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Willensfreiheit - was ist eine emazipative Position

Maintainer: Heiner Koch, Version 1, 11.04.2008
Projekt-Typ: halboffen
Status: Archiv

Die möglichen Positionen

(1) Gundsätzlich bestehen zwei mögliche Positionierungen zu dem Thema Willensfeiheit: (i) es wird eine inhaltliche Positionierung zur Willensfeiheit selbst vorgenommen (gibt es Willensfeiheit, Kompatibilismus ja/nein etc.) (ii) es wird untersucht welche gesellschaftliche Rolle Willensfreiheit spielt, die Positionierungen zur Willensfreiheit werden als gegeben angenommen.

(1.1) Re: Die möglichen Positionen, 11.04.2008, 23:43, Heiner Koch: zu (ii) kann schon angemerkt werden, dass im Zuge von Rechtsprechung Willensfreiheit als normative Ansprechbarkeit verstanden wird, also als Möglichkeit der Bevölkerungskontrolle. Willensfreiheit wird damit ein Element von Herrschaftsverhältnissen. Versagt die Kontrolle von Menschen über Rechtsnormen wird (außer bei Überzeugungstätern wie politischen Straftätern) Willensfreiheit abgesprochen und der Mensch direkt verwaltet (z.B. Psychatrie).

(1.2) Re: Die möglichen Positionen, 16.04.2008, 00:55, Heiner Koch: zu (i) wäre als grundlegende Position wohl anzumerken, dass Willen, ob nun determiniert oder nicht, nicht alleine aufgrund genetischer Dispositionen zustande kommt, sondern durch soziale Einflussfaktoren mitbestimmt wird. Dies widerspräche einer liberalen Traditionslinie, die den Menschen und seinen Willen als Voraussetzungslos begreift. Problematisch hier: wer gegen liberale Willensfreiheitsvorstellungen argumentiert, öffnet Türen für einen Diskurs, der Menschen nicht mehr als Willensfreie kontrollieren möchte, sondern als nicht-Willensfreie nur noch verwalten möchte (Psychatrie u.Ä.).

(1.3) Re: Die möglichen Positionen, 06.06.2008, 12:11, Heiner Koch: Neben den Arten der Stellungnahme zur Willensfreiheit scheint es 3 Ebenen zu geben, auf denen Willensfreiheit für emanzipative Projekte eine Rolle spielt: 1. Willensfreiheit und Verantwortung Aus emanzipativer Sicht stellt das Konzept der Verantwortung ein Problem dar, da es Sanktionen für den Einzelnen nach sich zieht. Statt die gesellschaftlichen Bedingungen zu ändern wird der einzelne bestraft. Hier bieten sich die o.g. zwei Stellungnahmen an. (a) so wie in (i) erwähnt könnte Willensfreiheit verneint werden und das Konzept Verantwortung abgelehnt werden. Dies würde auch das Strafsystem in Frage stellen (general- und spezialpräventive Gründe blieben bestehen aber nicht die notwendige Zurechenbarkeit) 2. Willensfreiheit und Emanzipation (Herrschaft und Selbstbestimmung) Linke Gesellschaftskritik richtet sich oft gegen Herrschaft und tritt für Selbstbestimmung ein. Wenn Herrschaft (zumindest prima facie) auch bedeutet, dass Menschen nicht so können wie sie wollen, dann gerät man in Probleme, wenn man keine Willensfreiheit annimmt. Zunächst könnte sich die Lösung anbieten, den nicht freien Willen als hinreichend anzunehmen. Was aber, wenn der nicht freie Wille unter Herrschaft zustande kam (sicher ein Problem, mit dem sich Butler oder auch Elster auseinandersetzen) 3. Willensfreiheit und das politische Subjekt Für alle die annehmen, dass es keine Willensfreiheit gibt, stellt sich die Frage wie es zu politischer Handlungsfähigkeit kommt (sicher auch ein Problem des Marxismus, der Postmoderne und der Praxis-Theorien)


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