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Positionspapier der bundesweiten attac AG Wissensallmende und freier Informationsfluss

Maintainer: tian 075, Version 6, 02.03.2004
Projekt-Typ:
Status: Archiv

Copyright || 1. Kein DRM

(1) DRM (Digital Rights Management)in seinen unterschiedlichen Ausprägungen wie TCPA, TPM, Palladium, NGSCB etc. führt in letzter Konsequenz zu einer Totalüberwachung der KonsumentInnen, einer künstlichen Verknappung von Kulturgütern, einer Zementierung der Macht der großen Unterhaltungskonzerne und zu einer Benachteiligung von oppositionellen Inhalten im Internet. Der eigene PC der kann nicht mehr als Univsersalmeschine genutzt, sondern von der Unterhaltungsindustrie ferngesteuert werden. Deshalb fordern wir: * Aufhebung des gesetzlichen Verbots der Umgehung technischer Schutzmechanismen * Keine staatliche Förderung von DRM-Technologien * Verbot des Einsatzes von DRM-Technologien, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beschneiden. * Verbot der Diskriminierung von freier Software unter dem Vorwand von DRM.

(1.1) Re: Copyright || 1. Kein DRM, 02.03.2004, 20:13, Matthias Weiß: Kleiner Vertipper "Univsersalmeschine"

2. Keine weitere Verschärfung des Urheberrechts

(2) Gegenwärtig sind Bestrebungen im Gange, das Urheberrecht weiter zu verschärfen. Die Privatkopie soll vollständig abgeschafft und das unautorisierte Kopieren digitaler Inhalte zu einem Verbrechen erklärt werden. Die Inhaber der Urheberrechte sollen ein Auskunftsrecht gegenüber den ISPs bekommen, um User von P2P-Netzwerken mit existenzvernichtenden Zivilklagen überziehen zu können. Wir lehnen weitere Verschärfungen des Urheberrechts entschieden ab. Sie würden große Teile der Bevölkerung kriminalisieren und zu einem weiteren Abbau der Grundrechte führen.

(2.1) Re: 2. Keine weitere Verschärfung des Urheberrechts, 02.03.2004, 20:22, Matthias Weiß: 1. Den ersten Satz würde ich glätten:
Wer bestrebt die Verschärfung?
Alternativ würde ich es so formulieren: Gegenwärtig wird geplant, das Urheberrecht weiter zu verschärfen.
2. Verbrechen oder Straftat?

3. Pauschalgebühren

(3) Um die KünstlerInnen im digitalen Zeitalter angemessen entschädigen zu können, sollten Modelle gefunden werden, die ihnen einerseits Einkommensicherheit gewähren, aber andererseits ohne die flächendeckende Überwachung der User auskommen. Eine Möglichkeit wären Pauschalgebühren z.B. auf Internetzugänge und Computerhardware, die vergleichbar zu den bestehenden Gebühren in angemessener Höhe erhoben werden müssten. Im Gegenzug sollten digitale Privatkopien und der Austausch von Inhalten z.B. über P2P-Netzwerke zum Privatgebrauch ausdrücklich erlaubt werden, solange damit keine Gewinne erzielt werden sollen. Die Pauschalgebühren sollen an die KünstlerInnen nach einem gerechten System ausgeschüttet werden, um Einnahmeausfälle aus dem herkömmlichen Verkauf von Werkstücken auszugleichen, die durch digitale Privatkopien und P2P-Netzwerke entstehen. Das Urheberrecht muss entsprechend eingeschränkt werden.

(3.1) Re: 3. Pauschalgebühren, 02.03.2004, 20:31, Matthias Weiß: Hier sollte aber auf eine Sowohl-als-auch-Variante hingewiesen werden. Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, alles mit einer steuerähnlichen Gebühr zu belegen. Und nicht jeder, der einen Text schreibt, ist ein Künstler. Im übrigen gibt's ja Verwertungsgesellschaften seit ewigen Zeiten. Auf Scanner und CD-Rohlingen gibt's auch schon Abgaben. Mit welchem Erfolg? Und warum sollte man Firmen wie Apple verbieten, mit einer Geschäftsidee wie dem iTunes-Portal ihr Geld zu verdienen, wo doch 90 Prozent (sorry für meinen Pessimismus) Hitparadenschrott einsaugen. Wie steht's um das Überleben aber der kleinen, innovativen Netzlabel (s. z.B. www.thinnerism.com). Mein Beispiel bietet sein komplettes Programm als Download kostenlos an.

4. Kürzere Schutzfristen

(4) Die Schutzfristen des Urheberrechts enden erst 70 Jahre nach dem Tod des Autors und sind damit unverhältnismäßig lang. Die Erstreckung des Urheberrechts über den Tod hinaus kann nicht mehr damit begründet werden, die Erschaffung neuer Werke anzuregen, denn Tote dürften hierzu nicht mehr in der Lage sein. Wir fordern daher: * Die Schutzfristen des Urheberrechts sollten im Interesse der Allgemeinheit deutlich verkürzt werden. * Da Software sehr schnell veraltert, sollten ihre Schutzfristen nochmals deutlich kürzer sein als die für andere Werkgattungen. * Wird Software nicht mehr gewartet, ist ihr Sourcecode freizugeben.

5. Förderung alternativer Veröffentlichungsmodelle

(5) Die Informationspolitik des Staates sollte sich dahingehend ändern, dass nicht mehr die Kommodifizierung von Wissen gefördert wird, sondern dessen freie Verbreitung. Wir fordern deshalb: * Förderung der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse von Universitäten und Forschungseinrichtungen auf öffentlich zugänglichen Wissenschaftsservern unter Beibehaltung der Peer-Review. Hierdurch würden Fachzeitschriften überflüssig, für die Universitätsbibliotheken exorbitant hohe Preise zahlen müssen. * Keine Patente auf Forschungsergebnisse, die durch öffentliche Mittel gefördert wurden.

(5.1) Re: 5. Förderung alternativer Veröffentlichungsmodelle, 02.03.2004, 20:35, Matthias Weiß: Was ist Kommodifizierung? Ich finde den Begriff nicht im Fremdwörter-Duden. Dito Peer-Review

(5.1.1) Re: 5. Förderung alternativer Veröffentlichungsmodelle, 03.03.2004, 11:59, mo rem: ich glaube kommodifizierung ist sowas wie kommerzialisierung, er wurde von marx geprägt http://mailbox.univie.ac.at/Andrea.Komlosy/begriffe.htm

Freie Software

1 Freie Software als Chance der Informationsgesellschaft

(7) Die weltweite Gemeinschaft um freie Software zeigt mit ihrem Erfolg, wie der Weg in eine Informationsgesellschaft aussehen könnte. Dabei ist die freie Software-Bewegung bereits als gelebte Utopie zu begreifen, mit der auf gesellschaftlicher Ebene der Gedanke von Solidarität und freundschaftichem Teilen gefördert. Nebenbei erweist sich freie Software auch als der ökonomischere und resourcenschonendere Weg, da das Rad nicht ständig neu erfunden werden muss, sondern generell auf bestehendem Wissen aufgebaut werden kann.

(7.1) Re: 1 Freie Software als Chance der Informationsgesellschaft, 02.03.2004, 20:39, Matthias Weiß: Der zweite Satz ist unvollständig und sollte mit einem wird enden.
Satz drei: "Nebenbei erweist sich freie Software auch als ökonomischer und ressourcenschonender Weg, da das Rad ..." Es fehlt der Vergleichspunkt, daher mein Vorschlag. Im übrigen kann ich Quellen auch kaufen, dann brauche ich auch nicht mehr bei Null anzufangen.

2 Die Notwendigkeit freier Software,

(8) wird eindeutig, wenn man sich klar macht, dass die Informationsgesellschaft umfassend von Software durchdrungen sein wird. Mit dem Internet, der Unterhaltungselektronik und Softwareeinsatz bei der Arbeit (in Firmen) hat dieser Prozess heute begonnen. Morgen wird unsere ganze Umwelt durch Software gebildet, zumindest doch Überwacht. Um in dieser Welt ein freier/aufklärbarer Bürger sein zu können, müssen Informationen über den Aufbau der (Software-)Welt frei verfügbar sein. Diese umfassene Macht von Software legitimiert auch das Eingreifen der demokratischen Macht. Wir fordern vom Staat den Einsatz von freier Software im allgemeinen zu fördern und in staatseigenen sowie staatsnahen Institutionen/Betrieben/Behörden schnellstmöglich zur Pflicht zu machen (sofern daraus nicht jeweils gravierende Nachteile resultieren).

(8.1) Re: 2 Die Notwendigkeit freier Software,, 02.03.2004, 20:52, Matthias Weiß: Die Gesellschaft ist - metaphorisch geschrieben - durch und durch von Weichware durchdrungen. Von meiner Armbanduhr über die Waschmaschine zum Geldautomaten ... Heute schon ist ein Leben in diesem Landstrich ohne Soft nicht drin. Aber unsere Umwelt wird höchstens metaphorisch durch Software gebildet. Denn bilden kann Software nichts. Es ist der Roboterarm, der das Werkstück aus der vollautomatischen Drehbank nimmt. Und das Programm, was den Vorgang steuert, hat ein wahrscheinlich ein Ing. geschrieben. Das heißt, dass an dem Prozess des Bildens eine Menge Instanzen unterschiedlicher Einfluss- und Bestimmungsmöglichkeiten beteiligt sind. Software ist da nur der blödeste Teil: Eine stupide Handlungsanweisung, die eine noch stupidere Schalteinheit ohne Abweichen (sofern sie recht fehlerfrei programmiert wurde) ausführt. That's all, alles andere ist meiner Meinung nach die Abteilung Mythos und Computer.
Es ist zudem ein logischer Widerspruch, wenn Freiheit in einer von Software überwachten Welt möglich sein soll.
Tippfehler: umfassene -> umfassende
Software hilft bei der Machtausübung. Hat aber keine Macht. Und wie legitimiert (beglaubigt) die Macht von Software das Eingreifen der demokratischen Macht? Eingreifen in was? Und was meint "demokratische Macht" und wie unterscheiden sich die Mächte?
Der Staat, der sind doch wir. Wir fordern von unserer jetzigen und auch der kommenden Regierung die Förderung usf.

2.1 Vertrauenswürdige Software

(9) entsteht grundsätzlich eher, wenn jeder sich über die korrekte Funktionsweise der Software unabhängig informieren kann. Um dies zu ermöglichen, muss die Software-Entwicklung offen (also öffentlich) geschehen und abgeschlossen werden. Dazu muss der Programmcode von Software frei verfügbar und modifizierbar sein. Mit dem Blick auf DRM, TPA und allumfassender Zertifizierungssysteme wird die Notwendigkeit von offenem Programmcode deutlicher den je. Unsere Forderung an den Staat ist es, die Offenlegung jeglicher kryptographischer Routinen und Implementierungen rechtsverbindlicher fest zu schreiben, sofern staatliche Bereiche berührt werden, ansonsten zu fordern. Darüber hinaus verlangen wir die Zertifizierungsstellen einer demokratischen Kontrolle zu unterstellen. Im Übrigen gilt auch hier die schon genante allgemeine Förderung von freier Software.

(9.1) Re: 2.1 Vertrauenswürdige Software, 02.03.2004, 21:02, Matthias Weiß: Gibt es einen Komparativ zu rechtsverbindlich? Staat s.o. Dieser Satz mit der Forderung müsste noch mal geprüft werden. Mir scheint, dass da etwas durcheinander gekommen ist.
Tippfehler: genante -> genannte im letzten Satz

2.2 Offene Standards

(10) ermöglichen die von Einzelnen unabhängige Verfügbarkeit von Kulturgütern in Ton, Bild und Schrift. Geschlossene "Standards" gehören Firmen, die damit de facto auch über Wohl und Wehe der Kulturgüter und deren Verteilung bestimmen. Mit Standards sind hier Formen der Datenspeicherung und Datenübertragung gemeint. Für die Gesellschaft sind offene Standards notwendig, um freies kulturelles Leben sowie offene Bildung und Forschung zu ermöglichen. Damit ist der Staat in der Pflicht (und im Recht) die Offenheit und freie Verfügbarkeit zentraler Schnittstellen rechtsverbindlich fest zu schreiben. (z.B. muss MS das doc->MS-Word Format offenlegen oder standartmäßig in sxw->OpenOffice.org speichern)

(10.1) Re: 2.2 Offene Standards, 02.03.2004, 21:11, Matthias Weiß: "ermöglichen die von Einzelnen unabhängige" >> Das ist ein wenig unpräzise. Vielleicht "ermöglichen die freie Verfügbarkeit..."

Tippfehler: standartmäßig -> standardmäßig

3 Freie Software braucht Unterstützung

(11) in Form von finanzieller und wortgewaltiger Förderung. So fordern wir als Kunden und Bürger von Staat und Wirtschaft bei dieser fruchtbaren Umstrukturierung überzeugt mitzuwirken und insbesondere auf die folgenden Vorschläge einzugehen.

3.1 Neue Lohnmodelle

(12) müssen, vor allem für eine umfassende Einführung von freier Software mit mehr Beschäftigten, eingeführt werden. Heutzutage kommt den meisten Programmierer von freier Software kaum eine oder nur eine höchst unsicheren Bezahlung zu gute. Firmen, Staaten, aber auch Privatpersonen sind in die Pflicht genommen Entwickler von freier Software angemessen finanziell zu unterstützen. Freiwillige Bezahlung und der Betrieb von Entwicklungslaboren und offenen Entwicklungsplattformen für freie Software sind hier Maßnahmen. Eine allgemeine staatliche Grundsicherung ist bei entsprechende Implementierung in der Gesellschaft ebenfalls eine Verbesserung für solche Programmierer.

(12.1) Re: 3.1 Neue Lohnmodelle, 02.03.2004, 21:14, Matthias Weiß: Tippfehler: Heutzutage kommt den meisten Programmierer

(12.2) Re: 3.1 Neue Lohnmodelle, 02.03.2004, 21:15, Matthias Weiß: Tippfehler: Heutzutage kommt den meisten Programmierern
Alternativ: Heutzutage werden die meisten Programmierer freier Software selten bezahlt.
Tippfehler: entsprechender Implementierung in die Gesellschaft ...

3.2 Eine Umstrukturierung der Wirtschaft

(13) muss auf der Devise aufbauen: Weg von der künstlichen Verknappung von Software und hin zu wirklich wertschöpfenden Dingen wie Dienstleistungen (Support), Bereitstellung von Inhalten und Maschienen, die durch Software erst laufen. Anstatt wie bisher Geld mit dem Verkauf von Software verdienen zu wollen, müssen Firmen endlich umfassend alternative Wirtschaftsmodelle akzeptieren, welche ökonomischer sind und für die Firmen einen Machtverlust zugunsten der Gesellschaft bedeuten. Wir fordern die gezielte Subventionierung/Förderung von Unternehmen die nach diesen Prinzipien handeln. Darüber hinaus müssen Unternehmen an oben genannte vom Staat geforderte Rechtsverbindlichkeiten besonders gebunden sein.

Bio Agrar Pharma

TRIPS-Abkommen und internationaler Rahmen || 1.

(15) Das TRIPS-Abkommen ist mit Bezug auf allgemeine Menschenrechte und entwicklungspolitischen Vorgaben der WTO so auszulegen, dass die Versorgung der Menschen mit Nahrung und Medizin nicht behindert und den Entwicklungsländern eine nachholende Entwicklung nicht erschwert wird.

(15.1) Re: TRIPS-Abkommen und internationaler Rahmen || 1., 02.03.2004, 17:50, tian 075: Es fehlt die Forderung: Trips abschaffen. Die anderen Forderungen in diesem Bereich sollen als Zwischenforderungen bezeichnet werden.

2.

(16) Das TRIPS-Abkommen muss klarere und weitreichendere Ausnahmevorschriften und Übergangsregelungen für Entwicklungsländer und insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder enthalten.

3.

(17) Die sui-generis-Klausel des TRIPS-Abkommens ist so auszulegen, dass auch ein nationales Schutzsystem analog UPOV-78 (Züchtervorbehalt, Landwirteprivileg) nach TRIPS zulässig ist. Aus dem TRIPS-Abkommen dürfen keine juristischen Hürden für die traditionelle Landwirtschaft in den Ländern des Südens aufgebaut werden. Saattausch und Nachbau müssen legal bleiben.

4.

(18) Die Vorschriften zur Patentierung von Leben müssen vereinbarungsgemäß überprüft werden, soweit sie der Biopiraterie Vorschub leisten, sind sie abzuschaffen.

5.

(19) Traditionelles Wissen muss vor enteignender Ausräuberung geschützt werden, es ist über die Umsetzung in patentverwertbare Erfindungen hinaus bewahrenswert und zu schützen, aber nicht durch geistige Kontrollrechte, sondern dadurch, dass der freie Zugang zu diesem Wissen und seinen Ableitungen sichergestellt wird.

Medizinische Versorgung || 1.

(20) Das Patentrecht darf im Bereich medizinischer Versorgung nicht weiter ausgebaut werden.

(20.1) Re: Medizinische Versorgung || 1., 02.03.2004, 17:52, tian 075: Man sollte ausdrücklich schreiben: Keine Patente auf lebenswichtige Medikamente in ELs.

2.

(21) Neben das Patentrecht müssen andere Systeme zur Förderung neuer medizinischer Erkenntnisse treten.

(21.1) Re: 2., 02.03.2004, 17:52, tian 075: Fördert das Patentsystem überhaupt medizinische Erkenntnisse? Das ist umstritten.

4.

(22) Die Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung müssen der Öffentlichkeit zugute kommen – in Form freier Texte oder freien Zugangs zu Patentlizenzen etwa.

(22.1) Re: 4., 02.03.2004, 17:54, tian 075: Dies wurde schon im Abschnitt Copyright gefordert. Es sollte u.U. aus beiden Bereichen nach "Informationsgesellschaft" verlagert werden. Dann sollte es aber heissen: Keine Patente auf öffentlich geförderte Forschungen.

Landwirtschaft || 1.

(23) Keine Nachbaugebühren im Sortenschutzrecht.

2.

(24) Das Sortenschutzrecht ist so zu ändern, dass es die Biodiversität nicht mehr als notwendig gefährdet.

(24.1) Re: 2., 02.03.2004, 17:55, tian 075: "nicht" statt "nicht mehr als notwendig"

Biotechnologische Erfindungen || 1.

(25) Kein Patentschutz auf Gensequenzen an sich.

2.

(26) Keine Beeinträchtigung des Züchterprivilegs durch Patentschutz.


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