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Deutsche Sbersetzung der GFDL

Maintainer: Thomas Uwe Grüttmüller, Version 2, 05.06.2000
Projekt-Typ:
Status: Archiv

Organisatorisches

(1) Dies ist eine Mehrpersonenübersetzung der GFDL, die nach torvaldschem Muster von einem über das Internet verteilten freiwilligen Entwicklerteam angefertigt wird.

(2) Im jetzigen Zustand liegt zu jedem der Absätze eine Übersetzung vor, so daß nun Phase 2, Korrektur und Verschönerung, beginnt. Der derzeitige Zustand der Übersetzung kann, in Anlalogie zu herkömmlichen Software- Projekten, als ALPHA- STADIUM betrachtet werden.

(3) Mehr Informationen folgen im Anschluß an die Übersetzung

Obligatorisches

(4) This is an unofficial translation of the GNU Free Documentation License into German. It was not published by the Free Software Foundation, and does not legally state the distribution terms for software that uses the GNU GFDL--only the original English text of the GNU GFDL does that. However, we hope that this translation will help German speakers understand the GNU GFDL better.

(4.1) Re: Obligatorisches, 07.06.2000, 18:17, Torsten Wöllert: Von "Software" zu reden, scheint nicht besonders sinnvoll zu sein. Also: It was not published by the Free Software Foundation, and does not legally state the distribution terms for documents that use the GNU GFDL--only the original English text of the GNU GFDL does that.

(5) Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung der GNU Free Documentation License. Jene Übersetzung wurde nicht von der Free Software Foundation herausgegeben und gibt auch nicht rechtskräftig die Verbreitungsbedingungen wieder, unter denen GNU GFDL- lizensierte Software verbreitet wird -- dies tut nur der englische Originaltext der GNU GFDL! Andererseits hoffen wir, daß diese Übersetzung Sprechern der deutschen Sprache das Verständnis der GNU GFDL erleichtern wird.

(5.1) 07.06.2000, 18:18, Torsten Wöllert: unter denen GNU GFDL-lizensierte Dokumente verbreitet werden --

* * * ÜBERSETZUNG BEGINNT HIER * * *

GNU Free Documentation License

(8) Version 1.1, März 2000

(9) Copyright (C) 2000 Free Software Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA Jedem ist gestattet, wortgetreue Exemplare dieses Lizenzdokumentes zu kopieren und zu verteilen, jedoch ist das Ändern nicht gestattet.

0. PRÄAMBEL

(10) Das Ziel dieser Lizenz ist, ein Handbuch, Lehrbuch oder sonstiges schriftliches Dokument "frei" im Sinne von Freiheit zu machen, d.h. jedem die rechtswirksame Freiheit zu sichern, das Werk zu kopieren und weiterzuverbreiten, egal ob verändert oder nicht, entweder kommerziell oder unkommerziell. Zum zweiten sichert diese Lizenz dem Autor und Veröffentlicher die Möglichkeit, Anerkennung für sein Werk zu erhalten, ohne dabei befürchten zu müssen, für Veränderungen, die andere vorgenommen haben, verantwortlich gemacht werden zu können.

(10.1) Re: 0. PRÄAMBEL, 07.06.2000, 18:20, Torsten Wöllert: Das Ziel dieser Lizenz ist es, ein Handbuch, Lehrbuch oder sonstiges schriftliches Dokument "frei" im Sinne von Freiheit zu machen, d.h. jedem die rechtswirksame Freiheit zu sichern, das Werk zu kopieren und weiterzuverbreiten, egal ob geändert oder nicht, entweder kommerziell oder nichtkommerziell. Zum zweiten sichert diese Lizenz dem Autor und Veröffentlicher die Möglichkeit, Anerkennung für sein Werk zu erhalten, ohne dabei befürchten zu müssen, für Änderungen, die andere vorgenommen haben, verantwortlich gemacht werden zu können.

(11) Diese Lizenz ist eine Art "copyleft", was bedeutet, daß abgeleitete Arbeiten des Dokumentes selbst auf die gleiche Weise frei sein müssen. Sie ergännzt die GNU General Public License, die eine Copyleft- Lizenz ist, die für freie Software bestimmt ist.

(11.1) 07.06.2000, 18:23, Torsten Wöllert: Diese Lizenz ist eine Art "copyleft", was bedeutet, dass von diesem Dokument abgeleitete Werke selbst auf die gleiche Weise frei sein müssen. Sie ergänzt die GNU General Public License, die eine für freie Software bestimmte Copyleft-Lizenz ist.

(12) Wir haben diese Lizenz entworfen, um sie für Handbücher Freier Software zu benutzen, weil Freie Software Freie Dokumentationen benötigt: ein freies Programm sollte mit den Handbüchern kommen, welche die gleichen Freiheiten bereitstellen wie die Software. Jedoch ist diese Lizenz wird nicht auf Software-Handbücher begrenzt; sie kann für jede Textarbeit, unabhängig vom Thema verwendet werden oder davon, ob sie als gedrucktes Buch veröffentlicht wird. Wir empfehlen diese Lizenz grundsätzlich für Anleitungen und Nachschlagewerke.

1. ANWENDBARKEIT UND DEFINITIONEN

(13) Diese Lizenz betrifft jedes Handbuch oder andere Werk, das einen Vermerk des Rechteinhabers beinhaltet, der besagt, dass ses unter den Bestimmungen dieser Lizenz verbreitet werden kann. Der unten gebrauchte Begriff "Dokument" bezieht sich auf ein solches Handbuch oder Werk. Jedes Mitglied der Öffentlichkeit ist ein Lizenznehmer und wird als "Sie" angesprochen.

(14) Unter "Veränderter Fassung" des Dokuments versteht man jedes Werk, das dieses Dokument oder einen Teil davon beinhaltet, das entweder unverändert oder mit Änderungen kopiert und/oder in eine andere Spreche übersetzt wurde.

(15) Ein "zweitrangiges Kapitel" ist ein benannter Anhang oder ein Vorwort des Dokumentes, worin es ausschließlich um das Verhältnis der Verleger oder der Autoren des Dokumentes zum Thema des Dokumentes (oder damit verbundenen Themen) geht und nichts, das direkt innerhalb dieses gesamten Themas fallen könnte. (zum Beispiel, wenn das Dokument teils ein Lehrbuch der Mathematik ist, könnte ein zweitrangiges Kapitel möglicherweise gar keine Mathematik lehren.) Das Verhältnis könnte eine geschichtliche Entwicklung des Themas oder themenverwandten Stoffen sein oder die rechtliche, kommerzielle, philosophische, ethische oder politische Position Position zum Thema.

(16) "Unveränderliche Kapitel" sind bestimmte zweitrangige Kapitel, deren Namen als unveränderliche Kapitel im Lizenzvermerk aufgeführt werden, der sagt, daß das Dokument unter diese Lizenz herausgegeben wird.

(17) "Umschlagtexte" sind bestimmte kurze Textpassagen, die im Vermerk, der besagt, dass das Dokument unter dieser Lizenz veröffentlicht wurde, als vorderer oder hinterer Umschlagtext aufgeführt wurden.

(18) "Transparente" Kopie des Dokuments heißt maschinenlesbare Kopie, welche in einem Format vorliegt, dessen Spezifikation der Öffentlichkeit zugänglich ist, dessen Inhalt mittels eines einfachen Texteditors oder (bei Pixelgrafiken) eines einfachen Malprogramms oder (bei Zeichnungen) eines weitverbreiteten Zeichenprogramms eingesehen und unkompliziert bearbeitet werden kann und das als Eingabe für Textformatierer geeignet ist oder für die automatische Übersetzung in verschiedene Formate, die ihrerseits als Eingabe für Textformatierer geeignet sind. Eine Kopie, die in einem ansonsten transparenten Format erstellt wurde, deren Aufbau aber dahingehend gestaltet wurde, spätere Veränderungen durch die Leser zu erschweren oder zu verhindern, ist nicht transparent. Eine Kopie, die nicht "transparent" ist, wird "undurchsichtig" genannt.

(19) Beispiele geeigneter Formate für transparente Exemplare umfassen normales ASCII ohne Formatierungsanweisungen, Texinfo, LaTeX, SGML und XML mit einem öffentlich erhältlichen DTD, und den Standard einhaltendes einfaches HTML, das für menschliche Änderung entworfen wird. Undurchsichtige Formate beinhalten PostScript, PDF, proprietäre Formate, die nur durch proprietäre Textverarbeitungswerkzeuge gelesen oder verändert werden können, SGML und XML, für das der DTD und/oder die Bearbeitungwerkzeuge nicht der Allgemeinheit zugänglich sind, ebenso maschinell erzeugtes HTML, das durch einige Textverarbeitungswerkzeuge einzig zu Ausgabezwecken produziert wird.

(20) Das "Titelblatt" bezeichnet bei einem gedruckten Buch das Titelblatt selbst, zuzüglich solcher nachfolgender Seiten, die eventuell erforderlich sind, das Material zu beinhalten, von dem diese Lizenz verlangt im Titelblatt zu erscheinen. Für Arbeiten in Formaten, die kein Titelblatt als solches haben, bezeichnet "Titelblatt" den Text, der in der Nähe des auffälligsten Auftretens des Arbeitstitels zu finden ist, welcher dem eigentlichen Text vorausgeht.

2. "EINS ZU EINS" - KOPIEN

(21) Sie können das Dokument auf jedem möglichem Medium kopieren oder verteilen, egal ob kommerziell oder unkommerziell, vorausgesetzt daß diese Lizenz, die Urheberrechtsvermerke und der Lizenzvermerk, der besagt, daß diese Lizenz auf das Dokument zutrifft, in allen Kopien wiedergegeben werden, und denen Sie keine anderen Bedingungen als denen dieser Lizenz hinzufügen. Sie dürfen keine technischen Maßnahmen verwenden, die das Lesen oder Weiterkopieren der Exemplare, die Sie herstellen oder verteilen, behindern oder kontrollieren. Jedoch können Sie einen Ausgleich für die Exemplare nehmen. Wenn Sie eine groß genuge Anzahl von Exemplaren verteilen, müssen Sie den Bedingungen in Kapitel 3 auch folgen.

(22) Sie können Exemplare, unter den gleichen Bedingungen auch verleihen, die oben angegeben sind, und Sie können Exemplare öffentlich ausstellen.

3. KOPIEN IN GROSSER STÜCKZAHL

(23) Wenn Sie mehr als 100 gedruckte Exemplare des Dokumentes veröffentlichen und der Lizenzvermerk des Dokumentes Umschlagtexte verlangt, müssen Sie die Exemplare mit Umschlägen umgeben, die klar und deutlich diese Texte tragen: Front-Covertexte auf der vorderen Umschlagseite und Back-Covertexte auf der rückseitigen Umschlagseite. Beide Umschlagseiten müssen auch Sie als den Verleger dieser Exemplare klar und deutlich zu erkennen geben. Die vordere Umschlagseite muß den vollen Titel mit allen Wörtern des Titels in gleichmässiger Darstellung anzeigen. Kopien mit auf die Umschlagseiten beschränkten Veränderungen können, so lange sie den Titel des Dokuments erhalten und auch ansonsten diesen Bestimmungen genügen, in sonstiger Hinsicht als eins-zu-eins-Kopie angesehen werden. Sie können anderes Material auf den Umschlagseiten zusätzlich hinzufügen.

(24) Wenn die angeforderten Texte für die entsprechende Umschlagseite zu umfangreich sind, um lesbar zu passen, sollten Sie die ersten Teile (ebensoviel wie angemessen passen) auf die Umschlagseite setzen und den Rest auf angrenzenden Seiten fortführen.

(25) Veröffentlichen oder verteilen Sie mehr als 100 undurchsichtige Kopien des Dokuments, müssen Sie entweder jeder undurchsichtigen Kopie entweder eine maschinenlesbare, transparente Kopie hinzufügen oder eine Bemerkung hinzufügen oder beilegen, unter welcher Adresse innerhalb eines öffentlich zugänglichen Computernetzwerks eine vollständige transparente Kopie des Dokuments, frei von zusätzlichem Material, zu finden ist, auf die die allgemeine netzwerkbenutzende Öffentlichkeit ohne Gebühren unter Benutzung von Netzwerkprotokollen öffentlichen Standards Zugriff hat. Wählen Sie letztere Vorgehensweise, so müssen Sie, sobald Sie mit der Verteilung undurchsichtiger Kopien in grosser Stückzahl beginnen, verantwortungsvoll Schritte in die Wege leiten, um so sicherzustellen, daß die transparente Kopie an der angegebenen Adresse mindestens ein Jahr erreichbar bleibt, nachdem Sie (oder Ihre Groß- bzw. Einzelhändler) das letzte mal eine Kopie dieser Ausgabe an die Öffentlichkeit verteilt haben.

(26) Es wird empfohlen, aber nicht verlangt, daß Sie mit den Autoren des Dokumentes in Verbindung treten, bevor Sie Exemplare in großer Zahl verbreiten, um ihnen eine Möglichkeit zu geben, Sie mit einer aktualisierten Version des Dokumentes zu beliefern.

4. VERÄNDERUNGEN

(27) Sie können eine geänderte Version des Dokumentes unter den Bedingungen von Kapiteln 2 und 3 kopieren und verbreiten, vorausgesetzt daß Sie die geänderte Version unter genau dieser Lizenz freigeben, wobei dann die geänderte Version die Rolle des Dokumentes erfüllt, so daß ebenso bei der veränderten Version die Weiterverbreitung und Veränderung jedem gestattet ist, der ein Exemplar besitzt. Zusätzlich müssen Sie diese Sachen in der geänderten Version tun:

(28) A. Benutzen Sie auf dem Titelblatt (und auf dem Umschlag, falls vorhanden) einen Namen, der sich von dem des Dokumentes und von denen der vorhergehenden Versionen (die, wenn es irgendwelche gab, im Geschichtskapitel des Dokumentes aufgelistet werden sollten) unterscheidet. Sie können den gleichen Namen wie eine vorhergehende Version verwenden, wenn der ursprüngliche Verleger dieser Version Erlaubnis gibt.

(29) B. Listen Sie auf dem Titelblatt als Autoren eine oder mehr Personen oder Instanzen auf, die verantwortlich für Autorschaft der Änderungen in der geänderten Version sind, zusammen mit mindestens fünf der allgemeinen Autoren des Dokumentes (bzw. alle seine allgemeinen Autoren, wenn es weniger als fünf hat).

(30) C. Führen Sie auf dem Titelblatt den Namen des Verlegers der geänderten Version als den des Verlegers auf.

(31) D. Bewahren Sie alle Urheberrechtsvermerke des Dokumentes.

(32) E. Fügen Sie einen passenden Urheberrechtsvermerk für Ihre Änderungen zu den anderen Urheberrechtsvermerken hinzu.

(33) F. Fügen Sie, sofort nach den Urheberrechtsvermerken, einen Lizenzvermerk ein, der die allgemeine Erlaubnis gibt, die geänderte Version unter den Bedingungen dieser Lizenz zu verwenden, in der Form, wie es unten im Anhang gezeigt wird.

(34) G. Bewahren Sie in diesem Lizenzvermerk die vollen Listen der unveränderlichen Kapitel und der geforderten Umschlagtexte, die im Lizenzvermerk des Dokumentes enthalten sind.

(35) H. Fügen Sie ein unverändertes Exemplar dieser Lizenz hinzu.

(36) I. Bewahren Sie das Kapitel "Geschichte" und seinen Namen und fügen Sie ihm einen Eintrag hinzu, der mindestens den Titel, das Jahr, die neuen Autoren und den Verleger der geänderten Version angibt, wie auf dem Titelblatt gegeben. Wenn es noch kein Kapitel "Geschichte" im Dokument gibt, erstellen Sie eins, das den Titel, das Jahr, die Autoren und den Verleger des Dokumentes angibt, wie auf seinem Titelblatt gegeben, und fügen Sie einen Eintrag hinzu, welches die geänderte Version beschreibt, wie im vorhergehenden Satz beschrieben.

(37) J. Bewahren Sie die Netzadresse des Dokumentes, falls angegeben, für allgemeinen Zugriff zu einem transparenten Exemplar des Dokumentes und ebenso die Netzstandorte, die im Dokument für vorhergehende Versionen, auf denen es basiert, angegeben werden. Diese können im Kapitel "Geschichte" plaziert werden. Sie können eine Netzadresse einer Arbeit weglassen, die mindestens vier Jahre vor dem Dokument selbst veröffentlicht wurde, oder wenn der ursprüngliche Verleger der Version, die darunter zu finden ist, Erlaubnis gibt.

(38) K. Bewahren sie in den Kapiteln "Danksagungen" und "Widmungen" den Namen des Kapitels, und bewahren Sie im Kapitel allen Gehalt und Tonfall jedes der Mitwirkenden Anerkennungen und/oder Widmungen, die darin gegeben werden.

(39) L. Bewahren Sie alle unveränderlichen Kapitel des Dokumentes in ihrem Text und in ihren Namen unverändert. Kapitelnummern und dergleichen werden nicht als Bestandteil der Kapitelnamen angesehen.

(40) M. Löschen Sie alle Kapitel namens "Anmerkungen". Solch ein Kapitel kann nicht in die geänderte Version eingebaut werden.

(41) N. Benennen Sie kein vorhandenes Kapitel in "Anmerkungen" oder im Namenskonflikt mit irgendeinem unveränderlichen Kapitel.

(42) Wenn die geänderte Version neue Vorworte oder Anhänge umfaßt, die als zweitrangige Kapitel einzustufen sind und kein Material enthalten, das vom Dokument kopiert ist, können Sie in freier Entscheidung einige oder alle diese Kapitel als unveränderlich kennzeichnen. Um dies zu tun, fügen Sie ihre Namen zur Liste der unveränderlichen Kapitel im geänderten Lizenzvermerk der Version hinzu. Diese Namen müssen von allen möglichen anderen Kapitelnamen eindeutig zu unterscheiden sein.

(43) Sie können ein Kapitel hinzufügen, das "Anmerkungen" genannt wird, vorausgesetzt es enthält nichts als Anmerkungen zu Ihrer geänderten Version durch verschiedene Beteiligte -- zum Beispiel, Bewertungen eines Buchkritikers, oder daß der Text durch eine Organisation als die maßgebende Definition eines Standards genehmigt worden ist.

(44) Sie können eine Passage von bis fünf Wörtern als Front-Covertext und eine Passage von bis 25 Wörtern als Back-Covertext hinzufügen, und zwar am Ende der Liste der Umschlagtexte in der geänderten Version. Nur eine Passage Front-Covertext und eine Passage Back-Covertext kann pro Einheit hizugefügt (oder durch Vereinbarungen hergestellt werden) werden. Wenn das Dokument bereits einen Umschlagtext für diesen Umschlag beinhaltet, den Sie oder die Einheit, in deren Namen Sie fungieren, hinzugefügt haben, dürfen Sie keine weiteren hinzufügen. Jedoch können Sie den alten mit Genehmigung des Veröffentlichers des alten ersetzen.

(45) Autoren und Verleger des Dokumentes geben durch diese Lizenz nicht die Erlaubnis, ihre Namen für Werbung für zu verwenden oder ihre erhaltenen Anmerkungen in veränderte Versionen einzubauen.

5. DOKUMENTE KOMBINIEREN

(46) Sie können das Dokument mit anderen Dokumenten kombinieren, die unter diese Lizenz freigegeben werden, unter den Bedingungen, die oben in Kapitel 4 für geänderte Versionen definiert wurden, vorausgesetzt daß Ihre Kombination alle unveränderlichen Kapitel von allen Originaldokumenten unverändert beinhaltet, und Sie alle unveränderlichen Kapitel Ihrer kombinierten Arbeit in Ihrem Lizenzvermerk aufführen.

(47) Die kombinierte Arbeit muß nur ein Exemplar dieser Lizenz enthalten, und identische unveränderliche Kapitel können durch ein einzelnes Exemplar ersetzt werden. Wenn es unveränderliche Kapitel mit gleichem Namen aber unterschiedlichem Inhalt gibt, machen Sie den Namen jedes solchen Kapitel einzigartig, indem Sie an sein Ende in Klammern, falls bekannt, den Namen des ursprünglichen Autors oder Verlegers dieses Kapitels hinzufügen oder zumindest eine eindeutige Zahl. Führen Sie die selben Änderungen an den Kapitelnamen auch in der Liste der unveränderlichen Kapitel im Lizenzvermerk der kombinierten Arbeit durch.

(48) In der Kombination müssen Sie alle Kapitel mit der Bezeichnung "Geschichte" aus allen verwendeten Originaldokumenten kombinieren und ein neues Kapitel "Geschichte" bilden. Verfahren Sie ebenso mit den Kapiteln "Danksagungen" und "Widmungen". Sie müssen alle Kapitel mit der Bezeichnung "Anmerkung" löschen.

6. ZUSAMMENSTELLEN MEHRERER DOKUMENTE

(49) Sie können eine Sammlung bilden, die aus dem Dokument und anderen unter dieser Lizenz herausgegebenen Dokumenten besteht und die einzelnen Exemplare dieser Lizenz in den verschiedenen Dokumenten durch ein einzelnes Exemplar ersetzen, das in der Ansammlung eingebaut wird, vorausgesetzt daß Sie den Richtlinien dieser Lizenz für einz-zu-eins-Kopien in sonstiger Hinsicht befolgen.

(50) Sie können ebenso ein einzelnes Exemplar aus solch einer Ansammlung extrahieren und es als Einzelnes unter diese Lizenz verteilen, vorausgesetzt, daß Sie ein Exemplar dieser Lizenz in das extrahierte Dokument einsetzen, und dieser Lizenz in auch in jeglicher anderer Hinsich eins-zu-eins-Kopien betreffend nachkommen.

7. ANHÄUFUNG MIT UNABHÄNGIGEN ARBEITEN

(51) Eine Zusammenstellung des Dokumentes oder seiner Ableitungen mit anderen abgegrenzten und unabhängigen Dokumenten oder Arbeiten auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verteilungmediums gilt als Ganzes nicht als geänderte Version des Dokumentes, vorausgesetzt, es wird kein Copyright auf die Zusammenstellung ausgerufen. Solch eine Zusammenstellung wird "Anhäufung" genannt, und diese Lizenz trifft folglich nicht auf die anderen selbständigen Arbeiten zu, insofern sie nur zusammengestellt nicht selbst abgeleitete Arbeiten des Dokumentes sind.

(52) Wenn die Umschlagtextforderung aus Kapitel 3 auf diese Exemplare des Dokumentes anwendbar ist, dann können, wenn das Dokument weniger als ein Viertel der gesamten Ansammlung ausmacht, die Umschlagtexte des Dokumentes auf Umschlägen plaziert werden, die nur das Dokument innerhalb der Ansammlung umgeben. Andernfalls müssen sie auf den Umschlägen der vollständigen Ansammlung erscheinen.

8. ÜBERSETZUNG

(53) Übersetzungen weden als eine Art Änderung angesehen, also können Sie Übersetzungen des Dokumentes unter den Bedingungen in Kapitel 4 verteilen. Das Ersetzen der unveränderlichen Kapitel durch Übersetzungen benötigt eine Ausnahmegenehmigung ihrer Copyrighthalter, jedoch können Sie Übersetzungen einiger oder aller unveränderlicher Kapitel zusätzlich zu den ursprünglichen Versionen dieser unveränderlichen Kapitel einfügen. Sie können ebenso eine Übersetzung dieser Lizenz einfügen, vorausgesetzt daß Sie auch die ursprüngliche englische Version dieser Lizenz einfügen. Im Falle eines Widerspruch zwischen der Übersetzung und der ursprünglichen englischen Version dieser Lizenz, gilt jedoch die ursprüngliche englische Version.

9. BEENDIGUNG

(54) Sie dürfen dieses Dokument nicht kopieren, ändern, weiterlizensieren oder verteilen außer auf die weise, die diese Lizenz ausdrücklich gestattet. Jeder mögliche andere Versuch das Dokument zu kopieren, zu ändern, weiterzulizensieren oder zu verteilen ist unwirksam und wird automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz beenden. Jedoch verwirken Beteiligte, die von Ihnen unter dieser Lizenz Exemplare oder Rechte erhalten haben, ihre Lizenzen nicht, solange solche Beteiligte in der vollen Befolgung bleiben.

10. ZUKÜNFTIGE ÄNDERUNGEN DIESER LIZENZ

(55) Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit neue, korrigierte Versionen der GNU Free Documentation License veröffentlichen. Solche neue Versionen sind im Geiste der aktuellen Version ähnlich, aber können sich im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Interessen anzusprechen. Siehe auch http:///www.gnu.org/copyleft/

(56) Jeder Version der Lizenz wird eine unterschiedliche Versionsnummer gegeben. Wenn das Dokument spezifiziert, daß eine bestimmte numerierte Version dieser Lizenz "oder jede neuere Version" auf sich zutrifft, haben Sie die Wahl, den Bedingungen entweder der spezifizierten Version oder irgendeiner neueren Version, die (nicht als Entwurf) durch die Free Software Foundation veröffentlicht worden ist, zu folgen. Wenn das Dokument keine Versionsnummer dieser Lizenz spezifiziert, können Sie jede mögliche (nicht als Entwurf) veröffentlichte Version wählen, die durch die Free Software Foundation veröffentlicht worden ist.

ANHANG: Wie Sie diese Lizenz für Ihre Dokumente benutzen können

(57) Um diese Lizenz in einem Dokument, das Sie geschrieben haben, zu verwenden, fügen Sie eine Kopie der Lizenz in das Dokument ein und setzen die folgenden Copyright- und Lizenzbemerkungen direkt hinter die Titelseite:

(58) Copyright (c) [JAHR] [IHR NAME]. Hiermit wird die Erlaubnis erteilt, dieses Dokument zu kopieren, verteilen und/oder zu modifizieren unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License, Version 1.1 oder später, herausgegeben von der Free Software Foundation; mit den folgenden unveränderlichen Kapiteln: [HIER TITEL AUFLISTEN], folgenden Front-Covertexten: [LISTE], sowie folgenden Back-Covertexten: [LISTE]. Ein Exemplar der Lizenz ist im Kapitel "GNU Free Documentation License" zu finden.

(59) Wenn Sie keine unveränderlichen Kapitel haben, schreiben Sie: " ohne unveränderliche Kapitel" , anstatt die unveränderlichen aufzuzählen. Wenn Sie keine Front-Covertexte haben, schreiben Sie: " ohne Front-Covertexte" statt: " mit den folgenden Front-Covertexten: blabla"; selbiges gilt für die Back-Covertexte.

(60) Enthält Ihr Dokument nichttriviale Beispiele von Programmcode, so empfehlen wir, diese Beispiele außerdem unter einer freien Softwarelizenz Ihrer Wahl, wie z.B. der GNU General Public License herauszugeben, um die Verwendung jener Beispiele in Freier Software zu gestatten.

* * * ÜBERSETZUNG ENDET HIER * * *

Über das Übersetzungsprojekt

(63) Open Theory ist eine Entwicklungssoftware für Freie Dokumentationen. Die vorliegende Übersetzung entsteht sowohl für den Eigenbedarf des Open Theory- Projekts, als auch als Test der Software.

(64) An der Übersetzung kann sich jeder beteiligen, der Lust dazu hat. Dies erfolgt durch Einhängen eines Kommentares in das Messageboard oder, bei grundlegenden Problemen durch Diskussion auf der Mailingliste. Diese dient auch der Ankündigung neuer Kommentare und Versionen.

Geschichte des Übersetzungstextes

(65) 05.05.2000 Ankündigung in der ToDoListe auf www.OpenTheory.org

(66) 26.05.2000 Start des OpenTheory- Projekts gfdl_ger.

(67) 05.06.2000 Release der gfdl_ger Alpha- Version 0002 :o)

(68) Ein Link auf die jeweils neuste Version des Textes ist unter der Adresse http://www.opentheory.org/gfdl_ger/ zu finden. Es sollte nach Möglichkeit auf diese Adresse und nicht auf die der jeweils aktuellsten Version verwiesen werden.

(69) Die englischsprachige Originalversion ist unter http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html oder http://www.opentheory.org/gfdl.phtml zu finden.

Würdigung der Übersetzer

(70) An der Erstellung der Rohübersetzung beteiligten sich Torsten Wöllert, Thomas Uwe Grüttmüller, sowie eine unbekannte Anzahl unbekannter Unbekannter.

Lizenz des Übersetzungstextes

(71) Der Text dieser inoffiziellen, nicht rechtsgültigen GFDL- Übersetzung sollte, insofern dies möglich ist, unter seinem englischsprachigen Vorbild lizensiert werden.

(72) Mit Hinblick auf Regelung 4.A sollten veränderte Versionen dieses Dokuments, die sich inhaltlich von ihm unterscheiden, ohne dabei dem Sinn der Originalversion näherzukommen, möglichst als "Falschübersetzung" oder dergleichen bezeichnet werden ;o)

(73) Ob diese inoffizielle GFDL- Übersetzung unter seinem englischsprachigen Vorbild lizensiert werden wird, hängt jedoch von der Meinung der FSF, dem Herausgeber des englischsprachigen Originals, zu diesem Thema ab.

Anmerkungen (endorsements)

(74) Anmerkungen, die nicht in neue Versionen dürfen, hierher posten... (Bitte zu beachten, daß diese Version noch aktiv ist)


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