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Positionspapier der bundesweiten attac AG Wissensallmende und freier Informationsfluss

Maintainer: tian 075, Version 9, 26.03.2004
Projekt-Typ:
Status: Archiv

Copyright || 1. Kein DRM

(1) DRM (Digital Rights Management)in seinen unterschiedlichen Ausprägungen wie TCPA, TPM, Palladium, NGSCB etc. führt in letzter Konsequenz zu einer Totalüberwachung der KonsumentInnen, einer künstlichen Verknappung von Kulturgütern, einer Zementierung der Macht der großen Unterhaltungskonzerne und zu einer Benachteiligung von oppositionellen Inhalten im Internet. Der eigene PC der kann nicht mehr als Univsersalmeschine genutzt, sondern von der Unterhaltungsindustrie ferngesteuert werden. Deshalb fordern wir: * Aufhebung des gesetzlichen Verbots der Umgehung technischer Schutzmechanismen * Keine staatliche Förderung von DRM-Technologien * Verbot des Einsatzes von DRM-Technologien, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beschneiden. * Verbot der Diskriminierung von freier Software unter dem Vorwand von DRM.

2. Keine weitere Verschärfung des Urheberrechts

(2) Gegenwärtig sind Bestrebungen im Gange, das Urheberrecht weiter zu verschärfen. Die Privatkopie soll vollständig abgeschafft und das unautorisierte Kopieren digitaler Inhalte zu einem Verbrechen erklärt werden. Die Inhaber der Urheberrechte sollen ein Auskunftsrecht gegenüber den ISPs bekommen, um User von P2P-Netzwerken mit existenzvernichtenden Zivilklagen überziehen zu können. Wir lehnen weitere Verschärfungen des Urheberrechts entschieden ab. Sie würden große Teile der Bevölkerung kriminalisieren und zu einem weiteren Abbau der Grundrechte führen.

3. Pauschalgebühren

(3) Um die KünstlerInnen im digitalen Zeitalter angemessen entschädigen zu können, sollten Modelle gefunden werden, die ihnen einerseits Einkommensicherheit gewähren, aber andererseits ohne die flächendeckende Überwachung der User auskommen. Eine Möglichkeit wären Pauschalgebühren z.B. auf Internetzugänge und Computerhardware, die vergleichbar zu den bestehenden Gebühren in angemessener Höhe erhoben werden müssten. Im Gegenzug sollten digitale Privatkopien und der Austausch von Inhalten z.B. über P2P-Netzwerke zum Privatgebrauch ausdrücklich erlaubt werden, solange damit keine Gewinne erzielt werden sollen. Die Pauschalgebühren sollen an die KünstlerInnen nach einem gerechten System ausgeschüttet werden, um Einnahmeausfälle aus dem herkömmlichen Verkauf von Werkstücken auszugleichen, die durch digitale Privatkopien und P2P-Netzwerke entstehen. Das Urheberrecht muss entsprechend eingeschränkt werden.

4. Kürzere Schutzfristen

(4) Die Schutzfristen des Urheberrechts enden erst 70 Jahre nach dem Tod des Autors und sind damit unverhältnismäßig lang. Die Erstreckung des Urheberrechts über den Tod hinaus kann nicht mehr damit begründet werden, die Erschaffung neuer Werke anzuregen, denn Tote dürften hierzu nicht mehr in der Lage sein. Wir fordern daher: * Die Schutzfristen des Urheberrechts sollten im Interesse der Allgemeinheit deutlich verkürzt werden. * Da Software sehr schnell veraltert, sollten ihre Schutzfristen nochmals deutlich kürzer sein als die für andere Werkgattungen. * Wird Software nicht mehr gewartet, ist ihr Sourcecode freizugeben.

(4.1) nicht über den Tod hinaus, keine Zeit für Software -> wage, 29.03.2004, 00:01, Bernhard ??: Die Formulierung: "Die Erstreckung des Urheberrechts über den Tod hinaus kann nicht mehr damit begründet werden, die Erschaffung neuer Werke anzuregen, denn Tote dürften hierzu nicht mehr in der Lage sein." ist für mich pietätlos. Hurra, XXX ist tot, jetzt können wir ... Im Gegenteil, ein Schutz über dem Tod hinaus gibt dem Autor das sicher Gefühl, daß wenn er stirbt, seine Erben noch eine gewisse Zeit weiter versorgt sind. 70 Jahre ist jedoch unter diesem Gesichtspunkt bei weitem nicht angebracht, als ersten Schritt kann die Reduzierung auf 50 Jahre nach dem Tod verlangt werden, das ist die Zeit die TRIPS verlangt und darunter kommen wir mit einem generischen Time-out nicht so einfach ohne eine internationale Kampagne. Ich denke für Software kann man ebenfalls durchaus ein etwas klareres Ziel abgeben, z.B. 10 Jahre. Für "Wird Software nicht mehr gewartet, ist ihr Sourcecode freizugeben.": Das ist international nicht machbar, im Sourcecode können z.B. für ein NDA(Non-Disclosure-Agreement) wichtige Informationen enthalten sein, das würden einen Bruch von Verträgen bedingen und erhebliche Widerstände aufwerfen. Besser wäre zu Verlangen, daß wenn eine Firma in Konkurs geht, daß dann die Immaterialgüterrechte der Firma unter die Lupe genommen werden müssen und solange keine Vertäge es verbieten, diese Güter(Copyrights, Quell- und Binaercode, Patente) vom Konkursverwanter der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden müssen.

(4.1.1) Re: nicht über den Tod hinaus, keine Zeit für Software -> wage, 29.03.2004, 11:12, tian 075: Diese Passage war etwas polemisch formuliert, aber ich frage mich, ob das Motiv, seine Angehörigen zu versorgen, wirklich zur Schaffung zahlreicher neuer Werke beiträgt.
Es wurde keine konkrete Frist gefordert. Dennoch sollte es in diesem Thesenpapier möglich sein, auch Forderungen aufzustellen, die nicht mit dem TRIPS vereinbar sind.
Die Veröffentlichungsforderung kann gestrichen werden.

5. Förderung alternativer Veröffentlichungsmodelle

(5) Die Informationspolitik des Staates sollte sich dahingehend ändern, dass nicht mehr die Kommodifizierung von Wissen gefördert wird, sondern dessen freie Verbreitung. Wir fordern deshalb: * Förderung der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse von Universitäten und Forschungseinrichtungen auf öffentlich zugänglichen Wissenschaftsservern unter Beibehaltung der Peer-Review. Hierdurch würden Fachzeitschriften überflüssig, für die Universitätsbibliotheken exorbitant hohe Preise zahlen müssen. * Keine Patente auf Forschungsergebnisse, die durch öffentliche Mittel gefördert wurden.

Freie Software

1 Freie Software als Chance der Informationsgesellschaft

(7) Die weltweite Gemeinschaft um freie Software zeigt mit ihrem Erfolg, wie der Weg in eine Informationsgesellschaft aussehen könnte. Dabei ist die freie Software-Bewegung bereits als gelebte Utopie zu begreifen, mit der auf gesellschaftlicher Ebene der Gedanke von Solidarität und freundschaftichem Teilen gefördert wird. Darüber hinaus (Vorallem?) erweist sich freie Software auch als ökonomischer und resourcenschonender Weg, da generell auf bestehendes Wissen zurückgegriffen werden kann. Der freie Programmcode ermöglicht (fördert?) offene Intressensgemeinschaften, welche qualitativ hochwertige und anpassbare Software jeglicher Couleur und Größe in durchaus konkurierenden Prozeßen verwircklichen.

2 Die Notwendigkeit freier Software,

(8) wird eindeutig, wenn man sich klar macht, dass die Informationsgesellschaft umfassend von Software durchdrungen sein wird. Mit dem Internet, der Unterhaltungselektronik und Softwareeinsatz bei der Arbeit (in Firmen) hat dieser Prozess heute begonnen. Morgen wird unsere ganze Umwelt durch Software gebildet, zumindest doch Überwacht. Um in dieser Welt ein selbstbestimmtes Mitglied der Gesellschaft sein zu können, müssen Informationen über den Aufbau der (Software-)Welt frei verfügbar sein. Diese umfassende Macht im Software-Einsatz legitimiert regulatives Eingreifen. Wir fordern vom Staat den Einsatz von freier Software im allgemeinen zu fördern und in staatseigenen sowie staatsnahen Institutionen/Betrieben/Behörden schnellstmöglich zur Pflicht zu machen (sofern daraus nicht jeweils gravierende Nachteile resultieren).

(8.1) den Einsatz von Freier Software schnellstmöglich zur Pflicht zu machen, 29.03.2004, 00:18, Bernhard K: besser: ... bei Vergaben vorzuziehen ... Für viele Programme gibt es derzeit noch keine freien Pendants mit gleicher Funktionalität, trotzdem soll aber überall im Einflussbereich des Staats freie Software bevorzugt werden.

2.1 Vertrauenswürdige Software

(9) entsteht grundsätzlich eher, wenn jeder sich über die korrekte Funktionsweise der Software unabhängig informieren kann. Um dies zu ermöglichen, muss die Software-Entwicklung offen (also öffentlich) geschehen und abgeschlossen werden. Dazu muss der Programmcode von Software frei verfügbar und modifizierbar sein. Auch wenn wir DRM, TPA und allumfassender Zertifizierungssysteme ablehnend gegenüber stehen (und vielmehr den Grundsatz der Datenaskese gut heißen) wird mit dem Blick darauf die Notwendigkeit von offenem Programmcode deutlicher den je. Unsere Forderung an den Staat ist, das die Offenlegung jeglicher kryptographischer Routinen und Implementierungen rechtsverbindlicher festgeschrieben wird, sofern staatliche Bereiche berührt werden, ansonsten gef[oö]rdert wird. Darüber hinaus verlangen wir die Zertifizierungsstellen einer demokratischen Kontrolle zu unterstellen.

2.2 Offene Standards

(10) ermöglichen die freie (d.h. von einzelnen unabhängige) Verfügbarkeit von Kulturgütern in Ton, Bild und Schrift. Geschlossene "Standarts" gehören Firmen, die damit de facto auch über Wohl und Wehe der Kulturgüter und deren Verteilung bestimmen. Mit Standards sind hier Formen der Datenspeicherung und Datenübertragung gemeint. Für die Gesellschaft sind offene Standards notwendig, um freies kulturelles Leben sowie offene Bildung und Forschung zu ermöglichen. Wir fordern die Offenlegung und freie Verfügbarkeit (jeglicher) zentraler Schnittstellen. Der Staat muss stärker regulativ in die Wirtschaft eingreifen um hier Monopolbildungen und Benachteiligungen von Firmen und Privarpersonen entgegen zu wirken.

3 Freie Software braucht Unterstützung

(11) in Form von Engagement und finanzieller Förderung. Wir fordern Bürger, Staat und Wirtschaft auf, bei diesen vielschichtigen Veränderungen überzeugt und aktiv mitzuwirken und insbesondere auf die folgenden Vorschläge einzugehen. Jeder kann sich aktiv beteiligen, angefangen bei der Benutzung, bis hin zur Förderung und Programmierung von freier Software.

3.1 Neue Lohnmodelle

(12) müssen, vor allem für eine umfassende Einführung von freier Software mit mehr Beschäftigten, eingeführt werden. Heutzutage ist die Bezahlung der meisten ProgrammiererInnen von freier Software höchst unsicher oder unangemessen/sehr niedrig. Firmen, Staaten, aber auch Privatpersonen sind in die Pflicht genommen Entwickler von freier Software angemessen finanziell zu unterstützen. Freiwillige Bezahlung und der Betrieb von Entwicklungslaboren und offenen Entwicklungsplattformen für freie Software sind hier Maßnahmen, welche schon äußerst erfolgreich aber noch zu selten angewandt werden. Eine allgemeine staatliche Grundsicherung ist bei entsprechende Implementierung in die Gesellschaft ebenfalls eine Verbesserung für solche ProgrammiererInnen.

3.2 Eine Umstrukturierung der Wirtschaft

(13) muss auf der Devise aufbauen: Weg von der künstlichen Verknappung von Software und hin zu in sich, individuell wertvollen Dingen wie Dienstleistungen (Support), Bereitstellung von Inhalten und Maschienen, welche durch Software erst laufen. Diese Änderung des Fokus, bedeutet einen Profit auch für die Gesellschaft, nicht nur für die Wirtschaft, und ist zudem noch ökonomischer. Wir fordern die gezielte Subventionierung/Förderung von Unternehmen die nach diesen Prinzipien handeln. Wir fordern, dass Unternehmen mit Blick auf Monopolisierung und Technokratisierung rigoroser & konsequenter Schranken gesetzt werden.

Bio Agrar Pharma

TRIPS-Abkommen und internationaler Rahmen || 1.

(15) Das TRIPS-Abkommen ist mit Bezug auf allgemeine Menschenrechte und entwicklungspolitischen Vorgaben der WTO so auszulegen, dass die Versorgung der Menschen mit Nahrung und Medizin nicht behindert und den Entwicklungsländern eine nachholende Entwicklung nicht erschwert wird.

2.

(16) Das TRIPS-Abkommen muss klarere und weitreichendere Ausnahmevorschriften und Übergangsregelungen für Entwicklungsländer und insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder enthalten.

3.

(17) Die sui-generis-Klausel des TRIPS-Abkommens ist so auszulegen, dass auch ein nationales Schutzsystem analog UPOV-78 (Züchtervorbehalt, Landwirteprivileg) nach TRIPS zulässig ist. Aus dem TRIPS-Abkommen dürfen keine juristischen Hürden für die traditionelle Landwirtschaft in den Ländern des Südens aufgebaut werden. Saattausch und Nachbau müssen legal bleiben.

4.

(18) Die Vorschriften zur Patentierung von Leben müssen vereinbarungsgemäß überprüft werden, soweit sie der Biopiraterie Vorschub leisten, sind sie abzuschaffen.

5.

(19) Traditionelles Wissen muss vor enteignender Ausräuberung geschützt werden, es ist über die Umsetzung in patentverwertbare Erfindungen hinaus bewahrenswert und zu schützen, aber nicht durch geistige Kontrollrechte, sondern dadurch, dass der freie Zugang zu diesem Wissen und seinen Ableitungen sichergestellt wird.

Medizinische Versorgung || 1.

(20) Das Patentrecht darf im Bereich medizinischer Versorgung nicht weiter ausgebaut werden.

2.

(21) Neben das Patentrecht müssen andere Systeme zur Förderung neuer medizinischer Erkenntnisse treten.

4.

(22) Die Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung müssen der Öffentlichkeit zugute kommen – in Form freier Texte oder freien Zugangs zu Patentlizenzen etwa.

Landwirtschaft || 1.

(23) Keine Nachbaugebühren im Sortenschutzrecht.

2.

(24) Das Sortenschutzrecht ist so zu ändern, dass es die Biodiversität nicht mehr als notwendig gefährdet.

Biotechnologische Erfindungen || 1.

(25) Kein Patentschutz auf Gensequenzen an sich.

2.

(26) Keine Beeinträchtigung des Züchterprivilegs durch Patentschutz.

Softwarepatente

(28) Zur Zeit findet im Europäischen Parlament unter heftigem Druck von Patentbefürwortern eine politische Debatte um die Einführung von Softwarepatenten nach US-Vorbild statt. Der wesentliche Unterschied zwischen den angestrebten Patenten und dem bisher gültigen Urheberrecht liegt im Schutz der Idee. Mit dem Patentschutz würde nicht nur die Software selbst, sondern auch die zugrunde liegende Idee geschützt. Damit kann ein Patent auch ein unabhängig davon entwickeltes Programm betreffen, das eine ähnliche Funktion anbietet. Zum Beispiel ........... Grundsätzlich soll mit dem Patentschutz die frühzeitige Veröffentlichung und Verbreitung des technischen Wissens gefördert werden. Bei Softwarepatenten würde aber genau das Gegenteil bewirkt werden. Den Quellcode, ihrer Software halten die Firmen ohnehin geheim, ein Rückkompilieren ist, wenn überhaupt möglich, nur mit einem immensem Aufwand verbunden und absolut unwirtschaftlich. Solche Softwarepatente sind häufig trivial und ohne Innovation, sie nützen nur dem Patentinhaber und schaden allen anderen. Bisher hat sich das Urheberrecht als Schutz bewährt. Für freie Software wären Softwarepatente praktisch das Todesurteil. Kein Entwickler steckt kostenlose Arbeit in ein Programm, dessen Verwendung wegen einer möglichen Patentverletzung untersagt werden kann. Diese Entwicklung ist bereits vorgezeichnet: schon jetzt benutzt Microsoft bewusst Patente, etwa bei speziellen Netzwerkprotokollen (SMB), um die Entwicklung von freier Software in dem Bereich zu unterbinden. Profitieren würden nur ganz wenige, darunter: - Großkonzerne, die es sich leisten können große Patent-Pools aufzubauen und damit Druck auf ihre Mitbewerber ausüben können. - Firmen, die praktisch nur Patente sammeln und damit Lizenzgebühren von Unternehmen kassieren. - Patentämter, die ein Teil der Patentgebühr einbehalten dürfen. - Patentanwälte.

(28.1) Veraltet und Verbesserungswürdig, 29.03.2004, 00:43, Bernhard Kaindl: Teile (z.B. zum Europäischen Parlament) sind inzwischen obsolet und könnten besser formuliert werden. Würde es evtl. übernehmen.

(29) Der Rest der Gesellschaft droht ein großer Verlust. Deshalb fordern wir: - Keine Einführung von Softwarepatenten. Die innovative Programmierung eigener Anwendungen oder die kollektive Entwicklung neuer Software würde mit Softwarepatenten erheblich eingeschränkt oder in weiten teilen sogar unmöglich gemacht. Wieder wäre ein Stück demokratischer Netzkultur und echte Freiheit im Internet verloren. - Das geltende Urheberrecht kann auch in Zukunft den Softwareentwicklern Schutz und Rechtssicherheit bieten.

Informationsgesellschaft Version A: Matthias und Alexander

Wider die Kommerzialisierung von Bildung, Wissen und Information

(31) Die Möglichkeit zu freier Bildung ist in Gefahr und mit ihr droht demzufolge der Stand der Bildung weiter zu sinken. Informationen werden bereits künstlich durch Beschränkungen verknappt. War Bildung bis vor kurzem noch zumindest in der Idee des "lebenslangen Lernens" präsent, mutierte Bildungspolitik nach und nach zu Teilen zu einer Art Technikfetischismus, welche durch das breite Durchsetzen des Internet seltsame Blüten wie eLearning trieb. Angesichts dieses technologischen Wandels schreiben sich Rhetoriker aus der Politik in der Regel in rauschhafte Ohnmacht. So ist beispielsweise von "Bildungsmärkten" die Rede. Dabei gibt's bereits die erste Katerstimmung: Denn es ist festzuhalten, dass beispielsweise Tele- und eLearning-Modelle nicht mehr finanziert werden, da sie mittlerweile als gescheitert gelten. Dabei droht durch die Einsparungen im Bildungssektor das Ausbluten der Büchereien und Bildungseinrichtungen.

(32) Ein weiterer Feind freien Informierens unmerklich überschreitet die Grenzen zur Zensur. Filtersysteme, die sich zwar in der Praxis als wirkungslos und durchlässig erwiesen haben, finden wider besserer technischer Beschreibung positiven Anklang bei Verantwortlichen in der Exekutive. Dabei werden über automatisierte Verfahren bestimmte, vermeintlich illegale Seiten aus dem Netz gesperrt. Mit der Folge, dass andere mit unbedenklichen Inhalten gleichermaßen unerreichbar werden.

(33) Die Gewinnerunternehmen im neoliberalen Turbokapitalismus ziehen hieraus Profit und verkaufen von keiner unabhängigen Instanz kontrolliert eLearning- oder Filtersysteme, die vermeintlich fortschrittlich und förderlich sein sollen. Damit hat sich auch hier das System als sozialfeindliche Kapitalverbrennungs- und Verdummungsmaschinerie entpuppt. Denn dass mit Werkzeugen alleinkein gangbarer Weg in die Zukunft gestaltet werden kann, zeigt sich nicht zuletzt an dem Abschneiden der Skandinavier in der PISA-Studie, hinter dem Deutschland blamabel hinterher hinkt. Denn dort wird menschliche Kompetenz auch durch ein dichteres Betreuungswesen gebildet, um Bildungsinhalte in Wissen und Kompetenzen zu transformieren.

(34) Wissen und seine Bildung bzw. Ausbildung kann sich nicht allein anhand von Nützlichkeitskriterien gestalten und organisieren lassen. Zu einem konstruktiven Beitrag und einer möglichst breitenwirksamen Verwirklichung einer zum Teilen und Mitteilen bereiten Gesellschaft in einer Welt, deren soziales Gefälle nach wie vor zum Himmel schreit, verhelfen weder Reglementierungen noch Kontingentierungen in allen Wissensbereichen. Gerade die Popularisierung des Internet hat gezeigt, dass restriktive, intolerante Handhabung von Ausfuhrgesetzen von kryptografischen Erzeugnissen keinerlei Wirkung zeitigten.

(35) Daher fordert die Attac-AG Wissensallmende und Freier Informationsfluss vor allem ein seriöseres Umgehen mit Wissen, mit den Institutionen, die für die Bildung von Wissen und seine Vermittlung zuständig sind, und vor allem auch mit privaten Initiativen. Ein Ziel muss die Stärkung der Position des privaten Mediennutzers und eine ernsthaftere Umsetzung von Plänen zu einer Wissensgesellschaft sein, die sich nicht in der bloßen Technikaffirmation zur Stärkung der ohnehin schon kaum kontrollierbaren Global Player aus der Unterhaltungs- und Elektronikindustrie erschöpft. Denn gerade Großunternehmen wie Bertelsmann bezeugen mit ihren Instituten und Selbstbeschreibungen letztlich nur ihre Primärziele: die Gewinn- und Kontrollmaximierung gegenüber dem Grundbedürfnis und den berechtigten Interessen des Einzelnen an freier Informationsmöglichkeit. Wir fordern Freiheit für Grundlagenforschung gegen eine Vereinnahmung von Wissenschaft durch die Wirtschaft und damit werben wir für eine Akzeptanz der Eigenheiten gerade deutscher Forschungstraditionen, die nicht an private Interessen gekoppelt waren und kämpfen vehement gegen die Privatisierung von Bildung und Forschung, um ein Zurückhalten von Forschungsergebnissen zu verhindern.

(36) Wer wählen will, muss wissen. Es geht daher in der Hauptsache um eine Förderung der Motivation zur selbstständigen Bildung. Dies meint auch den verantwortungsvollen und aufgeklärten Umgang mit neuen Technologien. Denn dies ist der Kern informationeller Selbstbestimmung, wie sie im Umgang mit dem Internet notwendiger denn je ist.

Informationsgesellschaft Version B: tian

(37) Informationsgesellschschaft Die aufkommende Informationsgesellschaft führt auch zu zahlreichen Herausforderungen an die Regulierung der freien Meinungsäußerung, der informationellen Sebstbestimmung und der staatlichen Veröffentlichungspolitik. Die häufig von PolitikerInnen vertretene Auffassung, alle Regelungen der Offline-Welt unbesehen auch auf das Internet zu übertragen, führt nicht weiter. Im Gegenteil müssen die Möglichkeiten der Informationsgesellschaft aktiv gefördert werden, oder sie werden für immer verspielt. Ein weiteres wichtiges Thema sind auch die (weltweiten) Zugangsmöglichkeiten zum Internet. Global gesehen ist das Internet noch lange kein Massenmedium. Die Zugänge konzentrieren sich auf die Industrieländer und dort v.a. auf Männer mit hohem Einkommen. Die Partizipation aller Menschen an der Informationsgesellschaft sollte aktiv gefördert werden. Damit dies erreicht werden kann, fordern wir:

1. Meinungsäußerung von Privatpersonen im Internet fördern:

(38) (Das internet bietet wie kein anderes Medium zuvor auch Privatpersonen die Möglichkeit, ihre Meinung zu äussern. Erst jetzt kann das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf freie Meinungsäußerung von großen Teilen der Bevölkerung genutzt werden und ist nicht mehr auf einen kleinen Kreis von reichen Verlegern beschränkt. Jedoch ist diese Möglichkeit durch Massenabmahnungen sowie den Mißbrauch des Wettbewerbs- und Urheberrechts in Gefahr. Es müssen gesetztliche Regelungen gefunden werden, die private WebsitebetreiberInnen vor solchen, häufig existenzvernichtenden Klagen schützen und die Meinungsäußerung auch von Privatpersonen als Mittel einer partizipatorischen Demokratie aktiv unterstützen. Wir fordern:) 1. Änderung des Wettbewerbsrechts, so dass es nicht mehr auf private WebsitebetreiberInnen angewendet werden kann. 2. Einschränkung der Klagemöglichkeiten von Unternehmen gegen Privatpersonen im Bereich des Internet. Schaffung von internet-spezifischen Selbstkontrollorganen, wo entsprechende Streitigkeiten zunächst geklärt werden sollen. 3. Änderung des Abmahnrechts (Verbot von Massenabmahnungen, kein Kostenersatzanspruch für die erste Abmahnung, Regelstreitwert) 4. Lockerung des Urheberrechts bei privaten, nichtkommerziellen Websites. Die Verwendung von fremden Texten, Fotos, Plänen und sonstigen Multimediainhalten sollte innerhalb bestinmmter Grenzen zulässig sein. Die Urheber sollten hierfür durch Pauschalgebühren entschädigt werden. 5. Keine Haftung für Links.

(38.1) Re: 1. Meinungsäußerung von Privatpersonen im Internet fördern:, 29.03.2004, 00:41, Bernhard K: Meinungsaußerung ist bereits jetzt frei. Es ist nicht notwendig, für Privatpersonen im Internet einen rechtsfreien Raum zu Schaffen, diese Forderungen gehen zu weit. Allerdings sollte es schon erlaubt sein, frei zu Linken.

(38.1.1) Re: 1. Meinungsäußerung von Privatpersonen im Internet fördern:, 29.03.2004, 11:20, tian 075: Die Meinungsäußerung ist zwar laut Grundegesetz frei, aber defacto natürlich reguliert, etwa durch das StGB, das Jugendschutzgesetz, das Wettbewerbsrecht etc. etc.. Das kann auch gar nicht anders sein, die Frage ist nur, welche Art der Regulierung wir wollen.

Es geht nicht darum, einen rechtsfreien Raum zu schaffen. Privatpersonen sollen vor der Konfrontation mit Unternehmensrecht geschützt werden, dass niemals für sie gedacht war (Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Abmahnungen) und wo sie aufgrund der ökonomischen Asymmentrien niemals gewinnen können.

Wenn das nicht geschieht, wird es private Websites früher oder später nicht mehr geben.

2. Informationsfreiheit und staatliche Veröffentlichungen

(39) 1. Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene. Es sollten nur wenige gesperrte Ausnahmebereiche vorgesehen sein, der Zugriff auf Akten und sonstige staatliche Informationen sollte schnell ermöglicht werden und für die BürgerInnen nur geringe Kosten verursachen. 2. Förderung der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse von Universitäten und Forschungseinrichtungen auf öffentlich zugänglichen Wissenschaftsservern unter Beibehaltung der Peer-Review. Hierdurch würden Fachzeitschriften überflüssig, für die Universitätsbibliotheken exorbitant hohe Preise zahlen müssen. 3. Keine Patente auf Forschungsergebnisse, die durch öffentliche Mittel gefördert wurden. (Anmerkung: Die Punkte 2 und 3 sind mit den Forderungen im Abschnitt 5 Copyright identisch. Sie sollten u.U. hierher verschoben werden.)

(39.1) Freie Information ist ein eigener Punkt, 29.03.2004, 01:06, Bernhard Kaindl: Man kann hier ohne weiteres auf den Bereich Forschungsveröffentlicungen verweisen, man sollte ihn aber nicht hierher verschieben. Hier sollte es darum gehen: http://www.nethics.net/nethics/de/themen/freedomoi.html#no1 Ist Freedom of Information in einem Staat gesetzmäßig verankert, so heißt das, daß die Regierung bzw. die zuarbeitenden Verwaltungen so viel Information wie möglich über ihre Arbeit offenlegen müssen. Die Begründung dafür ist der Demokratie inhärent - sind doch nur voll informierte Bürger mitbestimmende und die öffentliche Meinung prägende Mitglieder des Staates. Zur vollen Information gehört selbstverständlich zu wissen, auf welcher Grundlage Entscheidungen der Verwaltungen und von der Politik gefällt werden und wie sie umgesetzt werden. 4. Freedom of Information – bislang nicht in Deutschland Freedom of Information entspricht nicht der deutschen Verwaltungstradition und ist bislang nicht gesetzmäßig verankert. Anders als in Staaten wie den USA, Frankreich, Portugal, Spanien, Griechenland, den skandinavischen Staaten, Österreich, Holland, Kanada und Australien und Neuseeland. In diesen Staaten hat jedes Individuum ohne weitere Begründung das Recht, Auskunft bezüglich eines Sachverhaltes zu verlangen, von dem es vermutet, daß die Verwaltung Informationen darüber hat. Das sollten nicht nur Informationen sein, die einen persönlich angehen, z. B. Steuerdaten, sondern auch Informationen über das allgemeine Tagesgeschäft von Politik und Verwaltung. http://www.freedominfo.org/

3. Informationelle Selbstbestimmung

(40) 1. Starke Kryptographie sollte uneingeschränkt auch für Privatpersonen zulässig bleiben. Wir fordern daher: Keine verpflichtende Schlüsselhinterlegung bei Geheim- und sonstigen Sicherheitsdiensten 2. Wir lehnen eine verpflichtende Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ab. 3. Das Recht auf annonyme Nutzung des Internet muss erhalten bleiben. Wir lehnen ein DRM-Internet mit verpflichtender Useridentifikation grundsätzlich ab. 4. Keinen flächendeckenden, unkontrollierten Einsatz von RFID-Chips.

4. Keine Zensur

(41) 1. Keine Sperrungen von Websites durch Regierungen 2. Das Internet vereinfacht eine weltweite Kommunikation auch der BürgerInnen untereinander. Damit kommt es unvermeidlich auch zu Konflikten mit unterschiedlichen nationalen Schutzsystemen, die Jugendliche vor Gewalt- und Sexualitätsdarstellungen abschirmen sollen. Diese Entwicklung bietet die Chance, eine breite gesellschaftliche Diskussion über den Sinn oder Unsinn dieser Schutzsysteme zu führen. Es wäre zu überlegen, ob nicht die Förderung von Medienkompetenz bei Jugendlichen der bessere Weg ist und gesetztliche Verbote tendenziell zurückgenommen werden können. Wir fordern: Keine Zensur unter dem Vorwand des Jugenschutzes (umstritten)

5. Förderung der allgemeinen Teilnahme an der Informationsgesellschaft

(42) 1. Entsprechend den Forderungen der Länder der Dritten Welt auf dem Weltgipfel der Informationsgesellschaft (WSIS) sollten die Industrieländer Entwicklungshilfe bereitstellen, um den weltweiten „Digitalen Graben“ zu schließen und auch den Menschen im Süden die Teilnahme an der Informationsgesellschaft zu ermöglichen. 2. Besondere Förderung der Partizipation von Frauen und Mädchen an der Informationsgesellschaft. (Anmerkung: Ich bin mir nicht sicher, ob diese Forderung noch notwendig ist. Wenn nicht, ist sie zu streichen) 3. Damit alle BürgerInnen in der BRD an der Informationgesellschaft teilnehmen können, sollte ein kostengünstiger Breitbandinternetzugang auf Basis einer Flatrate bereitgestellt werden. Gegebenenfalls ist er staatlich zu subventionieren.


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