchs um 80-90 % gegenüber heute. Dazu ist es notwendig, besonders umweltbelastende Wirtschaftssektoren durch ökologisch verträgliche Sektoren weitgehend zu ersetzen. Das beinhaltet auch, jegliche umweltschädliche Subventionen einzustellen.

(6) Eine Verkehrs- und Energiewende sind wichtige Schritte zu einer umweltgerechten Gestaltung der Ökonomie, vor allem auch durch starke Regionalisierung. Das verlangt unter anderem das Umsteuern der angebotsorientierten zu einer nachfragesteuernden Verkehrspolitik mit den Zielen der Verkehrseinsparung, -verlagerung auf umweltfreundlichere Träger und -optimierung. Dringend ist die Besteuerung des internationalen Flugverkehrs. Auch die Erhebung von Nutzungsgebühren für globale Gemeinschaftsgüter wie der atmosphärischen Absorptionskapazität für Schadstoffe oder der ozeanischen Schifffahrtswege sollte diskutiert werden.

(7) Fossile und nukleare Energieträger müssen durch Energieeinsparung und erneuerbare Energien abgelöst werden. Diese sind langfristig das Fundament einer ökologischen und friedlichen Weltwirtschaftsordnung. Auf dem Wege dahin bedarf es auch einer radikal erhöhten technischen Energieeffizienz. Die neue Energieinfrastruktur sollte dezentral organisiert sein.

(8) Solche Veränderungen erfordern natürlich einen tiefgreifenden Wandel auch in der Beschäftigungspolitik, der Steuerpolitik und den sozialen Sicherungssystemen, deren Finanzierung bislang auf permanentem Wachstum beruht. Von entscheidender Bedeutung, um den Wandel möglich, akzeptabel und nicht nur "sozialverträglich", sondern gemeinwohlfördernd zu gestalten, wird es sein, eine gerechte Verteilung des Volkseinkommens zu erzielen und den Trend zur sozialen Schere umzukehren. Arbeitszeitverkürzungen sowie die verstärkte Einbeziehung höherer Einkommen und Vermögen in die Finanzierung der sozialen Sicherung sind hier zu nennen. Anstelle menschlicher Arbeit muss der Naturverbrauch besteuert werden, um soziale Leistungen zu finanzieren.

(9) 1.2 Wege und Institutionen einer globalen Ökologiepolitik

(10) Die Rechte der Gemeinschaften auf ihre Ressourcen könnten in einer internationalen und durchsetzbaren Konvention verankert werden. Die verstreuten internationalen Verantwortlichkeiten für Umweltfragen sollten in einer Weltumweltorganisation gebündelt werden. Analog zur Internationalen Atomenergiebehörde könnte eine Internationale Behörde für Erneuerbare Energien eingerichtet werden, um deren Verbreitung zu fördern.

(11) Handel braucht internationale Regeln und Institutionen. Neue internationale Handelsregeln müssen vor ihrer Verabschiedung eingehend auf potentielle ökologische und soziale Folgen überprüft werden. Das Verursacherprinzip ist durchzusetzen, d.h. effektive Haftungssysteme und Schadensausgleich. Multilaterale Umweltabkommen müssen über das Handelsregelwerk gestellt werden. Zudem müssen sie mit einem ebenso starken Durchsetzungsmechanismus wie dem der WTO versehen werden. Zudem muss der Handlungsspielraum der Staaten, Umweltgesetze zu erlassen, gegenüber der WTO wieder gestärkt werden. Die WTO muss sich daher dem Leitbild einer ökologisch tragfähigen und sozial gerechten Entwicklung anpassen oder durch eine geeignetere Organisation abgelöst werden.

(12) Der Zwang der Entwicklungsländer, ihre Naturreichtümer zu verschleudern, muss aufgehoben werden. Dazu müssen ihre Schulden erlassen, die Strukturanpassungsprogramme des IWF beseitigt und die entfesselten Finanzmärkte rereguliert werden.

(13) Die Subsistenzrechte lokaler und indigener Gemeinschaften haben Vorrang vor externer Nutzung. Dieses Vorrecht betrifft insbesondere die von diesen Gemeinschaften genutzte und gepflegte biologische Vielfalt. Die Patentierung genetischen Materials muss gestoppt werden.

(14) 2. Neuordnung des Welthandels

(15) 2.1 Nach Cancún

(16) Nach der gescheiterten Ministerkonferenz von Cancún steht die Welthandelsorganisation (WTO) an einem Scheideweg. Verschiedene Szenarien sind denkbar:

(17) Vor diesem Hintergrund gibt es innerhalb der globalisierungskritischen Bewegung eine strategische Kontroverse:

(18) 2.1.1 Position 1
Der Druck muss erhöht und die offenbar gewordene De-Legitimation der WTO genutzt werden. Ziel ist eine grundlegend andere Welthandelsordnung, die sich von der Globalisierung abwendet (Deglobalisierung) und zum privat der öffentlich vermittelten Regulierung zurückkehrt. Ein Versinken der WTO in der Bedeutungslosigkeit ist ein erster Schritt zu diesem Ziel, der "worst of worst cases" deckt nur auf, was bisher tatsächlich schon auf der Tagesordnung war ("Wohlfühlunilateralismus"). Der aggressive Bilateralismus wird noch stärkere Angriffsflächen bieten und noch größere Legitimationsprobleme aufweisen, so dass von hier aus die oben skizzierten Leitbilder (Deglobalisierung, Lokalisierung, Systemüberwindung) der Verwirklichung einen Schritt näher rücken.

(19) 2.1.2 Position 2
Die De-Legitimation der WTO ist gelungen. Daran sollte angeknüpft werden, in dem ein konkreter Reformprozess eingefordert wird. Die Forderung nach einem anspruchsvollen Reformprogramm setzt die Neoliberalen unter Druck und demaskiert die aggressiven Unilateralisten. Gleichzeitig kann es den öffentlichen Zuspruch erhöhen und verhindern, dass die globalisierungskritische Bewegung ihrerseits unter Rechtfertigungsdruck kommt, wenn sie Utopien nicht mit Vorschlägen für einen gangbaren Weg zu verbinden vermag. Diese strategische Kontroverse ist innerhalb der Bewegung akut geworden aufgrund der Erfolge der Globalisierungskritik (u. a. GATS-Kampagne). Sie kann aber nicht über die breite Einigkeit der Bewegung hinwegtäuschen, dass sich die Welthandelsordnung grundsätzlich ändern muss.

(20) 2.2 Mechanismen der Welthandelsordnung

(21) Das Dach der Welthandelsordnung kann nur die UN sein. Die WTO, IMF und Weltbank müssen in die UN integriert sein. Innerhalb der UN sollten die verschiedenen Aufgabenbereiche jeweils eigenen Organisationen zugeordnet werden, etwa Arbeitsstandards der ILO, Umweltpolitik der UNEP, Entwicklungspolitik der UNDP. Es ist falsch, dass diese Aufgaben in die WTO gezogen wurden. Dies muss rückgängig gemacht und die WTO auf Fragen des Handels beschränkt werden. Das heißt insbesondere: Bedingungsloser Verzicht auf die "singapur issues" (Wettbewerb, öffentliche Beschaffung, Investitionen, technische Handelsfragen). Soweit in Zukunft globale Vereinbarungen über Investitions- oder Wettbewerbsfragen für wünschenswert gehalten werden, könnte die UNCTAD das geeignete Forum dafür sein. Jedoch muss klar und eindeutig gelten:

(22) 2.2.1 Position 1
Prinzipien sind zu vereinbaren, die eine dauerhafte Rolle regionaler und lokaler Wirtschaftskreisläufe ermöglichen. Die Grossen müssen glaubhaft machen, dass sie sich dem multilateralen System unterordnen und dies dauerhaft zur zentralen Instanz weiterentwickelt werden soll. Die Grundlage globaler Abkommen muss Fairness und gegenseitiger Respekt sein. Daher sind Verfahrensregeln zu vereinbaren, die allen Beteiligten ausreichend Zeit und Möglichkeit geben, sich in den Verhandlungsprozess einzubringen. In allen Ländern sollte auf demokratische Teilhabe an diesen Prozessen (z. B. der Zivilgesellschaft, der Tarifpartner, etc.) gedrungen und dafür unterstützende Mittel bereitgestellt werden.

(23) 2.2.2 Position 2
Aus ökologischen und sozialen Gesichtspunkten wäre eine weitgehende Dezentralisierung der Produktion sinnvoll. Wirtschaftskreisläufe sollten regional sein und der Binnenhandel eine eindeutige Priorität vor dem Außenhandel genießen. D. h. umgekehrt, dass nur Überschüsse exportiert werden und nur exportiert werden können, soweit sich abnehmende Regionen finden. Jede Form von Anspruch auf Export, wie es die derzeitige WTO-Ordnung vorsieht, ist abzulehnen. Daher lehnen wir eine wie auch immer geartete WTO und allgemeine Abkommen dieser Art ab. Die Grundlage der menschlichen und kulturellen Beziehungen ist die UN. Weltwirtschaftsbeziehungen bedürfen keiner eigenen Administration und Regelwerke, es reicht völlig, sie ggf. durch Einzelfall-Regelungen zu ermöglichen.

(24) 2.3 Neuordnung des Warenhandels

(25) Das bis 1995 geltende GATT-Abkommen stellte eine tragbare, entwicklungsfähige Grundlage für den internationalen Warenhandel dar. Es bot ein einigermaßen ausgewogenes Verhältnis von Liberalisierungsinstrumenten und Beschränkungsmechanismen, so dass jede Regierung - ihrer Verantwortung gemäß - den jeweiligen "Mix" wählen konnte.

(26) 2.3.1 Position 1
Ergänzt werden sollte der Warenhandel um Mechanismen, die einen Ausgleich für eine Verschlechterung von "terms of trade" aufgrund von Nachfragerückgängen nach Rohstoffen, die aus technischem Fortschritt in den Industrieländern resultieren. Ein solcher Mechanismus muss sich einfügen in ein Entwicklungsprogramm, dass die Abhängigkeitskosten der internationalen Arbeitsteilung gerecht aufteilt. Es darf nicht länger hingenommen werden, dass diese Kosten einseitig den Rohstoffproduzierenden Ländern des Südens aufgebürdet werden.
Jedes Grenzüberschreitende Unternehmen soll zu einer "Sozialbuchhaltung" verpflichtet werden, aus der seine Beiträge zur menschlichen Entwicklung hervorgehen.

(27) 2.3.2 Position 2
Eine wachstumsorientierte Wirtschafts-, Finanz-, Geld- und Zinspolitik wird abgelöst durch eine selektive Wachstums- und Schrumpfungspolitik. Zur Politik des ökologischen Umbaus gehört eine Verringerung der Mengenströme von Ex- und Importen. Das Projekt weiterer Deregulierung der Weltmärkte wird aufgegeben, wozu ein Moratorium für die gegenwärtige Welthandelsrunde nur ein Einstieg ist. Ein Wirtschaftsmodell, das Naturverbrauch bezahlen lässt, wird eher kleinformatige Produktionsweisen mit einem höheren Anteil an menschlicher Arbeit befördern.
Die Förderung von Transnationalen Konzernen und weiteren Fusionen durch Subventionen aller Art und durch das Wettbewerbsrecht (zuletzt Ministererlaubnis für die Fusion EON/Ruhrgas) wird unterlassen. Dem Fusionswahn der transnationalen Konzerne muss jeweils vor Ort Widerstand entgegengesetzt werden. Forderungen nach wirksamer Kontrolle der Global Player und dem Abbau ihrer ökonomischen und politischen Machtstellung bis hin zu ihrer Entflechtung muss wieder Gehör verschafft werden.

(28) 2.4 Neuordnung des internationalen Dienstleistungsverkehrs
Wir fordern einen sofortigen Stopp der Dienstleistungsverhandlungen (GATS). Von der EU und der Bundesregierung verlangen wir, sofort alle bereits eingeleiteten Verhandlungsschritte und die damit verfolgten Zielsetzungen offen zu legen. Soweit internationaler Dienstleistungshandel vereinbart wird, sollte er folgenden Bedingungen genügen:

(29) 2.5 Weltagrarmarkt
Ernährungssicherheit und Nahrungssicherheit gehen vor! Landwirtschaftliche Erzeugnisse sind nicht in erster Linie Handelsgüter, es sind Lebens-Mittel und Elemente der Kulturen, in denen sie erzeugt werden. Internationaler Handel mit Agrarprodukten sollte den Ländern möglich sein, die das wünschen. Diese Entscheidung sollte jedoch demokratisch getroffen und reversibel sein. Alle Länder, die nicht oder nur eingeschränkt an diesem Handel teilhaben wollen, muss das ermöglicht werden. Unabhängig davon sind alle Länder bzw. Regionen dabei zu unterstützen, ihre Ernährungs- und Nahrungssicherheit herzustellen.
Soweit internationaler Agrarhandel für wünschenswert erachtet wird, muss gelten:

(30) 2.6 Geistiges Eigentum/Technologietransfer
Das TRIPS (WTO-Abkommen über geistiges Eigentum) muss abgeschafft werden. Angleichungen von geistigem Eigentumsschutz können nur zwischen gleichartig strukturierten Volkswirtschaften angestrebt werden und sollten nicht Teil der multilateralen Wirtschaftsordnung sein. Unter dem Deckmantel "geistiges Eigentum" sollen die Entwicklungschancen der Länder des Südens dauerhaft beschnitten und jeder Technologietransfer blockiert werden. Zugleich wird Tür und Tor für die weitere Nutzung der "grünen" Gentechnik geöffnet mit der Patentmöglichkeit auf Gensequenzen. Wir wollen keine Patentierung von Gensequenzen, kein Patent auf Leben!
Regeln und Maßnahmen zum Umwelt- und Ressourcenschutz und zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren, und Pflanzen dürfen nicht durch internationale Abkommen außer Kraft gesetzt werden.
Wir treten für freien Zugang zu allen "Gütern" ein, die kostenlos teilbar sind; dazu gehören alle Formen von technischem Wissen. Diese Vision einer Wissensallmende meint einen gesicherten Bestand allgemein zugänglicher Wissensgüter als globalen öffentlichen Raum, in dem zum Wohle aller ausgetauscht und verknüpft werden kann, was der Einzelne an Wissen produziert. Der Begriff schließt eine Verwertung, das heißt eine partielle Privatisierung von Wissensgütern - als Anreizfunktion - nicht aus: die "Weide", und nicht das "Vieh" soll öffentlich und demokratisch verwaltet sein. Die Wissensallmende beschreibt einem "Mindestbestand", nicht die vollständige Vergemeinschaftung der Ressourcen.
Der klassisch-liberalen Anti-Erzählung von der Übernutzung der Allmende (sog. "tragedy of the commons") ist in Zeiten der digitalen Kopie die Grundlage entzogen. Vielmehr gilt: Wissen wächst vor allem durch Austausch und Kopie.

(31) 3. Neuordnung der Währungs- und Finanzbeziehungen

(32) 3.1 Entschuldung
Die Entschuldung der Entwicklungsländer muss als einseitiger, weitreichender Schuldenerlass durch die Industrieländer erfolgen. Darüber hinaus muss eine strukturelle Absicherung geschaffen werden, damit Länder zukünftig nicht (wieder) in die Schuldenfalle rutschen können. Denn der verantwortungslose Umgang der Gläubiger mit der von ihnen mit zu verantwortenden Verschuldung der Entwicklungsländer manifestiert sich z. B. deutlich in der Politik des Pariser Clubs. Nur eine Verlagerung der Schuldenverhandlungen weg von den Gläubigern hin zu einer unparteiischen internationalen Institution könnte transparente und faire Entschuldungsverfahren, und somit wirkungsvolle Erlasse ermöglichen. Dazu ist vor allem ein funktionsfähiges Insolvenzrecht für Staaten zu schaffen. Eine stärkere Koordination der Schuldnerländer wäre eine wichtige Bedingung, um ihre Verhandlungsposition gegenüber den Gläubigern zu stärken.

(33) 3.2 Kapitalmarktordnung
Das Recht auf souveräne Steuerung des Zahlungs- und Kapitalverkehrs darf durch die Liberalisierung von Finanzdienstleistungen nicht eingeschränkt werden. Die Staaten müssen jederzeit das Recht ausüben können, den Kapitalverkehr zu regulieren. Ein reformierter IWF (siehe 2.4.) muss die Unterstützung der Liberalisierung von Kapitalmärkten aufgeben. Statt dessen soll die in der IWF-Satzung stehende Formulierung "solche Kontrollen auszuüben, die notwendig sind, um internationale Kapitalbewegungen zu regulieren" (Art. IV, Abs. 3) zu einer zentralen Aufgabe werden.

(34) 3.3 Währungsordnung

(35) 3.3.1 "Spekulation" und Tobin-Steuer

(36) Das Konzept der als "Tobin-Steuer" bekannten Devisenumsatzsteuer ist bei Attac hinreichend diskutiert, hier sei auf die entsprechenden Konzepte verwiesen. Als Einzelinstrumente sind die "Tobin-Steuer" oder die "Spahn-Steuer" selbstverständlich unzureichend, die Probleme auf den internationalen Finanzmärkte zu lösen. Finanzkrisen oder gar die neoliberale Globalisierung lassen sich mit einer Devisenumsatzsteuer alleine nicht aufzuhalten. Wir betrachten die "Tobin-Steuer" vielmehr nur als einen Einstieg in die Re-Regulierung der internationalen Finanzmärkte.

(37) Die hohen Umsätze auf den Finanzmärkten werden häufig mit dem Begriff der Spekulation in Verbindung gebracht. Attac betrachtet Spekulation mit Währungen nicht als "böswillige" oder "raffgierige" Handlungen von Kapitalbesitzern, sondern vielmehr als eine im Kapitalismus unter den heutigen Bedingungen logischerweise anzutreffende Form von Kapitaleinsatz zur Profitmaximierung. Ein großer Teil der Finanzmarkttransaktionen hat zwar intuitiv spekulativen Charakter (gerade wenn es sich um Anlagen von sehr kurzer Dauer handelt), aber letztlich ist jede wirtschaftliche Aktivität, die dabei notwendigerweise von einer bestimmte Entwicklung in der Zukunft ausgeht, genauso unsicher wie die Zukunft und somit spekulativ. Eine klare Trennung zwischen Spekulation und Nicht-Spekulation ist daher nicht möglich.

(38) Der Begriff der Spekulation ist aber noch aus einem anderen Grund mit besonderer Vorsicht zu behandeln, denn er ist eng mit der im rechtsextremen Gedankengut verankerten Unterscheidung von "raffendem" und "schaffendem" Kapital verknüpft. Die Nationalsozialisten haben bewusst entlang dieser Linie zwischen den "guten deutschen Unternehmern" einerseits, die "zum Wohle des Volkes investierten und arbeiten", und dem "raffsüchtigen jüdischen Finanzkapital" andererseits unterschieden, welches sein Geld, ohne selbst zu arbeiten, mit "ausbeuterischem Wucher" und "Finanzspekulation" verdiene. Aufgrund dieser in Deutschland seit langer Zeit verbreiteten Verknüpfung mit antisemitischen Stereotypen, ist der Begriff der "Spekulation" noch viel weniger tauglich, zu einer sachlichen Analyse von Finanzmärkten beizutragen.

(39) 3.3.2 Leitwährung und Wechselkurspolitik

(40) Position 1
Wir treten für die Einführung von Wechselkurszielzonen zwischen den drei Hauptwährungen (Euro, Dollar, Yen) ein, die in der Verantwortung einer internationalen Organisation, z. B. eines IWF-Nachfolgers, geführt werden sollen.

(41) Position 2 (Minderheitsmeinung in der AG AWWO):
Das sog. Über- bzw. Unterschießen der Wechselkurse ist eines der schwerwiegendsten Probleme. Es wurde durch die Liberalisierung der Finanzmärkte verursacht, die praktisch unkontrollierte Währungsspekulationen und andere internationale Kurzfrist-Finanzgeschäfte ermöglicht. Eine Re-Regulierung kurzfristiger Finanzströme mit dem Ziel ihrer Eindämmung und Kontrolle ist deshalb dringend geboten. Hierin ist der wichtigste Hebel gegen die Währungsspekulation zu sehen. Eine Abschaffung freier Wechselkurse könnte zwar theoretisch zur Lösung des Problems beitragen. Es gibt jedoch bisher keine praktische Lösung, wie Wechselkurse angemessen politisch festgelegt werden können. Es darf nicht verkannt werden, dass falsche Wechselkurspolitik (verbunden mit verfehlten „Bail-Out"- Strategien des IWF) eine der Ursachen von Finanzkrisen ist. Festlegungen von Wechselkursen sind mit erheblichen Risiken verbunden; sie tragen oft zur Entstehung des Problems bei, das sie lösen sollen.
[Anm. d. Red.: Diese Position steht in der Tradition keynesianischer Wachstumspolitik und daher im Widerspruch zur wachstumskritischen Position (Europa-AG von Attac Berlin).]

(42) Wir setzen uns für eine gründliche Umgestaltung der Währungsunion ein. Anstatt der einseitigen Fixierung auf die Preisstabilität muss die Zinspolitik der Zentralbank in erster Linie der Bekämpfung von Erwerbslosigkeit und sozialer Ausgrenzung und dem ökologischen Wirtschaften verpflichtet sein. Die Erzwingung weiterer Kürzungen der öffentlichen Ausgaben durch den sanktionsbewährten Stabilitätspakt lehnen wir ab.

(43) Eine bisher nur ansatzweise diskutierte Frage ist die des Verhältnisses von Euro und US- Dollar. Während Attac die Rahmenbedingungen der Europäischen Währungsunion (Maastricht-Vertrag, Stabilitätspakt, Politik der EZB) klar ablehnt, lehnen wir die Grundidee der Währungsunion nicht grundsätzlich ab. Problematisch bleibt aber, dass die unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse in den beteiligten Ländern oft eine national eigenständige Zinspolitik erfordern würde. Einige weisen auf die negativen Folgen der Währungskonkurrenz von US-Dollar und Euro hin. Denn je stärker der Euro den US-Dollar als bisherige Hauptleitwährung in Frage stellt, desto mehr droht ein Wettkampf zwischen den Währungsräumen um höhere Zinsen oder niedrigere Inflation.
Beides schwächt Konjunktur und Beschäftigung und setzt die Entwicklungsländer unter noch stärkeren Druck.

(44) Für die Zukunft der internationalen Finanzmärkte lassen sich daraus mehrere Schlüsse ziehen:

(45) 3.4 Internationale Organisationen und Institutionen

(46) In der gesamten Diskussion um internationale Finanzinstitutionen steht Attac vor dem Widerspruch, dass wir einerseits eine entschiedene Re-Regulierung der internationalen Finanzmärkte fordern, aber alle einflussreichen Finanzinstitutionen (IWF, Weltbank, Pariser Club etc.) das Projekt der Liberalisierung der Finanzmärkte vorantreiben. Die Forderung nach einer Stärkung dieser Institutionen scheidet daher bis auf weiteres aus. Zunächst müssten sie grundlegend reformiert oder durch geeignetere Institutionen ersetzt werden. Wenn sich in Attac also auch Stimmen finden, die für die Abschaffung z.B. des IWF eintreten, so ist das der durchaus nachvollziehbaren Einschätzung geschuldet, dass man sich einen IWF, der unserer politischen Ausrichtung folgt, heute kaum vorstellen kann. Neben der Frage der Reformierbarkeit ist ferner umstritten, wieweit die Regulierung und Kontrolle der Finanzmärkte stärker regionalisiert werden können. Deglobalisierung ist daher auch ein Plädoyer für eine nicht-zentralistische Ausformung internationaler Finanzinstitutionen.

(47) Aus Sicht von Attac muss eine Reform des IWF und der Weltbank daran gemessen werden, ob es gelingt, das neoliberale Leitbild zu überwinden, welches die Politik der Institution seit den 80er Jahren prägt. Attac betrachtet daher die neusten offiziellen Reformbestrebungen als völlig unzulänglich und vordergründig. Eine reformierte Weltbank muss als Entwicklungsbank fungieren, die gänzlich von ihrer ordnungspolitischen Beeinflussung der Politik von Entwicklungsländern Abstand nimmt und allein als Finanzier von Projekten und Programmen, die vor Ort entwickelt werden, auftritt. Ein reformierter IWF muss plurale Wirtschafts- und Gesellschaftskonzepte akzeptieren und Politikansätze finanziell fördern, die von den einzelnen Ländern in partizipativen Verfahren entwickelt werden. Zur Absicherung einer solchen Wende braucht der IWF intern demokratische Strukturen. Das bedeutet vor allem, dass den Entwicklungsländern, in denen 83 % der Weltbevölkerung leben, entsprechender Einfluss eingeräumt wird. Dazu bedarf es an erster Stelle einer Neuordnung der Stimmrechte, die zwar die ökonomische Dimension eines Landes nicht außer Acht lässt, sie aber auch nicht zum wichtigsten Bestandteil einer Stimmrechtsreform erklärt. Berücksichtigung sollte die Bevölkerungszahl eines Landes finden, hinzugezogen könnten Kriterien über Entwicklung des Pro-Kopf-Einkommens, Gesund sowie Bildung werden. Dabei sind nicht nur die Regierung, sondern auch die Zivilgesellschaften zu beteiligen.

(48) Im Falle einer erfolgreichen Durchführung dieser Veränderungen wäre es vorstellbar, dem Fonds auch wieder größere Verantwortung zur Koordination der Weltwirtschaft in Fragen von Währungspolitik und Kapitalverkehrsregulierung anzuvertrauen. Auch die Krisenprävention - also die Verhinderung von Solvenz- und Liquiditätsproblemen - und die Krisenbekämpfung wären wichtige Aufgaben eines reformierten IWF. Die Institutionen der internationalen Finanz- und Währungsordnung sind in das UN-System einzubetten.

(49) Erwähnt werden soll hier auch das kaum bekannte Financial Stability Forums hört, dessen Basler Akkord (Basel II) in diesem Jahr die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich gezogen hat. Der als großer Reformschritt gerühmte neue Akkord soll laut dem Komitee die Risikobereitschaft der internationalen Banken bei der Kreditvergabe bremsen. Eigenkapitalbestimmungen für Banken sollen demnach stärker an die Risiken der Kreditvergabe gebunden werden. Attac befürchtet, dass diese anvisierte Lenkungswirkung nicht erreicht wird, u.a. weil die Banken auch durch Basel II zu kurzfristiger statt langfristiger Kreditvergabe ermutigt werden. Im Krisenfall bergen aber gerade hohe, kurzfristige Kreditschulden enorme systemische Risiken. Während manche in Attac Basel II kritisieren, weil es die Kreditvergabe an Entwicklungsländer verteuern und die Neukreditaufnahme einschränken könnte, sehen andere gerade darin eher eine Chance zur Re-Orientierung auf den Aufbau inländischer Finanzsystem im Süden. Vertreter der Entwicklungsländer sind im Basler Komitee jedenfalls nicht zugegen.

(49.1) Basel II, 30.12.2003, 18:04, Johannes Rosendahl: Die proklamierten Ziele von Basel II stimmen nicht mit den tatsächlichen Zielen der beteiligten Banken überein. Dies ist einfach herauszufinden. Die geplanten Ratings für Kreditnehmer werden nach einheitlichen Richtlinien allein von den beteiligten Banken festgelegt. Dies geschieht lokal und wird von anderen nicht lokalen Banken nicht mehr überprüft. Über die Ratings wird die Zinshöhe festgeschrieben, die dann von anderen Banken nicht mehr unterboten werden kann. Die Zinshöhe wird zwischen den Banken vereinbart. Auswirkung für Banken: Geringeres lokales Geschäftsvolumen wird kompensiert durch vereinbarte höhere Zinsvolumen bei gleichzeitiger Reduzierung des Risikos. Auswirkung für den Markt:Der Mittelstand wird drastisch zu Gunsten der Grossunternehmen reduziert. Basel II ist ein Fall für den Staatsanwalt und die Kartellwächter! Hier wird öffentlich eine verbotene Preisabsprache durchgezogen, die weil öffentlich durchgeführt, nicht als Preiskartell erkannt wird!

(50) 3.5 Steuerpolitik
Im Bereich Steuerflucht und -oasen wurde bereits eine gründlich diskutierte Liste von Forderungen durch die Attac-AG Finanzen erarbeitet. Kernpunkt ist die internationale Durchsetzung des Wohnsitzprinzips bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften, zunächst innerhalb der EU in Kooperation mit den USA. Die Steueroasen müssen und können mit einfachen Mitteln unter Druck gesetzt werden, sich diesen Standards anzuschließen. Gleiches gilt für Regeln im Bereich Geldwäsche und Standards der Finanzmarktaufsicht.

(51) 4. Beschränkung transnationaler Konzerne

(52) [Anm. d. Red.: Die folgenden Abschnitte sind im Einzelnen umstritten. Es ist außerdem noch die Position des Attac-Arbeitskreises Konzernentmachtung erbeten worden, die später eintreffen wird.]
Die Aufhebung der Herrschaft von Menschen über Menschen und damit die Aufhebung der Ausbeutung und Unterdrückung, der Übergang von der Fremd- zur Selbstbestimmung ist eine alte Forderung demokratischer Partizipationsbewegungen. Die Demokratisierung der Transnationalen Konzerne (TNK) ist ein tragender Baustein für die Humanisierung der Wirtschaft insgesamt.
Die einseitig auf die Interessen der Kapitalgeber (Shareholder) ausgerichteten Entscheidungsprozesse transnationaler Konzerne (TNK) müssen gebrochen werden. Wir treten ein für eine umfassende Demokratisierung der TNK, durch welche die Betroffenen (Shakeholder), mit besonderer Betonung der Arbeitnehmer, ein gleichberechtigtes Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht erhalten.

(52.1) 27.12.2003, 19:28, Alfred Müller: Zwischen den Positionen besteht kein inhaltlicher Unterschied, wenn die Ausdehnung der Mitbestimmung in den TNK als mittelfristiges und die Herstellung der Selbstbestimmung als langfristiges Ziel angesehen wird. Die Demokratisierung der TNK bezieht sich nicht, wie in Zeile 43 formuliert auf die Mitbestimmung, sondern auf die Erreichung der Selbstbestimmung und damit auf die Ausschaltung der Kapitalmacht. Wenn der Attac-Arbeitskreis Konzernentmachtung damit einverstanden ist, sollte der Abschnitt 4. nach den Kriterien a. mittelfristiges Ziel b. langfristiges Ziel umgebaut werden.

(53) Alle TNK (Produktions-, Dienstleistungs-, Handels-, Medien- und Finanzkonzerne) müssen entflochten und demokratisiert werden, die einzelnen Tochterunternehmen durch demokratische Organe (in den jeweiligen Staaten) gelenkt und kontrolliert werden. Damit löst sich der transnationale Charakter und der Herrschaftsanspruch der Weltkonzerne über Staaten auf. Die Forderungen gelten für alle großen Unternehmen, insbesondere für alle Kapitalgesellschaften, nicht nur für TNK.

(54) Demokratisierung lässt die Form der Entscheidungsprozesse und des Eigentums offen. Dies kann die Beschäftigtendemokratie (= Arbeiterselbstverwaltung) oder eine Beteiligungsmischung aus verschiedenen Bevölkerungsgruppen sein. Eine basisdemokratische wie eine parlamentarische Form der Lenkung und Kontrolle können gewählt werden. Damit soll die Arbeit der Gewerkschaften, z. B. der Aufbau internationaler Betriebsräte unterstützt werden. Eine gleichmäßige Vertretung von Frauen und Männern ist zu gewährleisten, d. h. insbesondere, dass Aufsichtsräte und Vorstände geschlechterparitätisch zu besetzen sind.

(55) 4.1 Position 1
Kapitalgeber werden in Zukunft von den Entscheidungsprozessen ausgeschlossen. Damit wird der Prozess der Kapitalakkumulation zugunsten der Beschäftigten und/oder Gesellschaft umgesteuert.

(56) 4.2 Position 2
Wir fordern für große Unternehmen (nicht nur für TNK) eine Minderheitsposition der Kapitalgeber (Shareholder) im Aufsichtsrat und eine gemeinsame Mehrheit für die abhängig Beschäftigten und die Bevölkerung (als Beispiel für eine solchen Regelung siehe das Konzept in http://www.mitbestimmung.info). Die Bevölkerung soll nicht durch den Staat (Regierung) vertreten sein, sondern durch die Zivilgesellschaft. Es reicht nicht, beim (im internationalen Vergleich als vorbildlich geltenden) deutschen Mitbestimmungsrecht stehen zu bleiben, das formal eine Gleichberechtigung von Kapitalgebern und Beschäftigten vorsieht, de facto aber ersteren die Mehrheit sichert.

(57) Langfristiges Ziel kann nur die vollständige Beseitigung der zerstörerischen Wirkungen der TNK für Gesellschaft und Umwelt sein, und diese ist ohne grundsätzliche Demokratisierung nicht erreichbar.

(58) 5. Regionale Handelsblöcke
[Anm. d. Red.: Hier fehlen noch Ausführungen zu den Wirkungen regionaler und bilateraler Handelsabkommen, vgl. etwa Klaus Schilder (2003). Da zu diesen Themen bei Attac gearbeitet wird, können dazu noch Textbeiträge erwartet (bzw. erbeten) werden.]

(59) 5.1 EU

(60) Für die EU zeichnen sich grob drei alternative Pfade ab, wobei die ökonomisch- weltwirtschaftlichen Alternativen nicht von den anderen Dimensionen (Verfassungsentwicklung, Ökologie, Sozialsysteme, militärische Fragen) getrennt betrachtet werden können.

(61) 5.1.1 Position 1
[Anm. d. Red.: Zur "EU-pessimistischen" Position (siehe I.3.7) fehlen bisher Vorschläge für zu ergreifende Maßnahmen.]

(62) 5.1.2 Position 2 ("EU-optimistisch")
Für alle drei Varianten finden sich in der Realität Belege. Wir unterstützen vorbehaltlos die dritte Alternative. Die sozialen Bewegungen, die sich in Europa mit überwältigender Mehrheit gegen den Krieg engagiert haben, wollen eine solidarische Weltordnung, die die unterschiedlichen Entwicklungsgeschwindigkeiten und Interessen der verschiedenen Länder berücksichtigt. Die progressiven Ansätze im Bereich Standardsetzung und sozialer Ausgleich müssen ausgebaut und verbessert werden. Ein soziales Europa ist möglich. Die ungerechten Auswüchse der EU-Politik (besonders im Agrarbereich, siehe die entsprechenden Abschnitte in diesem Papier) werden wir auch in Zukunft anprangern und bekämpfen.

(63) 6. Strategien und Bündnisse auf dem Wege zu einer Alternativen Weltwirtschaftsordnung

(64) Das Netzwerk Attac als Teil der globalen sozialen Bewegungen benötigt geeignete Strategien und Bündnisse, um seine Anliegen voranzutreiben. Gleichwohl soll mit dieser Grundsatzerklärung nicht suggeriert werden, dass wir den "richtigen Weg wüssten" und uns nun aufmachen könnten bzw. nur noch die Bausteine richtig zusammenfügen müssten.

(65) Eine solche Grundsatzerklärung stellt vielmehr wichtiges Orientierungswissen dar und ist kein fixes, lediglich der Umsetzung harrendes Programm. Denn die Dynamiken sozialer Bewegungen und politischer Kämpfe sind nur begrenzt planbar, in sich widersprüchlich, kommen immer wieder an unvorhergesehene Grenzen, entwickeln sich ganz rasch (wie beispielsweise nach Genua) oder sind plötzlich mit sich verändernden politischen Koordinaten konfrontiert (wie etwa nach dem 11. September 2001).

(66) Es wäre sogar kontraproduktiv, "Wege" zu sehr festzulegen. Denn wenn es für soziale Bewegungen gerade in diesen scheinbar "alternativlosen Zeiten" wichtig ist, Denk- und Handlungsräume zu öffnen, findet das in sehr vielfältiger Form statt. "Fragend gehen wir voran" (preguntando caminamos) sagen die mexikanischen Zapatistas, was gerade nicht Beliebigkeit, sondern Offenheit, strategische Klugheit und die permanente Suche der Ausweitung von Bündnissen bedeutet.

(67) Beim gegenwärtigen Zustand der parlamentarischen Systeme und großer Teile der Massenmedien können kohärente Alternativen fast ausschließlich durch breite Koalitionen von sozialen Bewegungen außerhalb des Parlaments zur Diskussion gestellt werden. Diese Bewegungen können sich auf die Massenbewegungen gegen den Krieg stützen, indem sie die kritischen Analysen der Friedensbewegung vertiefen und erweitern und praktisch an Aktionsformen anknüpfen, die sich in den letzten Jahren wieder herausgebildet haben.

(68) Die Notwendigkeit von Alternativen steht außer Frage. Die Friedensbewegung in allen Teilen der Erde und die globalisierungskritischen Organisationen müssen sich für eine andere Welt und das heißt auch für eine andere Lebensweise einsetzen und dafür kämpfen.

(69) Vier Aspekte sind in diesem Zusammenhang entscheidend, die wiederum in die Entwicklungen spezifischer Strategien, Organisierungsprozesse und Bündnisse einfließen müssen:

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