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Positionspapier der bundesweiten attac AG Wissensallmende und freier Informationsfluss

Maintainer: tian 075, Version 7, 05.03.2004
Projekt-Typ:
Status: Archiv

Copyright || 1. Kein DRM

(1) DRM (Digital Rights Management)in seinen unterschiedlichen Ausprägungen wie TCPA, TPM, Palladium, NGSCB etc. führt in letzter Konsequenz zu einer Totalüberwachung der KonsumentInnen, einer künstlichen Verknappung von Kulturgütern, einer Zementierung der Macht der großen Unterhaltungskonzerne und zu einer Benachteiligung von oppositionellen Inhalten im Internet. Der eigene PC der kann nicht mehr als Univsersalmeschine genutzt, sondern von der Unterhaltungsindustrie ferngesteuert werden. Deshalb fordern wir: * Aufhebung des gesetzlichen Verbots der Umgehung technischer Schutzmechanismen * Keine staatliche Förderung von DRM-Technologien * Verbot des Einsatzes von DRM-Technologien, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beschneiden. * Verbot der Diskriminierung von freier Software unter dem Vorwand von DRM.

2. Keine weitere Verschärfung des Urheberrechts

(2) Gegenwärtig sind Bestrebungen im Gange, das Urheberrecht weiter zu verschärfen. Die Privatkopie soll vollständig abgeschafft und das unautorisierte Kopieren digitaler Inhalte zu einem Verbrechen erklärt werden. Die Inhaber der Urheberrechte sollen ein Auskunftsrecht gegenüber den ISPs bekommen, um User von P2P-Netzwerken mit existenzvernichtenden Zivilklagen überziehen zu können. Wir lehnen weitere Verschärfungen des Urheberrechts entschieden ab. Sie würden große Teile der Bevölkerung kriminalisieren und zu einem weiteren Abbau der Grundrechte führen.

3. Pauschalgebühren

(3) Um die KünstlerInnen im digitalen Zeitalter angemessen entschädigen zu können, sollten Modelle gefunden werden, die ihnen einerseits Einkommensicherheit gewähren, aber andererseits ohne die flächendeckende Überwachung der User auskommen. Eine Möglichkeit wären Pauschalgebühren z.B. auf Internetzugänge und Computerhardware, die vergleichbar zu den bestehenden Gebühren in angemessener Höhe erhoben werden müssten. Im Gegenzug sollten digitale Privatkopien und der Austausch von Inhalten z.B. über P2P-Netzwerke zum Privatgebrauch ausdrücklich erlaubt werden, solange damit keine Gewinne erzielt werden sollen. Die Pauschalgebühren sollen an die KünstlerInnen nach einem gerechten System ausgeschüttet werden, um Einnahmeausfälle aus dem herkömmlichen Verkauf von Werkstücken auszugleichen, die durch digitale Privatkopien und P2P-Netzwerke entstehen. Das Urheberrecht muss entsprechend eingeschränkt werden.

(3.1) Re: 3. Pauschalgebühren, 20.03.2004, 21:02, Martin Mucha: Sind nicht Software-Entwickler auch Künstler? Aber eine Austromechana für Software-Entwickler, Spiele-Entwickler, Flash-Künstler o. ä. kann ich mir nicht vorstellen. Ausserdem würde das nur eine Verteuerung der (Breitband-)Zugänge und/oder der Hardware bewirken und damit nur den "Digital Gap" verbreitern.

4. Kürzere Schutzfristen

(4) Die Schutzfristen des Urheberrechts enden erst 70 Jahre nach dem Tod des Autors und sind damit unverhältnismäßig lang. Die Erstreckung des Urheberrechts über den Tod hinaus kann nicht mehr damit begründet werden, die Erschaffung neuer Werke anzuregen, denn Tote dürften hierzu nicht mehr in der Lage sein. Wir fordern daher: * Die Schutzfristen des Urheberrechts sollten im Interesse der Allgemeinheit deutlich verkürzt werden. * Da Software sehr schnell veraltert, sollten ihre Schutzfristen nochmals deutlich kürzer sein als die für andere Werkgattungen. * Wird Software nicht mehr gewartet, ist ihr Sourcecode freizugeben.

5. Förderung alternativer Veröffentlichungsmodelle

(5) Die Informationspolitik des Staates sollte sich dahingehend ändern, dass nicht mehr die Kommodifizierung von Wissen gefördert wird, sondern dessen freie Verbreitung. Wir fordern deshalb: * Förderung der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse von Universitäten und Forschungseinrichtungen auf öffentlich zugänglichen Wissenschaftsservern unter Beibehaltung der Peer-Review. Hierdurch würden Fachzeitschriften überflüssig, für die Universitätsbibliotheken exorbitant hohe Preise zahlen müssen. * Keine Patente auf Forschungsergebnisse, die durch öffentliche Mittel gefördert wurden.

(5.1) Re: 5. Förderung alternativer Veröffentlichungsmodelle, 08.03.2004, 14:52, Christian ??: Dahingehend auch Änderung des Hochschulpatentgesetzes, dass dann auszusagen hat, dass sämtliche Erfindungen und Werke, die im Rahmen eines universitären Arbeitsverhältnisses entstehen, nicht unter das Patent- und Urheberrecht fallen. In den USA ist das schon immer Praxis gewesen.

Freie Software

1 Freie Software als Chance der Informationsgesellschaft

(7) Die weltweite Gemeinschaft um freie Software zeigt mit ihrem Erfolg, wie der Weg in eine Informationsgesellschaft aussehen könnte. Dabei ist die freie Software-Bewegung bereits als gelebte Utopie zu begreifen, mit der auf gesellschaftlicher Ebene der Gedanke von Solidarität und freundschaftichem Teilen gefördert. Nebenbei erweist sich freie Software auch als der ökonomischere und resourcenschonendere Weg, da das Rad nicht ständig neu erfunden werden muss, sondern generell auf bestehendem Wissen aufgebaut werden kann.

(7.1) Re: 1 Freie Software als Chance der Informationsgesellschaft, 08.03.2004, 14:57, Christian ??: Naja, die Sache mit "Rad neu erfinden" ist eine Legende. Viele Dinge werden zigmal in Freier Software implementiert. Viel wichtiger als das aufeinander aufbauen, das vertikal funktioniert, ist das konkurrieren um die praktikabelste Lösung auf horizontaler Ebene. Hier wird zwar auch auf Wissen aufgebaut, aber nicht auf gleichem Code. Diese scheinbare Ressourcenverschwendung bringt einen wesentlich größeren Fortschritt als ein kontinuierliches aufeinander aufbauen, denn Software ist nur mit "militärischen" :-) Methoden planbar.

(7.2) Re: 1 Freie Software als Chance der Informationsgesellschaft, 20.03.2004, 20:55, Martin Mucha: Der Erfolg der Open Source Bewegung basiert nicht nur auf "gelebten Utopien", dem freundschaftlichen Teilen und der Solidarität. Das ist eine recht weltfremde Ansicht. Einzelne Software-Entwickler, Einzelkämpfer, haben die Chance Gleichgesinnte zu gewinnen - rund um den Globus und hier gemeinsam bahnbrechendes zu schaffen. Das ist noch immer ein Aspekt. Aber auch große Firmen haben die Chance, Entwicklerpotential, Testaufwand, Wartungskosten zu sparen, indem Software Open Source gesetzt wird. Dadurch können auch größere Projekte überleben, die sonst nie finanzierbar gewesen wären und auch mittelständische Software-Unternehmen sich durch virtuelle Gemeinschaften neben den Multis behaupten. Open Source Entwicklung spart enorme Kosten und verbessert die Qualität. Proprietäre Software wird und soll auch daneben bestehen bleiben. Einen Zwang zur freien Software lehne ich ab.

2 Die Notwendigkeit freier Software,

(8) wird eindeutig, wenn man sich klar macht, dass die Informationsgesellschaft umfassend von Software durchdrungen sein wird. Mit dem Internet, der Unterhaltungselektronik und Softwareeinsatz bei der Arbeit (in Firmen) hat dieser Prozess heute begonnen. Morgen wird unsere ganze Umwelt durch Software gebildet, zumindest doch Überwacht. Um in dieser Welt ein freier/aufklärbarer Bürger sein zu können, müssen Informationen über den Aufbau der (Software-)Welt frei verfügbar sein. Diese umfassene Macht von Software legitimiert auch das Eingreifen der demokratischen Macht. Wir fordern vom Staat den Einsatz von freier Software im allgemeinen zu fördern und in staatseigenen sowie staatsnahen Institutionen/Betrieben/Behörden schnellstmöglich zur Pflicht zu machen (sofern daraus nicht jeweils gravierende Nachteile resultieren).

(8.1) Re: 2 Die Notwendigkeit freier Software,, 08.03.2004, 14:45, Christian ??: Wie wäre es, die Formulierung der FSF Europe zu übernehmen, dass Software Kulturgut ist und deshalb in der Hand der Öffentlichkeit liegen sollte?

2.1 Vertrauenswürdige Software

(9) entsteht grundsätzlich eher, wenn jeder sich über die korrekte Funktionsweise der Software unabhängig informieren kann. Um dies zu ermöglichen, muss die Software-Entwicklung offen (also öffentlich) geschehen und abgeschlossen werden. Dazu muss der Programmcode von Software frei verfügbar und modifizierbar sein. Mit dem Blick auf DRM, TPA und allumfassender Zertifizierungssysteme wird die Notwendigkeit von offenem Programmcode deutlicher den je. Unsere Forderung an den Staat ist es, die Offenlegung jeglicher kryptographischer Routinen und Implementierungen rechtsverbindlicher fest zu schreiben, sofern staatliche Bereiche berührt werden, ansonsten zu fordern. Darüber hinaus verlangen wir die Zertifizierungsstellen einer demokratischen Kontrolle zu unterstellen. Im Übrigen gilt auch hier die schon genante allgemeine Förderung von freier Software.

2.2 Offene Standards

(10) ermöglichen die von Einzelnen unabhängige Verfügbarkeit von Kulturgütern in Ton, Bild und Schrift. Geschlossene "Standards" gehören Firmen, die damit de facto auch über Wohl und Wehe der Kulturgüter und deren Verteilung bestimmen. Mit Standards sind hier Formen der Datenspeicherung und Datenübertragung gemeint. Für die Gesellschaft sind offene Standards notwendig, um freies kulturelles Leben sowie offene Bildung und Forschung zu ermöglichen. Damit ist der Staat in der Pflicht (und im Recht) die Offenheit und freie Verfügbarkeit zentraler Schnittstellen rechtsverbindlich fest zu schreiben. (z.B. muss MS das doc->MS-Word Format offenlegen oder standartmäßig in sxw->OpenOffice.org speichern)

(10.1) Re: 2.2 Offene Standards, 08.03.2004, 14:48, Christian ??: Mal abgesehen davon, dass man Standard mit weichem 'd' am Ende schreibt. :-)
Der Staat sollte sich hier beim Setzen von Standards heraushalten und sich in Verwaltung und Bürgerkommunikation auf offene Formate beschränken. Die Offenlegung des MS-Word-Formats wird für Microsoft doch ohnehin nur peinlich, da kann man gleich auf was vernünftiges setzen.

(10.1.1) Re: 2.2 Offene Standards, 20.03.2004, 20:47, Martin Mucha: Offene Standards sind vom Staat her zu fördern, sollen aber nicht erzwungen werden. Von Firmen weltweit eingeführte, offengelegte Standards haben sich in der Vergangenheit bewährt: zB PDF von Adobe oder RTF/Word von Microsoft. Zu Fordern ist die Offenlegung von Standards, nicht unbedingt die "Verwaltung" ALLER Standards durch ISO etc. Eine elendslange Diskussion in weltweiten Gremien kann sich auch hemmend auswirken.

3 Freie Software braucht Unterstützung

(11) in Form von finanzieller und wortgewaltiger Förderung. So fordern wir als Kunden und Bürger von Staat und Wirtschaft bei dieser fruchtbaren Umstrukturierung überzeugt mitzuwirken und insbesondere auf die folgenden Vorschläge einzugehen.

(11.1) Re: 3 Freie Software braucht Unterstützung, 08.03.2004, 14:50, Christian ??: Von staatlich finanzierter Seite erstellte Software sollte immer Freie Software sein. Es kann nicht angehen, dass auf Kosten der Allgemeinheit Software erstellt wird, die dann einer kleinen Anzahl von Menschen den Profit sichert.

3.1 Neue Lohnmodelle

(12) müssen, vor allem für eine umfassende Einführung von freier Software mit mehr Beschäftigten, eingeführt werden. Heutzutage kommt den meisten Programmierer von freier Software kaum eine oder nur eine höchst unsicheren Bezahlung zu gute. Firmen, Staaten, aber auch Privatpersonen sind in die Pflicht genommen Entwickler von freier Software angemessen finanziell zu unterstützen. Freiwillige Bezahlung und der Betrieb von Entwicklungslaboren und offenen Entwicklungsplattformen für freie Software sind hier Maßnahmen. Eine allgemeine staatliche Grundsicherung ist bei entsprechende Implementierung in der Gesellschaft ebenfalls eine Verbesserung für solche Programmierer.

(12.1) Re: 3.1 Neue Lohnmodelle, 20.03.2004, 20:23, Martin Mucha: Das klingt so, als müßte man \\\"geschützter Werkstätten\\\" für Open Source Software Entwickler gründen, da sie sonst dem Verderb preisgegeben sind. Open Source ist keine \\\"schützenswerte Gattung\\\" mehr, sondern hat sich am Markt bereits bewährt. \\\"Den Staat\\\" als Auftgraggeber für konkrete Projekte, die unter Open Source Lizenz entwickelt werden, kann ich mir sehr gut vorstellen, dazu braucht es aber keiner \\\"neuen Lohnmodelle\\\".

3.2 Eine Umstrukturierung der Wirtschaft

(13) muss auf der Devise aufbauen: Weg von der künstlichen Verknappung von Software und hin zu wirklich wertschöpfenden Dingen wie Dienstleistungen (Support), Bereitstellung von Inhalten und Maschienen, die durch Software erst laufen. Anstatt wie bisher Geld mit dem Verkauf von Software verdienen zu wollen, müssen Firmen endlich umfassend alternative Wirtschaftsmodelle akzeptieren, welche ökonomischer sind und für die Firmen einen Machtverlust zugunsten der Gesellschaft bedeuten. Wir fordern die gezielte Subventionierung/Förderung von Unternehmen die nach diesen Prinzipien handeln. Darüber hinaus müssen Unternehmen an oben genannte vom Staat geforderte Rechtsverbindlichkeiten besonders gebunden sein.

Bio Agrar Pharma

TRIPS-Abkommen und internationaler Rahmen || 1.

(15) Das TRIPS-Abkommen ist mit Bezug auf allgemeine Menschenrechte und entwicklungspolitischen Vorgaben der WTO so auszulegen, dass die Versorgung der Menschen mit Nahrung und Medizin nicht behindert und den Entwicklungsländern eine nachholende Entwicklung nicht erschwert wird.

2.

(16) Das TRIPS-Abkommen muss klarere und weitreichendere Ausnahmevorschriften und Übergangsregelungen für Entwicklungsländer und insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder enthalten.

3.

(17) Die sui-generis-Klausel des TRIPS-Abkommens ist so auszulegen, dass auch ein nationales Schutzsystem analog UPOV-78 (Züchtervorbehalt, Landwirteprivileg) nach TRIPS zulässig ist. Aus dem TRIPS-Abkommen dürfen keine juristischen Hürden für die traditionelle Landwirtschaft in den Ländern des Südens aufgebaut werden. Saattausch und Nachbau müssen legal bleiben.

4.

(18) Die Vorschriften zur Patentierung von Leben müssen vereinbarungsgemäß überprüft werden, soweit sie der Biopiraterie Vorschub leisten, sind sie abzuschaffen.

5.

(19) Traditionelles Wissen muss vor enteignender Ausräuberung geschützt werden, es ist über die Umsetzung in patentverwertbare Erfindungen hinaus bewahrenswert und zu schützen, aber nicht durch geistige Kontrollrechte, sondern dadurch, dass der freie Zugang zu diesem Wissen und seinen Ableitungen sichergestellt wird.

Medizinische Versorgung || 1.

(20) Das Patentrecht darf im Bereich medizinischer Versorgung nicht weiter ausgebaut werden.

2.

(21) Neben das Patentrecht müssen andere Systeme zur Förderung neuer medizinischer Erkenntnisse treten.

4.

(22) Die Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung müssen der Öffentlichkeit zugute kommen – in Form freier Texte oder freien Zugangs zu Patentlizenzen etwa.

Landwirtschaft || 1.

(23) Keine Nachbaugebühren im Sortenschutzrecht.

2.

(24) Das Sortenschutzrecht ist so zu ändern, dass es die Biodiversität nicht mehr als notwendig gefährdet.

Biotechnologische Erfindungen || 1.

(25) Kein Patentschutz auf Gensequenzen an sich.

2.

(26) Keine Beeinträchtigung des Züchterprivilegs durch Patentschutz.

Softwarepatente

(28) Zur Zeit findet im Europäischen Parlament unter heftigem Druck von Patentbefürwortern eine politische Debatte um die Einführung von Softwarepatenten nach US-Vorbild statt. Der wesentliche Unterschied zwischen den angestrebten Patenten und dem bisher gültigen Urheberrecht liegt im Schutz der Idee. Mit dem Patentschutz würde nicht nur die Software selbst, sondern auch die zugrunde liegende Idee geschützt. Damit kann ein Patent auch ein unabhängig davon entwickeltes Programm betreffen, das eine ähnliche Funktion anbietet. Zum Beispiel ........... Grundsätzlich soll mit dem Patentschutz die frühzeitige Veröffentlichung und Verbreitung des technischen Wissens gefördert werden. Bei Softwarepatenten würde aber genau das Gegenteil bewirkt werden. Den Quellcode, ihrer Software halten die Firmen ohnehin geheim, ein Rückkompilieren ist, wenn überhaupt möglich, nur mit einem immensem Aufwand verbunden und absolut unwirtschaftlich. Solche Softwarepatente sind häufig trivial und ohne Innovation, sie nützen nur dem Patentinhaber und schaden allen anderen. Bisher hat sich das Urheberrecht als Schutz bewährt. Für freie Software wären Softwarepatente praktisch das Todesurteil. Kein Entwickler steckt kostenlose Arbeit in ein Programm, dessen Verwendung wegen einer möglichen Patentverletzung untersagt werden kann. Diese Entwicklung ist bereits vorgezeichnet: schon jetzt benutzt Microsoft bewusst Patente, etwa bei speziellen Netzwerkprotokollen (SMB), um die Entwicklung von freier Software in dem Bereich zu unterbinden. Profitieren würden nur ganz wenige, darunter: - Großkonzerne, die es sich leisten können große Patent-Pools aufzubauen und damit Druck auf ihre Mitbewerber ausüben können. - Firmen, die praktisch nur Patente sammeln und damit Lizenzgebühren von Unternehmen kassieren. - Patentämter, die ein Teil der Patentgebühr einbehalten dürfen. - Patentanwälte.

(29) Der Rest der Gesellschaft droht ein großer Verlust. Deshalb fordern wir: - Keine Einführung von Softwarepatenten. Die innovative Programmierung eigener Anwendungen oder die kollektive Entwicklung neuer Software würde mit Softwarepatenten erheblich eingeschränkt oder in weiten teilen sogar unmöglich gemacht. Wieder wäre ein Stück demokratischer Netzkultur und echte Freiheit im Internet verloren. - Das geltende Urheberrecht kann auch in Zukunft den Softwareentwicklern Schutz und Rechtssicherheit bieten.

(29.1) 05.03.2004, 11:42, tian 075: Gegenvorschlag: Ursprünglich sollte mit Patenten die frühzeitige Veröffentlichung und Verbreitung des technischen Wissens gefördert werden. Der Patentschutz auf Software aber würde die zugrundeliegende Idee zum Monopol einer Firma oder Insititution machen. Solche Softwarepatente sind häufig trivial und ohne Innovation, sie nützen nur dem Patentinhaber und schaden allen anderen. Für freie Software wären Softwarepatente das Ende bedeuten. Wir lehnen deshalb Softwarepatente grundsätzlich ab.

(29.1.1) Softwarepatentierung, 20.03.2004, 20:41, Martin Mucha: Die Patentierung von Software-Ideen verhindert den Fortschritt in der Software-Entwicklung und stärkt Monopole. Der bisher übliche Schutz von Software durch das Urheberrecht als Sprachwerk ist absolut ausreichend und hat sich in der Praxis bewährt. Die in der Vergangenheit bereits beim Europäischen Patentamt angemeldeten Softwarepatente müssen widerrufen werden.


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